Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
UNameIT:
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 05.09.2024 10:06 ---Denn auch wenn „wir“ momentan soviel erhalten, irgendwann sind die Kinderzuschläge weg und es fehlen 1600 netto. Das vergessen aber viele Kollegen…
Quote leider nicht mehr möglich, aber dazu eine weitere explorative Frage:
- Hat es rückwirkend negative finanzielle oder rechtliche Folgen ein Beamtenverhältnis zu verlassen nachdem die Kinder groß sind, insbesondere im Hinblick auf die geleisteten Zulagen?
--- End quote ---
Ja. Verlust der:
-Pensionsansprüche (gesetzliche Rente ist anschließend deutlich geringer)
-Beihilfe (also Private KV muss komplett aus eigener Tasche gezahlt werden, wechsel in GKV nicht unbedingt möglich)
-jegl.Resturlaub
-Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.
-etc.
MoinMoin:
und diese Nachteile hat man egal ob man keine Kinder hat, während man Kinder hat oder wenn die Kinder nicht mehr auf der Payroll sind.
DerLustigeOpa:
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 05.09.2024 10:06 ---Denn auch wenn „wir“ momentan soviel erhalten, irgendwann sind die Kinderzuschläge weg und es fehlen 1600 netto. Das vergessen aber viele Kollegen…
Quote leider nicht mehr möglich, aber dazu eine weitere explorative Frage:
- Hat es rückwirkend negative finanzielle oder rechtliche Folgen ein Beamtenverhältnis zu verlassen nachdem die Kinder groß sind, insbesondere im Hinblick auf die geleisteten Zulagen?
--- End quote ---
--- Zitat von: MoinMoin am 05.09.2024 10:29 ---Mir sind keine positiven oder negativen Folgen bekannt. Oder mir wäre auch nicht bekannt, wo es einen Unterschied es machen könnte, wenn man vor, während oder nach dem Erhalt irgendwelcher Zulagen aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet.
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--- Zitat von: UNameIT am 05.09.2024 10:30 ---Ja. Verlust der:
-Pensionsansprüche (gesetzliche Rente ist anschließend deutlich geringer)
-Beihilfe (also Private KV muss komplett aus eigener Tasche gezahlt werden, wechsel in GKV nicht unbedingt möglich)
-jegl.Resturlaub
-Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.
-etc.
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Also nichts Rückwirkendes, danke.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: Organisator am 05.09.2024 10:15 ---
Dann ergibt sich die nächste Debatte - warum soll der im Zweifel kinderlose Steuerzahler das Privatvergnügen Dritter noch weiter als schon jetzt finanzieren?
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Schwierige These, zu der ich jetzt umfassend antworten könnte ... ich halte mich aber kurz: Kinder sind prinzipiell kein "Privatvergnügen", sondern sie sind die Zukunft unserer Gesellschaft und damit auch des Staates. Es ist im grundsätzlichen Interesse einer Gesellschaft, eine nachhaltige Reproduktion und eine qualitativ hochwertige "Aufzucht" sicherzustellen. Dazu gehört eben auch eine gewisse, finanzielle Absicherung (wie sie ja bei den Beamten oder auch im Bürgergeld gewährt wird).
Das ist so ein wenig wie mit der Bundeswehr: Auch diese erfüllt einen wichtigen Zweck und wird von allen finanziert - ganz egal, ob das Individuum dahinter steht, oder eben nicht. Der Unterschied ist hier: Die Bundeswehr, die die Sicherheit unseres Landes garantieren soll, ist ein(!) Arbeitgeber, die Kinder hingegen werden von Ihren Eltern großgezogen (weshalb es hier auch eine Menge an Rechten und Pflichten gibt). Final sind das Millionen von selbständigen, ökonomisch hochdefizitären Dienstleistungsjobs, die für das Fortbestehen unserer Gesellschaft sorgen.
Die Alimentation von Beamtenkindern, die Sozialleistungen bei Nicht- und Wenigverdienenden, aber auch der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag bei sehr gut Verdienenden sind aber zum Teil deutlich höher, als die Unterstützung von Eltern durch das Kindergeld in der breiten Mitte der Gesellschaft. Ich gehöre nun seit einigen Jahren zu denen, die über den Freibetrag stärker gefördert werden, als über das Kindergeld - Warum Eltern, die weniger verdienen, auch weniger für ihre Kinder erhalten, erschließt sich mir dabei genauso wenig, wie weshalb ein Kind eines Beamten in meiner "Gehaltsklasse" deutlich mehr erhält. Eine Anhebung des Kindergelds würde diese Unterschiede nivellieren.
Dass Kinderlosigkeit in der Regel zu einem höheren persönlichen Wohlstandsniveau führt, müssen wir eigentlich nicht beleuchten, oder?
EinMann:
Um von gesamtgesellschaftlichen wieder zum TVÖD zu schwenken; als realistischste Variante sehe ich das Wideraufleben des Kinderzuschlags des alten BAT. Da nur im ÖD die Konkurrenz zwischen Angestellten und Beamten besteht, kann der hiesige Tarifvertrag auch eher ungewöhnliche Bestandteile in Anlehnung an das Beamtenrecht enthalten.
Der Betriebsfrieden ist bei uns z.B. noch nicht gestört, da die Angestellten keinen blassen Schimmer davon haben, wie viel mehr die verbeamteten Kollegen mit Kindern monatlich verdienen. Stets ungläubigea Staunen wenn ich das einmal vorrechne.
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