Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ablehnung Höhergruppierung E10 zu E11, IT, Dienst nach Vorschrift
MoinMoin:
Ich habe keine Ahnung, ob du richtig oder deine Kollegen falsch oder umgekehrt bezahlt werden.
Da ich nicht euere auszuübenden Tätigkeiten und deren Zeitanteile kennen.
Wenn also dein AG dir nicht höherwertige Tätigkeiten zuteilt, dann musst du sie auch nicht machen.
Wenn jemand der Meinung ist, deine Tätigkeiten sind E10 und du bist anderer Meinung, dann muss man sich zusammensetzen und das klären oder sich vor Gericht wiedersehen, oder sich einen Ag suchen, der dich so bezahlt wie du es für richtig ansiehst.
Wenn du also der Meinung bist, dass du derzeitig 11er Dinge machst, dann fordere das Entgelt ein, es steht dir zu, sofern du richtig mit deiner Meinung liegst.
(Was andere bekommen oder Vorgänger bekamen ist irrelevant, weil sie andere auszuübenden Tätigkeiten hatten, oder falsch bezahlt wurden)
Wenn jemand sagt, du hast nicht die notwendigen Skills, dann zeige ihm den Mittelfinger und mach ihm klar, dass das tariflich irrelevant ist und gib mir meine Kohle.
Wenn du sagst, ich mache aber eine hohe Taktung und mit viel Engagement und viel Motivation, dann zeigt er dir den Mittelfinger und sagt, das ist leider tariflich irrelevant.
Und wenn du der Meinung bist, du willst mit weniger hoher Taktung und mit weniger Engagement deiner Arbeit nachgehen und wir sollen dir hier erklären wie man das macht, dann mein Tipp:
Einfach mal 5 Minuten pro Stunde durchschnaufen, einen Kaffee trinken, aufstehen und dann weitermachen.
troubleshooting:
--- Zitat von: florena am 03.09.2024 09:24 ---
Oder, wie ich Dich @MoinMoin verstehe, ist die E10 korrekt bezahlt, und ich arbeite mit sehr hoher Taktung weiter, wie ich das das ganze Jahr gemacht habe.
Da mein Engagement und meine sehr hohe Motivation keine Berücksichtigung fanden, ich aktuell frustriert bin, möchte ich etwas runterfahren, nur wie?
--- End quote ---
Du schuldest deinem AG kein hohes Engagement und schon gar keine hohe Motivation. Du schuldest schlicht nur Leistung "mittlerer Art und Güte", sprich: durchschnittliche Leistung.
Welche Möglichkeiten du in deinem Job hast, die Leistung runter zu fahren? Keine Ahnung! Allgemein geht es aber immer, alles etwas langsamer angehen, keinerlei freiwillige Überzeiten machen etc.
Dazu empfehle ich immer, ein Zwischenzeugnis anfordern (natürlich schriftlich). Das ist für gute Vorgesetzte ein Alarmsignal. Wenn der/die Vorgesetzte dann nciht reagiert, weißt du def. was du ihm/ihr wert bist.
MoinMoin:
--- Zitat von: troubleshooting am 04.09.2024 07:48 ---Du schuldest deinem AG kein hohes Engagement und schon gar keine hohe Motivation. Du schuldest schlicht nur Leistung "mittlerer Art und Güte", sprich: durchschnittliche Leistung.
--- End quote ---
Was aber im Umkehrschluss bedeutet kann, dass, wenn man runterfährt, eben nicht mehr die individuelle Leistung "mittlerer Art und Güte" erbringt.
Denn diese ist nicht absolut zu sehen, sondern immer auf die Person abzustellen.
Wer also 2 Jahre Gas gibt und dann nur noch soviel leistet wie seine Kollegen, der könnte da mit einer "Abmahnung" bestraft werden, wenn er seinen Leistungsabfall nicht begründen kann.
(nur so mal rein Theoretisch)
troubleshooting:
Gut, dann jetzt präzisiert, um das Halbwissen zu korrigieren:
Der AG kann nur abmahnen, wenn der AN eine „erheblich unterdurchschnittliche Arbeitsleistung erbringt“ (BAG, Urteil vom 11.12.2003, Az. 2 AZR 667/02).
Die im Urteil def. Beurteilung hat 2 Ebenen:
1. die allgemeine Normalleistung - Bezug auf MA mit gleichen/vergleichbaren Tätigkeiten
2. die individuelle Leistungsfähigkeit
Achtung, zu 2.: Diese ist niemals fix, sondern immer dynamisch.
Grundsätzlich ist es erst einmal Aufgabe des AG zu ermitteln und darzulegen, ob die Gründe für die Schlechtleistung vom AN verschuldet oder unverschuldet sind?
Kritisch wird eine Abweichung von mehr als 1/3 der (bisherigen) durchschnittlichen Arbeitsleistung angesehen. Anders ausgedrückt, fährt florena ihre Arbeitsleistung auf max ca. 66% herunter, darf der AG beweisen, dass dies fahrlässig (wird gern bei der Fehlerquote genommen) oder gar vorsätzlich erfolgt.
Liegt die Arbeitsleistung unter der Quote, sollte florena auf Nachfrage (!) Gründe parat haben.
Hier würde ich pers. zum Beispiel so argumentieren, dass sie sich eben mit der Aussicht auf die Höhergruppierung über das Normalmaß hinaus reingekniet hat und dem AG klar sein musste, dass dieses Level auf Dauer nicht ohne gesundheitliche Einbußen haltbar ist.
Zumal, so lese ich heraus, auch das Aneignen von Kenntnissen dazu gehörte. Da dies lt. "Beurteilung" nicht im ausreichenden Maß erfolgte, können die Tätigkeiten, für die die Kenntnisse erforderlich sind, folgend auch nicht bzw. nicht vollständig erwartet werden. Auch eine Aneignung von Kenntnissen, über Fortbildung zur ausgeübten Tätigkeit hinaus, kann man mal überlegen?
Aber, wie gesagt, die Darlegungspflicht für florena greift eh erst ca. unter den 66% (erheblich unterdurchschnittlich).
Zudem, im ÖD eine zulässige Abmahnung wegen Schlechtleistung fangen, ist an sich schon eine Leistung!
egotrip:
Ich würde gerne noch mal auf das Eingangsposting gehen,...
Wenn der Fragesteller weiß, dass er 60-70% "schwere Aufgaben" gemacht hat, um in die E11 zu kommen,...
Warum wird dann die Frage gestellt, was 30% schwere Aufgaben sind?
"30% schwere Aufgaben" sind 42-50% der "60-70% schweren Aufgaben",....
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