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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: wurmlie am 04.09.2024 14:58 ---Da wir im Rheinland leben, wo der Mietspiegel der Stufe 4 entspricht, erhält sie folgende Zuschläge:
Familienzuschlag für Ehepartner: 147,18 €
Familienzuschlag für das 1. Kind (Mietenstufe IV): 305,50 €
Familienzuschlag für das 2. Kind (Mietenstufe IV): 597,98 €
Strukturzulage LfbGr. 1: 82,24 €
Damit ergibt sich für sie als Beamtin, verheiratet mit zwei Kindern, ein zusätzlicher Betrag von über 1.000 €. Ein unverheirateter Beamter erhält diesen Zuschlag übrigens nicht. Sie verdient in ihrer Besoldungsgruppe A8 fast so viel wie ich mit meiner Entgeltgruppe EG12, und das bei einer Arbeitszeit von nur 35 Stunden pro Woche.
--- End quote ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 15:03 ---Nein, die A8er verdient nicht so viel wie du.
Sie bekommt nur für eure Kinder und dich Geld dazu, weil der Staat dazu verpflichtet ist.
--- End quote ---
Falsch.
Der Staat ist dazu verpflichtet, AB DEM DRITTEN KIND eine zusätzliche Alimentation zu leisten.
Die Versorgung des Ehepartners und der ersten beiden Kinder muss hingegen hauptsächlich aus dem Grundgehalt erfolgen. Sämtliche anderslautenden "Sparlösungen" der Besoldungsgesetzgeber (wie beispielsweise die aktuellen Zuschlagsorgien in NRW) widersprechen unter anderem dem Leistungsprinzip und dem Binnenabstandsgebot.
Somit wird das BVerfG diesem Spuk früher oder später ein jähes Ende bereiten..
DerLustigeOpa:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 05.09.2024 12:12 ---
--- Zitat von: Organisator am 05.09.2024 10:15 ---
Dann ergibt sich die nächste Debatte - warum soll der im Zweifel kinderlose Steuerzahler das Privatvergnügen Dritter noch weiter als schon jetzt finanzieren?
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Schwierige These, zu der ich jetzt umfassend antworten könnte ... ich halte mich aber kurz: Kinder sind prinzipiell kein "Privatvergnügen", sondern sie sind die Zukunft unserer Gesellschaft und damit auch des Staates. Es ist im grundsätzlichen Interesse einer Gesellschaft, eine nachhaltige Reproduktion und eine qualitativ hochwertige "Aufzucht" sicherzustellen. Dazu gehört eben auch eine gewisse, finanzielle Absicherung (wie sie ja bei den Beamten oder auch im Bürgergeld gewährt wird).
Das ist so ein wenig wie mit der Bundeswehr: Auch diese erfüllt einen wichtigen Zweck und wird von allen finanziert - ganz egal, ob das Individuum dahinter steht, oder eben nicht. Der Unterschied ist hier: Die Bundeswehr, die die Sicherheit unseres Landes garantieren soll, ist ein(!) Arbeitgeber, die Kinder hingegen werden von Ihren Eltern großgezogen (weshalb es hier auch eine Menge an Rechten und Pflichten gibt). Final sind das Millionen von selbständigen, ökonomisch hochdefizitären Dienstleistungsjobs, die für das Fortbestehen unserer Gesellschaft sorgen.
Die Alimentation von Beamtenkindern, die Sozialleistungen bei Nicht- und Wenigverdienenden, aber auch der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag bei sehr gut Verdienenden sind aber zum Teil deutlich höher, als die Unterstützung von Eltern durch das Kindergeld in der breiten Mitte der Gesellschaft. Ich gehöre nun seit einigen Jahren zu denen, die über den Freibetrag stärker gefördert werden, als über das Kindergeld - Warum Eltern, die weniger verdienen, auch weniger für ihre Kinder erhalten, erschließt sich mir dabei genauso wenig, wie weshalb ein Kind eines Beamten in meiner "Gehaltsklasse" deutlich mehr erhält. Eine Anhebung des Kindergelds würde diese Unterschiede nivellieren.
Dass Kinderlosigkeit in der Regel zu einem höheren persönlichen Wohlstandsniveau führt, müssen wir eigentlich nicht beleuchten, oder?
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Gute Zusammenfassung, die es m. E. trifft.
Im Kern läuft auch bei der finanziellen Unterstützung von Kindern so, dass die meiste Belastung bei den (unteren bis höheren) mittleren Einkommensklassen liegt. Darüber oder darunter wird die Unterstützung größer oder irgendwann sowieso nicht mehr benötigt.
Ich würde die These in den Raum stellen, dass die Einkommensmitte entweder a) (zu) lange nicht entsprechend ihrer (finanziellen) Interessen gewählt hat oder b) es kein relevantes (>=5%) politisches Angebot für sie gibt.
MoinMoin:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 05.09.2024 12:42 ---Falsch.
Der Staat ist dazu verpflichtet, AB DEM DRITTEN KIND eine zusätzliche Alimentation zu leisten.
Die Versorgung des Ehepartners und der ersten beiden Kinder muss hingegen hauptsächlich aus dem Grundgehalt erfolgen. Sämtliche anderslautenden "Sparlösungen" der Besoldungsgesetzgeber (wie beispielsweise die aktuellen Zuschlagsorgien in NRW) widersprechen unter anderem dem Leistungsprinzip und dem Binnenabstandsgebot.
Somit wird das BVerfG diesem Spuk früher oder später ein jähes Ende bereiten..
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Da bin ich durchaus gespannt, ob du damit recht behältst.
Aber wahrscheinlich nur, wenn der Gesetzgeber sich dämlich verhält, kann der BVerG einen so genannten Spuk ein Ende bereiten.
Eine Abkehr von der 4Kopf Alleinverdiener Familie ist durchaus möglich, dass ist und bleibt nicht in Stein gemeißelt und liegt nur an den feuchten Träumen der irgendwann Kinderlosen und Singles.
und im übrigen ist es nciht Falsch was ich schrieb: Selbst für Kind 1 bekommt der Beamte etwas dazu, also ist dein Falsch nonsens
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: MoinMoin am 05.09.2024 13:29 ---und im übrigen ist es nciht Falsch was ich schrieb: Selbst für Kind 1 bekommt der Beamte etwas dazu, also ist dein Falsch nonsens
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Mein „Falsch“ bezog sich auf deine Aussage, dass der Staat VERPFLICHTET sei, Zuschläge für den Ehepartner und die ersten beiden Kinder zu zahlen.
Er ist jedoch in keiner Weise zu diesen Zuschlägen verpflichtet.
Das genaue Gegenteil ist der Fall: Nach bisheriger BVerfG-Rechtsprechung dürfen die Zuschläge maximal „unerheblich“ sein, da die Alimentation der 4K-Familie „überwiegend“ aus dem Grundgehalt erfolgt.
JahrhundertwerkTVÖD:
Es gäbe auch die Möglichkeit die Steuerklassen anzupassen und keine Zulagen zu bezahlen.
Dann hätte der Kollege mit Kinder im ersten Monat das gleiche Bruttogehalt wie der Kollege ohne Kinder, also wird die gleiche Arbeit gleich vergütet.
In der Steuerklasse kann (deutlicher) die höheren Ausgaben für die Kinder, wie auch der soziale Aspekt dass Kinder die künftigen Einzahler des Rentensystems sind deutlich ein effektiv Rechnung getragen werden.
Es gibt Staaten wo Familien quasi keine Steuern zahlen müssen
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