Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
BVerfGBeliever:
Hierzu mal ein kurzes Zitat von @Swen von gestern:
(https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg377451/topicseen.html#msg377451)
--- Zitat ---Als Folge werden die Dienstherrn über kurz oder lang in allen Rechtskreisen die Grundgehaltssätze signifikant zu erhöhen haben. Diese Erhöhung wird bspw. in Sachsen geringer ausfallen müssen als in Bayern oder dem Bund. Sie wird aber über kurz oder lang kommen: "Über kurz oder lang" wird dabei als Zeitangabe auch davon abhängen, wie die angekündigten Entscheidungen über die Berliner Pilotverfahren begründet werden werden und in welchem Zeitrahmen nun über die mittlerweile über 60 Normenkontrollverfahren aus zwölf Bundesländern entschieden werden wird. Karlsruhe wird sich dabei als Folge der Stellungnahme [...] vom 21. Dezember 2023 [...] veranlasst sehen, ein deutlich höheres Tempo an den Tag zu legen, als das seit dem Mai 2020 geschehen ist. Denn alles andere ließe sich sachlich zunehmend schwieriger bis irgendwann gar nicht mehr sachlich rechtfertigen, um also den effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.
Unabhängig also von der Anzahl von Beamten, denen am Ende allesamt wieder eine amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten ist [...], werden also die Beamtengehälter und darin die Grundgehaltssätze signifikant steigen, was mehr oder minder zwangsläufig dazu führen dürfte, dass ebenso die Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst nach und nach angehoben werden muss, um hier nun nicht nur konkurrenzfähig zu bleiben oder wieder zu werden, sondern auch, dem berechtigten Gerechtigkeitsempfinden der deutlichen Mehrzahl der im öffentlichen Dienst Beschäftigten nachzukommen.
--- End quote ---
MoinMoin:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 04.11.2024 15:05 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 04.11.2024 14:14 ---
Der möglicherweise höhere Lebensstandard des Single-Beamten ergibt sich logischerweise aus der leistungsbezogenen Komponente der Besoldung (und sei es, dass die zugrundeliegende "Leistung" bei unteren Beamten hauptsächlich darin besteht, dass sie Woche für Woche 41 Stunden Dienst leisten).
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Wir drehen uns doch hier immer wieder im Kreis: Die Leistung eines "Ministerialboten" wäre mit 3000€ schlicht überbezahlt. Zum Vergleich: Das wäre mehr als der kinderlose Single mit einer E11/3 im Bund verdient - und da sind wir längst im Bereich des Durchnittseinkommens in diesem Land. Für eine Hilfskraft!
Anderer Lösungsvorschlag: eD und mD schlicht abschaffen. Für die BW müsste man sich da natürlich etwas ausdenken, aber ansonsten braucht man die nicht zwingend. Wenn der gD dann mit 3000 netto einsteigt, dann kann man darüber wieder reden (wobei dann natürlich der 4k-Familien-Beamte mit 4500 (also 115% Bürgergeld) ganz schön bedröppelt dasteht).
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Für den GEfreiten der Seine Rübe auf dem Schlachtfeld hinhält wäre die 3000€ für meinem Verständnis mitnichten überbezahlt, also hätte ich keine Probleme mit einer gesonderten "S" Besoldung.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 04.11.2024 16:34 ---Bei zu geringen Zulagen (oder ohne anderweitige Queralimentation wie dem Kindergeld) leidet überdies die Vergleichbarkeit des erreichbaren Lebensstandards innerhalb des Beamtenwesens: Um im obigen Beispiel zu bleiben: Der Single-Beamte hat 3000 €, die 4k-Familie mit 4500 € kommt auf knapp über 2000 € Nettoäquivalenzeinkommen - steht also bedeutend(!) schlechter da.
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Nochmal: Auch bei Beamten sind (ähnlich wie bei Angestellten) zumindest die ersten beiden Kinder größtenteils "Privatsache", auch und insbesondere laut den Vorgaben des BVerfG.
Und wenn ein kinderloser Beamter in der Folge einen höheren "Lebensstandard" (was immer das genau sein soll) haben sollte als ein 4K-Beamter, dann ist das bewusst seitens Karlsruhe so vorgesehen, Stichwort "It's a feature, not a bug"..
NelsonMuntz:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 04.11.2024 16:53 ---Nochmal: Auch bei Beamten sind (ähnlich wie bei Angestellten) zumindest die ersten beiden Kinder größtenteils "Privatsache", auch und insbesondere laut den Vorgaben des BVerfG.
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Können wir "größtenteils" ein wenig genauer definieren? In meinen Augen wären da 49,99% der Zusatzkosten Kosten zulagenfähig. Eine steuerechtliche Queralimentation über das Kindergeld betrachte ich hier mal als unbeachtlich.
--- Zitat ---Und wenn ein kinderloser Beamter in der Folge einen höheren "Lebensstandard" (was immer das genau sein soll) haben sollte als ein 4K-Beamter, dann ist das bewusst seitens Karlsruhe so vorgesehen, Stichwort "It's a feature, not a bug"..
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Hier hast Du eine erste, gaaaaanz knapp gehaltene Definition ;):
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20037/lebensstandard/
Hinweis am Rande: Für eine stabile, demographische Entwicklung braucht es eine Geburtenziffer von etwa 2,1 - wir liegen grob bei 1,4. Ansonsten braucht es Zuwanderung, aber die, die wir brauchen, wollen nicht kommen und die, die kommen, wollen wir nicht. Dilemma! Deshalb sollten wir die Aufzucht von Nachkommen vielleicht ganz grundsätzlich etwas attraktiver gestalten.
@MoinMoin: Ja, deshalb habe ich die BW auch exkludiert. Allerdings sind Mannschaftsdienstgrade mWn nur bis max. 12 Jahre dabei - der finanzielle Schock bei einer "Anschlussverwendung" in der pW sollte dann auch nicht zu groß ausfallen.
BVerfGBeliever:
Die genaue Definition von "größtenteils" bzw. "überwiegend" ist sicherlich ein Stück weit philosophisch, beginnt in meinen Augen aber jedenfalls nicht schon bei 50,01%. Eventuell bekommen wir ja diesbezüglich demnächst etwas mehr "Guidance" aus Karlsruhe.
Und wie gesagt, wenn man die Aufzucht von Nachkommen attraktiver gestalten möchte, so ist dies in meinen Augen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe (Steuern, Kindergeld, etc.) und nicht etwas, was man durch absurde Zuschlagsorgien für Beamtenkinder erreichen kann/soll/darf.
Schließlich sollt ja auch ihr öD-Tarifangestellten nicht einfach so "aussterben".. ;)
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