Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
MoinMoin:
--- Zitat von: EinMann am 05.09.2024 03:06 ---Was ich sagen will steht im Eröffnungspost; die Gewerkschaften, politisch fest in einer Richtung verortet, sind sich nie zu Schade ihre Kampfbegriffe "Solidarität", "zusammenstehen", "gleiches Geld für gleiche Arbeit" etc. bei allem möglichen in den Ring zu werfen. Nur die äußerst unterschiedliche Bezahlung von Angestellten und Beamten mit Kindern wird überhaupt nicht thematisiert.
--- End quote ---
Einerseits ist das auch korrekt, da das kein Thema der Gewerkschaften ist, sondern das eine ist ein politscher Akt und das andere Arbeitskampf/Verhandlung.
Aber andererseits könnte man natürlich die Alimenationshöhe als Argument für höhere Entlohnung/Einführung von Kinderbezogenen Gehaltsbestandteile (wie früher) in den Ring werfen.
Warum machen sie es nicht? Weil sie wahrscheinlich von ihren Mitglieder nicht den Auftrag haben es zu tun.
DerLustigeOpa:
Denn auch wenn „wir“ momentan soviel erhalten, irgendwann sind die Kinderzuschläge weg und es fehlen 1600 netto. Das vergessen aber viele Kollegen…
Quote leider nicht mehr möglich, aber dazu eine weitere explorative Frage:
- Hat es rückwirkend negative finanzielle oder rechtliche Folgen ein Beamtenverhältnis zu verlassen nachdem die Kinder groß sind, insbesondere im Hinblick auf die geleisteten Zulagen?
Organisator:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 04.09.2024 19:39 ---
--- Zitat von: Organisator am 04.09.2024 16:32 ---haben aber keinen grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf Berücksichtigung bei der Bezahlung der Eltern.
Wenn man das in Frage stellt, müsste die Diskussion eine größere sein, nämlich die Abschaffung (der (hergebrachten Grundsätze) des Berufsbeamtentums.
--- End quote ---
Da muss man nicht die Grundsätze des Beamtentums in Frage stellen - Eine allgemein höhere Bezuschussung aller Kinder über das Kindergeld würde nur die Höhe Zulagen bei Beamten mit Kindern verringern und ferner auch andere "Neid"-Fronten entschärfen (Kindergrundsicherung und Steuerfreibetrag seien hier die Stichworte).
--- End quote ---
Dann ergibt sich die nächste Debatte - warum soll der im Zweifel kinderlose Steuerzahler das Privatvergnügen Dritter noch weiter als schon jetzt finanzieren?
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 05.09.2024 10:15 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 04.09.2024 19:39 ---
--- Zitat von: Organisator am 04.09.2024 16:32 ---haben aber keinen grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf Berücksichtigung bei der Bezahlung der Eltern.
Wenn man das in Frage stellt, müsste die Diskussion eine größere sein, nämlich die Abschaffung (der (hergebrachten Grundsätze) des Berufsbeamtentums.
--- End quote ---
Da muss man nicht die Grundsätze des Beamtentums in Frage stellen - Eine allgemein höhere Bezuschussung aller Kinder über das Kindergeld würde nur die Höhe Zulagen bei Beamten mit Kindern verringern und ferner auch andere "Neid"-Fronten entschärfen (Kindergrundsicherung und Steuerfreibetrag seien hier die Stichworte).
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Dann ergibt sich die nächste Debatte - warum soll der im Zweifel kinderlose Steuerzahler das Privatvergnügen Dritter noch weiter als schon jetzt finanzieren?
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Die Demokratische Antwort wäre:
Weil eine Mehrheit der Bevölkerung es für sinnvoll erachtet.
MoinMoin:
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 05.09.2024 10:06 ---Denn auch wenn „wir“ momentan soviel erhalten, irgendwann sind die Kinderzuschläge weg und es fehlen 1600 netto. Das vergessen aber viele Kollegen…
Quote leider nicht mehr möglich, aber dazu eine weitere explorative Frage:
- Hat es rückwirkend negative finanzielle oder rechtliche Folgen ein Beamtenverhältnis zu verlassen nachdem die Kinder groß sind, insbesondere im Hinblick auf die geleisteten Zulagen?
--- End quote ---
Mir sind keine positiven oder negativen Folgen bekannt. Oder mir wäre auch nicht bekannt, wo es einen Unterschied es machen könnte, wenn man vor, während oder nach dem Erhalt irgendwelcher Zulagen aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet.
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