Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Krankheitsbedingte Kündigung

<< < (2/8) > >>

Stadtwerke12345:
Das war eine allgemeine Frage. Und hat nichts Mit der jobsuche zu tun.

Ich lese mir zwischendurch Urteile durch.

clarion:
Wäre ich Personaler und würde dieses Forum lesen, würde ich doch jetzt überlegen, ob bei meinen laufenden Ausschreibungen sich jemand mit einer kaufmännischen Ausbildung im logistischen Bereich beworben hat. Und wenn ich diese Frage bejahen würde, würde ich diese Bewerbung sofort aussortieren. Bei einer nicht passgenauen Ausbildung, muss ich das Aussortieren noch nicht einmal vertieft begründen. Auf Problemmitarbeiter  hat niemand die geringste Lust. Da lässt man Stellen besser unbesetzt.

Stadtwerke123456:
Nur damit eins klargestellt wird hier.

Ich hatte doch geschrieben das ich Ehrenamtlicher Richter bin und ich einfach eine allgemeine Frage hatte da sich die Gerichte auch mit solchen Themen auseinandersetzen und ich in Zukunft auch. Es hat werder etwas mit eigener Krankheit zu tun noch sonst etwas. Bin selber auf Seminare um mich weiterzuentwickeln. Ich kann auch genauso andere Sachen fragen wieso hat Brandenburg besonderen Kündigungsschutz bei Ehrenamtlicher Richter und Berlin oder Thüringen nicht?     Sorry aber hab mein alten Account gelöscht und diesen auch.    Es kann doch wohl nicht sein, dass man ein Ehrenamt macht sich allgemein durch liest ohne jura Studium und am Ende man sagt wäre ich Personaler würde ich dich aussortieren.   Ein Ehrenamtlicher Richter muss  sich auch mit solchen sachen beschäftigen und das gehört dazu wenn man so ein Amt macht.....Bin raus........... sorry für die Rechtschreibung aber tippe dies über mein Phone

ElBarto:
Ich denke die krankheitsbedingte Kündigung ist eine Wissenschaft für sich.

Es kommt viel auf den Einzelfall an.

Kurze Erkrankungen wären für mich als AG je nach Lage verdächtig.
Z.B. wenn sie immer vor und nach dem Wochenende liegen.

Bei der Häufigkeit der Erkrankungen im Beispiel käme der AN wohl auch in den Genuss eines BEM-Gesprächs auch was hier rauskommt könnte für eine spätere Kündigung sorgen.
Zwar kann man das Gespräch ablehnen, aber wenn das häufiger geschieht...

Ich hatte mal 3 Wochen Rücken und 2 Wochen Grippe  plus was kurzes im Vorjahr innerhalb von 12 Monaten und bekam eine Einladung. Die konnte ich natürlich damit ablehnen, dass es die Grippe war die mich über die 6 Wochen gebracht hat.

Auch nicht unwichtig ist der Grund für die Fehlzeiten. Liegt z.B. eine Erkrankung zu Grunde wie häufige Migräne? Die kann einen schonmal 1 bis 2 Tage nach einem Anfall ausknocken und tritt häufig auf wenn der Stress nachlässt, also am Wochenende.

Es gibt auch Leute die wegen jedem Zipperlein zuhause bleiben. Ob zurecht oder nicht sei dahingestellt.
Bei der Menge an einzelnen Fehlzeiten müsste eigentlich auch öfter ein Zettel vom Arzt kommen oder der AG könnte relativ schnell darauf bestehen.

MoinMoin:
Wenn jemand häufig kurz krank ist, dann sollte der AG auf eine AU ab ersten Tag bestehen, damit er in die Lage versetzt wird die Lohnfortzahlung einzustellen, dass kann er nämlich nicht, wenn keine AU vorliegt, da dann keine Krankheit diagnostiziert wurde.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version