Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
BAT:
Selbst bei Zusicherung wäre das weniger als bisher, weil es mit 30 Stunden ausgeschrieben ist und damit vier weniger als ich jetzt habe. Mal schauen... der Arbeitsweg fällt dann halt weg.
Aber zurück zum Topic. Mir geht es mit der Besoldung zwar am Ar... vorbei, ich zweifele jedoch immer mehr an der Rechtsprechung des BVerfG, auch in Bezug auf Soli (kommt da noch was?), beim Existenzminimum (ohne Einbezug des Schonvermögens) oder auch seinerzeit schon bei der Gurtpflicht (Rechtsverdrehung).
Rentenonkel:
@BAT: Ist zwar falscher Thread, aber egal ;D
Im Tarifrecht kann die Erfahrungsstufe vor Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag verhandelt werden.
Im Beamtenrecht dagegen ist sie gesetzlich normiert. Ohne jetzt in die Tiefe gehen zu wollen, hängt es im wesentlichen davon ab, wann man die Qualifikation für die Beamtenlaufbahn erworben hat und ob die bisherige Tätigkeit ab da gleichwertig war, also mindestens in einer gleichwertigen Laufbahngruppe.
Wenn Du mehr dazu hören willst, stelle Deine Frage am besten im passenden Beamtenthread rein, da gibt es Leute, die können meiner Antwort mehr Tiefe geben ;)
BAT:
Danke, Rentenonkel. Bestandschutz (Beihilfe; LFZ, Jubiliäum) wäre bei mir auch weg.
Sorry, für oT.
KlammeKassen:
--- Zitat von: BAT am 08.11.2024 10:26 ---Selbst bei Zusicherung wäre das weniger als bisher, weil es mit 30 Stunden ausgeschrieben ist und damit vier weniger als ich jetzt habe. Mal schauen... der Arbeitsweg fällt dann halt weg.
Aber zurück zum Topic. Mir geht es mit der Besoldung zwar am Ar... vorbei, ich zweifele jedoch immer mehr an der Rechtsprechung des BVerfG, auch in Bezug auf Soli (kommt da noch was?), beim Existenzminimum (ohne Einbezug des Schonvermögens) oder auch seinerzeit schon bei der Gurtpflicht (Rechtsverdrehung).
--- End quote ---
Ah okay, vielleicht lässt man sich aber auch auf 34 Stunden ein, wenn du überzeugend bist. Wenn es dich reizt, würde ich es zumindest versuchen. Kannst nach einem Vorstellungsgespräch oder einer "Absage zu dem Wunsch nach 34 Stunden" ja immer noch sagen "nö Danke, hat sich erledigt".
Ich komme da auch nicht mehr mit.
Zusätzlich ist da jetzt noch die Klage, dass der Grundfreibetrag zu gering ist....
Mit dem Soli weiß ich auch nicht, wann da mal eine Entscheidung kommt, könnte aber auch teuer werden.
BVerfGBeliever:
Der Soli wird nächsten Dienstag verhandelt..
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Termine/DE/2024/Mdl.%20Verh.%20Solidaritaetszuschlag.html
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