Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
KlammeKassen:
--- Zitat von: Thomber am 05.11.2024 10:05 ---Mindestlohn Vergleich mit Besoldung? Ist es mal wieder so weit?
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Leistet ein A3 Beamter denn viel mehr? Beispielsweise in einer Poststelle?
In Unternehmen werden für solche Stellen (außer vielleicht bei IG Metall Tarif) sicherlich nicht viel mehr als 12,41 Euro ausgegeben
KlammeKassen:
--- Zitat von: Thomber am 05.11.2024 11:08 ---
--- Zitat ---das Problem der Sozialabgaben..... dass Beamte eben nicht haben; dort geht nur die Steuer von den Zuschlägen runter).
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Ein Beamter bekommt bei jeder "Tariferhöhung" jeweils 0,2% weniger (womit der Beamte die Lücke schließen soll, die Politiker zu verantworten haben. (Altes Thema - keine Zeit es wieder holt zu erklären)
Wirkt wie ne Art Zinseszins, aber beachtet niemand, weil 0,2 ja immer so wenig kingt.. und natürlich klingt es auch im Vergleich mit Tariflern wenig, die mehr % bezahlen, aber die bekommen ja auch mehr Brutto (nicht umsonst sozusagen). Äpfel und Birnen halt......
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?
"Ein Beamter"? Also bei den Ländern weiß ich nicht, wann die Beamten zuletzt weniger bekommen haben, das muss - wenn dann - ewig her sein.
Hat beim Bund dieses Mal überhaupt Abzug stattgefunden?
4.000 Euro: 0,2 % = 8 Euro.... naja
Wenn du meinst, damit sind die Sozialabgaben abgegolten...
Ich kann dir gerne verraten, dass bei mir jeden Monat über 1.000 Euro an Sozialabgaben weggehen, zusätzlich die Steuer und die VBL (die ist zwar nett für die Rente später, aber ist halt auch erstmal eine "Zwangsabgabe" und auch höher als 0,2 %, nämlich 1,81 %)
BAT:
In der Nachbarstadt ist gerade eine interessante Stelle nach E11/A12 ausgeschrieben, hierzu gehört allerdings auch die Organisation von Wahlen. Das schreckt bei der aktuellen Situation natürlich ab ;)
Aber worum es mir geht: ich bin in der Endstufe und eine Übernahme der Stufe beim neuen AG ist nicht ganz sicher. Nun sagte mir die verbeamtetet Kollegin, dass im Beamtenrecht die Stufe bei "Neueinstellung" von Beamten aufgrund der bisherigen Dienstjahre (auch bei anderen AG) festgelegt wird. Stimmt das so?
KlammeKassen:
--- Zitat von: UNameIT am 06.11.2024 12:39 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 06.11.2024 11:57 ---@Rentenonkel, bezüglich der Zuschläge für die ersten beiden Kinder sage ich Zweierlei:
@UNameIT, auch an dich die Frage: Gegen wen und auf Basis welchen Artikels welchen Gesetzes soll ein Angestellter (oder auch der Bund der Steuerzahler) in deinen Augen klagen, wenn er mit seinem Gehalt unzufrieden ist?
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Thema: Haushaltsuntreue
vielleicht wäre das dann auch eher ein Thema für die Kommunalaufsicht oder die Rechnungshöfe - einfach aus dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung.
Warum?
Weil ein einfacher Postbote dann (nach deiner Argumentation) das Gehalt eines Studierten in der PW erhält - somit besteht hier weder die Wirtschaftlichkeit noch die Ordnungsmäßigkeit sondern reine Steuerverschwendung. Abgesehen von dem ganzen sozialen Ratenschwanz was das ganze mit sich ziehen wird. Denn "Die Besoldung muss angemessen sein, also dem übertragenen Amt entsprechen."
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Definitiv. Und ich glaube, dass genügend Bürger dann sagen "ich gehe nicht mehr arbeiten, wenn ich kein Beamter bin; dann hole ich mir lieber direkt Bürgergeld, bevor ich mich für meine Arbeit so krass unterbezahlen lasse."
=> Ohne Arbeitnehmer keine Steuereinnahmen....
=> Der Staat wird sich prächtig entwickeln
KlammeKassen:
--- Zitat von: BAT am 08.11.2024 09:07 ---In der Nachbarstadt ist gerade eine interessante Stelle nach E11/A12 ausgeschrieben, hierzu gehört allerdings auch die Organisation von Wahlen. Das schreckt bei der aktuellen Situation natürlich ab ;)
Aber worum es mir geht: ich bin in der Endstufe und eine Übernahme der Stufe beim neuen AG ist nicht ganz sicher. Nun sagte mir die verbeamtetet Kollegin, dass im Beamtenrecht die Stufe bei "Neueinstellung" von Beamten aufgrund der bisherigen Dienstjahre (auch bei anderen AG) festgelegt wird. Stimmt das so?
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Haben die so viele gute Bewerbungen, dass die dir das in heutiger Zeit nicht mal zusichern würden?
Also ich würde nirgendwo unter meiner jetzigen Stufe anfangen und würde auch verhandeln, dass die bereits in der jetzigen Stufe vergangene Zeit übernommen wird. Das muss man natürlich verhandeln, weil es keinen tarifrechtlichen Anspruch dafür gibt. Wenn der Arbeitgeber einen aber haben will, wird er das wohl machen.
Wenn nicht, bleibe ich halt auf meiner Stelle :D
Ich bin allerdings auch noch in Stufe 3 (sodass mir das auch etwas bringt, in Stufe 6 wäre es ja egal), da ich den Fehler gemacht habe, mich erst später mit dem TVöD zu beschäftigen; meine beruflichen Vorzeiten (vorm Studium und als Werkstudent) wurden nicht anerkannt und ich bin in Stufe 1 gelandet; zu dieser Zeit kannte ich mich leider noch nicht mit dem TVöD aus, da ich mich auch sowohl in der Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst beworben habe, war es eher "Zufall", dass ich im öD gelandet bin. Bevor die Frage kommt: Die vorherigen Tätigkeiten in der PW und aus der Werkstudententätigkeit gingen thematisch in die Richtung meiner jetzigen Tätigkeit, wären also durchaus anrechenbar gewesen.
Mittlerweile habe ich mich mit dem TVöD aber intensiv beschäftigt und auch sämtliche Kommentierungen auf dem Markt gelesen.
So einen Fehler macht man nicht ein zweites Mal ;)
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