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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
Organisator:
--- Zitat von: UNameIT am 03.12.2024 09:17 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 02.12.2024 23:41 ---Ich will das Thema nicht aufwärmen, aber ich hab beim Googlen doch mal das hier vom Schall NRW gefunden, was sehr deutlich macht, wie weit die Schere netto auseinander geht:
https://www.schall-nrw.de/unsere-themen/familienzuschlag/
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Krass finde ich, das selbst bei einem unverheirateten Single ohne Kinder der unterschied ca. 8k ausmacht. Und wenn die amtsangemessene Alimentation kommt, ist das ja sogar noch mehr O.o
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Ich finde die Darstellung in der Tabelle etwas einseitig. Sie greift ein Extrembeispiel heraus, was dann zur gefühlten Lesart führt, dass dies für alle Bereiche der Fall ist. Solche Berichterstattung auf Bild-Niveau lässt etwas an der Seriösität zweifeln.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: Organisator am 03.12.2024 10:30 ---
Ich finde die Darstellung in der Tabelle etwas einseitig. Sie greift ein Extrembeispiel heraus, was dann zur gefühlten Lesart führt, dass dies für alle Bereiche der Fall ist. Solche Berichterstattung auf Bild-Niveau lässt etwas an der Seriösität zweifeln.
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Der deutsche Richterbund hat für seine Argumentation zur amtsangemessenen Besoldung ebenfalls mit dem Extrembeispiel A3 gerechnet.
Insofern geht das wohl in Ordnung ;)
Tendenziell bestehen die dargestellten Unterschiede auch 2 oder 3 Ebenen darunter oder darüber. Unbeleuchtet bleibt natürlich der Zugriff auf Sozialleistungen, auf die der Beamte keinen Anspruch hat.
KlammeKassen:
Merkwürdig, dass Beamte das immer wieder abstreiten, dass das so ist.
Wenn man das Riesenfass sieht, was da wegen der "nicht amtsangemessenen Alimentation" aufgemacht wird, frage ich mich, was die Betroffenen wohl machen würden, wenn sie Tarifbeschäftigte wären. Dann wären sie ja noch schlechter bezahlt.... obwohl sie jetzt ja schon grenzenlos schlecht bezahlt werden. :-X
Bei den steigenden Ausgaben für die Rentenversicherung in den nächsten Jahren ist auch abzusehen, dass die Differenz wohl nicht gerade kleiner wird.
Es ist ja bei Einmalzahlungen und prozentualen Erhöhungen immer so, dass Beamte besser wegkommen, weil einfach diese Sozialabgaben für die weiteren Euro nicht anfallen.
Farold:
Wir bräuchten einfach eine Gewerkschaft die sich auch für die Interessen der Tarifbeschäftigten einsetzt. Aber Verdi versteht sich nur als Streikarm des Beamtenbundes, dabei ist diese Zweiklassengesellschaft im Öffentlichen Dienst mit Unterscheidung zwischen Angestellte und Beamte nicht mehr zeitgemäß da die Tarifbeschäftigten nicht nur die gleiche Ausbildung haben wie die verbeamteten Kollegen, sondern auch noch die gleichen Tätigkeiten verrichten. In Baden-Württemberg z.B. beginnt der Beamte sofort in der A8, der Tarifbeschäftigte fängt dagegen in der E5 an. Wer hier zu den Gewinnern und wer zu den Verlierern gehört muss wohl nicht näher erläutert werden. Wie wäre es z.B. wenn die E5 und E6 gestrichen wird und statt dessen direkt in die E7 bzw. E8 eingruppiert würde? Bei den Beamten ging die Anhebung der Eingangsbesoldungsgruppe ja auch problemlos. Und die Jahressonderzahlung sollte auf die Monate verteilt ausgezahlt werden um die hohen Abzüge abzumildern. Vieles wäre machbar um die völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt abzufächern, aber weder die Politik noch Verdi haben daran ein Interesse. Viele Kollegen wären bereit in die Gewerkschaft (wieder) einzutreten wenn dieses Thema angegangen werden würde. Leider hat Verdi daran kein Interesse und vertritt weiterhin die Interessen der Beamtenschaft und die Tarifbeschäftigten bleiben auf der Strecke.
Verwaltungsfritze:
--- Zitat von: Farold am 03.12.2024 13:30 ---Wir bräuchten einfach eine Gewerkschaft die sich auch für die Interessen der Tarifbeschäftigten einsetzt. Aber Verdi versteht sich nur als Streikarm des Beamtenbundes, dabei ist diese Zweiklassengesellschaft im Öffentlichen Dienst mit Unterscheidung zwischen Angestellte und Beamte nicht mehr zeitgemäß da die Tarifbeschäftigten nicht nur die gleiche Ausbildung haben wie die verbeamteten Kollegen, sondern auch noch die gleichen Tätigkeiten verrichten. In Baden-Württemberg z.B. beginnt der Beamte sofort in der A8, der Tarifbeschäftigte fängt dagegen in der E5 an. Wer hier zu den Gewinnern und wer zu den Verlierern gehört muss wohl nicht näher erläutert werden. Wie wäre es z.B. wenn die E5 und E6 gestrichen wird und statt dessen direkt in die E7 bzw. E8 eingruppiert würde? Bei den Beamten ging die Anhebung der Eingangsbesoldungsgruppe ja auch problemlos. Und die Jahressonderzahlung sollte auf die Monate verteilt ausgezahlt werden um die hohen Abzüge abzumildern. Vieles wäre machbar um die völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt abzufächern, aber weder die Politik noch Verdi haben daran ein Interesse. Viele Kollegen wären bereit in die Gewerkschaft (wieder) einzutreten wenn dieses Thema angegangen werden würde. Leider hat Verdi daran kein Interesse und vertritt weiterhin die Interessen der Beamtenschaft und die Tarifbeschäftigten bleiben auf der Strecke.
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Vielleicht sollte man erstmal verstehen, dass es zwei völlig unterschiedliche Systeme sind und es z.B. gar keine Eingangsentgeltgruppe gibt.
Der Tarifbeschäftigte fängt auch nicht in der EG 5 an, sondern erhält das Entgelt nach dem ihm dauerhaft übertragenen Tätigkeiten. Wenn diese der EG 5 entsprechen, bekommt er logischerweise dieses Entgelt und kann nicht einfach mal eben problemlos in die EG 7 oder 8 eingruppiert werden.
Ich bin selber Tarifbeschäftigter. Dieses gegenseitige Bashing muss doch mal aufhören. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile und jeder kann sich dazu entschließen Beamter oder Tarifbeschäftigter zu werden. Wer allerdings stetig über seine eigene Situation meckert und nichts verändern will, ist Mecker-Mekka Deutschland wohl bestens aufgehoben.
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