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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: MoinMoin am 06.11.2024 08:51 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 05.11.2024 22:43 ---Wer sollte klagen? Auf welcher Grundlage?
1.) Der Angestellte? Für diesen existiert kein Art. 33 GG, auf den er sich berufen könnte.
2.) Der 4K-Beamte? Für diesen hat das BVerfG entschieden, dass die ersten beiden Kinder keinen Zuschlagsanspruch begründen.
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zu 1.) Der Angestellte könnte eine Maßlose über Alimentierung nicht beklagen? Lustig, dann haben wir also einen entfesselten Selbstbediener Mechanismus, den der Rechtsstaat nichts entgegen setzen könnte?
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Ein Beamter hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine amtsangemessene Besoldung. Wird dieser Anspruch nicht erfüllt (so wie zurzeit in allen siebzehn Besoldungskreisen), kann er entsprechend klagen.
Ein Angestellter hat hingegen keinen Anspruch auf eine "jobangemessene" Bezahlung. Auf welcher Grundlage sollte er also klagen?
--- Zitat von: MoinMoin am 06.11.2024 08:51 ---zu 2.) doch der 4K beamte könnte, genauso wie der 5 K Beamte feststellen, dass er zu viel seines Grundbesoldung für die Kinder hergeben muss
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Es ist ja schön, dass du Urteile des Verfassungsgerichts liest. Allerdings solltest du dabei auch versuchen, diese zu verstehen.
Das BVerfG hat eindeutig entschieden (und immer wieder bestätigt), dass es ab dem dritten Kind einen Zuschlagsanspruch gibt. Für die ersten beiden Kinder gilt hingegen das exakte Gegenteil.
Das hättest du übrigens auch genau so in dem von dir genannten Urteil nachlesen können:
--- Zitat ---[...] so entspricht es bei natürlicher Betrachtung einer gewissen Selbstverständlichkeit, daß bei der Familie mit einem oder zwei Kindern der Kindesunterhalt ganz überwiegend aus den allgemeinen, d. h. "familienneutralen" und insoweit auch ausreichenden Gehaltsbestandteilen bestritten werden kann und die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile ergänzend hinzutreten. In diesem Fall bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, wenn dieser Betrag in seiner Höhe erheblich unter den Beträgen bleibt, die von der Rechtsordnung als Regelsätze für Kindesunterhalt als angemessen erachtet und veranschlagt werden. Ganz anders verhält es sich dagegen bei der Beamtenfamilie, zu der drei und mehr unterhaltsberechtigte Kinder gehören. Hier vervielfältigt sich die Differenz zwischen Unterhaltsbedarf und kinderbezogenen Gehaltsbestandteilen entsprechend der Zahl der Köpfe in einem solchen Maße, daß hierdurch wesentliche Teile der "familienneutral" gewährten Besoldung aufgezehrt werden. Das Prinzip amtsangemessener Alimentation verlangt hier zusätzliche Leistungen, um die Auszehrung der familienneutralen allgemeinen Gehaltsbestandteile durch Unterhaltsleistungen zu verhindern.
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Daher nochmals die Bitte: Hör endlich damit auf, ständig Falschbehauptungen zu verbreiten!
NelsonMuntz:
--- Zitat von: Bastel am 06.11.2024 10:02 ---
Was passiert, wenn das plötzlich 20-30% machen? Dann fliegt der ganze Laden auseinander.
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Na, dann ist das nicht schön - aber am Ende hast Du es doch ganz genauso gemacht, oder etwa nicht?
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: MoinMoin am 06.11.2024 08:51 ---Und das ist bei deiner Idee die Aufwände für 2 Kinder und Partner zu 90% Grundbesoldung und nur zu 10% via Zulagen abzudecken leider nicht mehr gegeben.
--- End quote ---
Ein verheirateter B11 mit zwei Kindern bekommt zurzeit 16.084 € Grundbesoldung sowie 464 € Familienzuschläge.
Wie du siehst, sind 97,2% Grundbesoldung und 2,8% Zuschläge nicht etwa "meine Idee", sondern schlichte Besoldungsrealität.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 06.11.2024 10:25 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.11.2024 08:51 ---Und das ist bei deiner Idee die Aufwände für 2 Kinder und Partner zu 90% Grundbesoldung und nur zu 10% via Zulagen abzudecken leider nicht mehr gegeben.
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Ein verheirateter B11 mit zwei Kindern bekommt zurzeit 16.084 € Grundbesoldung sowie 464 € Familienzuschläge.
Wie du siehst, sind 97,2% Grundbesoldung und 2,8% Zuschläge nicht etwa "meine Idee", sondern schlichte Besoldungsrealität.
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Die "Verzerrungen" entstehen unten in den Tabellen, nicht oben!
Perisher:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 06.11.2024 10:35 ---Familienzuschläge.
Die "Verzerrungen" entstehen unten in den Tabellen, nicht oben!
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Das ist deine einsame Sicht der Dinge, Moment... KlammeKassen und MoinMoin, also deine Brüder im Geiste sehen das bestimmt genauso.
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