Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ablehnung Höhergruppierung E10 zu E11, IT, Dienst nach Vorschrift
MoinMoin:
mit 30% "schweren Aufgaben" ist man nicht eg11 mit 33% schon
"Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen
aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. "
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