Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
MoinMoin:
--- Zitat von: KlammeKassen am 05.09.2024 17:00 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 16:07 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 04.09.2024 15:42 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 15:14 ---
--- Zitat von: wurmlie am 04.09.2024 15:10 ---Am Ende des Tages zählt das, was überwiesen wird.
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Am Ende des Tages zählt, was man für sich übrig hat.
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Das ist in dieser Betrachtung doch das Gleiche ;)
Der Beamte muss bei 2 Kindern eben weniger "verzichten", weil der Staat seine Kinder alimentiert. Dass ein A8er ohne Kinder doch ein wenig "mehr für sich" hat, ist dabei doch unstrittig. Der E8er kann von dieser Alimentation jedoch nur träumen.
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Der eine wird alimentiert, weil er DA ist und der andere bekommt Geld gegen Arbeit.
(so in der Theorie)
Der eine hat auch Feierabend, wenn Feierabend ist und der Beamte ist rund um die Uhr Beamter und zum im Zweifel zum Dienst verpflichtet.
wobei letzteres auch nicht mehr so oft praktiziert wird.
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Letzteres ist reiner Theoriefall.......also bitte.
Angestellte Polizisten würden genauso angerufen werden, wenn Ausfälle da sind oder ähnliches.
Das ganze System ist veraltet.
Habe auch noch keinen Beamten gesehen, der nachts aus dem Bett springt und sagt "ich musste ja eben in den Nachrichten gucken, ob etwas passiert ist, da ich meinem Dienstherren ja sofort beispringen würde dann."
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Zum einen ist da aber die Bezahlung der angeordneten Überstunden einen andere zum anderen gelten da nicht die "harten" Arbeitszeitgesetze.
Aber zum dritten gebe ich dir Recht, dass die Forderungen und Rechte der Beamte zu denen der Angestellten mutiert sind und dieses Argument für eine Beamtenschaft ausgehölt ist.
MoinMoin:
--- Zitat von: KlammeKassen am 05.09.2024 16:57 ---In der Verwaltung sehe ich mittlerweile keinen Sinn mehr dahinter. Da sind zwei Personen, die beide 30 Jahre im Dienst sind und dieselben Aufgaben verrichten: der eine geht netto mit mehr nach Hause, bekommt die bessere medizinische Versorgung und später auch mehr Pension.
Gerecht ist das doch dann wohl kaum mehr?
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Also Steuerverwaltung (Fahndung) und das war es dann auch schon bald, bin ich voll bei dir.
Denn leider ist es auch mutiert, dass man Beamten nicht nur für die vom GG vorgesehen hoheitlichen Aufgaben einsetzt.
Organisator:
--- Zitat von: KlammeKassen am 05.09.2024 16:57 ---In der Verwaltung sehe ich mittlerweile keinen Sinn mehr dahinter. Da sind zwei Personen, die beide 30 Jahre im Dienst sind und dieselben Aufgaben verrichten: der eine geht netto mit mehr nach Hause, bekommt die bessere medizinische Versorgung und später auch mehr Pension.
Gerecht ist das doch dann wohl kaum mehr?
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Also wenn ich das mal betrachte, bekommt der vergleichbare Beamte vielleicht 5-10 % mehr netto im Vergleich zum Tarifbeschäftigten. Bei den Altersbezügen sieht das ganz ähnlich aus. Und der Beamte muss erst ins Endamt kommen, gerade im mittleren Dienst werden Tarifbeschäftigte hingegen gerne mit E8 / E9a eingestellt.
Eine Gerechtigkeitslücke vermag ich da nicht zu erkennen.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: MoinMoin am 05.09.2024 17:12 ---Bzw. wenn man so wie das BVerG ab Kind 3 argumentiert und man also die Gesetzesbegründung darauf abstellt, dass bei einem zu hohem Anteil der Alimentation der Familie via Grundgehalt der Single wesentlich mehr für sich hat als der 4K Beamte, dann kann man genau umgekehrt argumentieren, dass hier das Abstandsgebot verletzt wird. (Sprich nach Abzug der Aufwände für die Grundbedürfnisse der Familie hat dann der A12er nur noch 1500€ (fiktive Zahl) für sich zur Verfügung und der Single A8er ebenfalls, merkste schon, dass das eine Problem ist, oder?)
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Nein, kein "Problem".
Das BVerfG hat entschieden, dass es einem Beamten nicht zuzumuten ist, die zusätzlichen Kosten ab dem dritten Kind (überwiegend) durch sein Grundgehalt bestreiten zu müssen. Daher gibt es hier einen Anspruch auf eine zusätzliche Alimentation.
Im Umkehrschluss ist es ihm aber sehr wohl zuzumuten, die zusätzlichen Kosten für die ersten beiden Kinder (sowie den Ehepartner) durch sein Grundgehalt zu bestreiten. Dabei muss dieses Grundgehalt selbstverständlich verfassungsgemäß und "dem Amte angemessen" sein, was aktuell in allen siebzehn Besoldungskreisen massiv verletzt wird.
Und ja, somit hat ein 4K-Beamter in deiner Logik (die sich sonst jedoch nirgends findet) weniger für sich als ein kinderloser Beamter. Das ist aber kein "Bug", sondern ein seitens des BVerfG exakt so vorgesehenes "Feature".
KlammeKassen:
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 05.09.2024 13:56 ---Es gäbe auch die Möglichkeit die Steuerklassen anzupassen und keine Zulagen zu bezahlen.
Dann hätte der Kollege mit Kinder im ersten Monat das gleiche Bruttogehalt wie der Kollege ohne Kinder, also wird die gleiche Arbeit gleich vergütet.
In der Steuerklasse kann (deutlicher) die höheren Ausgaben für die Kinder, wie auch der soziale Aspekt dass Kinder die künftigen Einzahler des Rentensystems sind deutlich ein effektiv Rechnung getragen werden.
Es gibt Staaten wo Familien quasi keine Steuern zahlen müssen
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Wenn die Kinder Beamte werden oder Bürgergeld beziehen, ist die These mit Einzahlern im Rentensystem auch nicht korrekt. Zu viele Unwägbarkeiten
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