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Sonderregelung Neueinstieg JSZ

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Babaisie:
Guten Morgen zusammen,

Ich habe Aussicht auf eine Stelle, die jedoch sehr schnell besetzt werden soll. Ich müsste mit meinem jetzigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen um die Kündigungsfrist zu umgehen. Mein "Problem" ist die Jahressonderzahlung. Ich möchte ungerne auf den Großteil verzichten aufgrund der kurzfristigen Kündigung und dem Neubeginn. Hat von euch schon jemand damit Erfahrung gemacht oder kennt den Rechtsrahmen, ob es möglich wäre von der neuen Verwaltung die komplette JSZ zu verlangen? Ich finde es sollte an sich nicht daran scheitern, aber für mich wäre es eben von Nachteil. Kann man eine Sondervereinbarung schließen um nicht nur anteilig sondern die volle JSZ zu bekommen, da ich ja auch bereits das ganze Jahr schon im öD gearbeitet habe.
Es wäre super, wenn jemand dazu Infos hat.
Vielen Dank :)

MoinMoin:
Der Rechtsrahmen ist dein AV und der Tarifvertrag.
Ich wüsste allerdings keinen Grund, warum ein AG einem ausscheidenden Mitarbeiter noch Geld schenken sollte.

Babaisie:
Es geht mir darum, dass der neue Arbeitgeber die JSZ voll auszahlt um eben den neuen Mitarbeiter zu "gewinnen".

MoinMoin:
Nun das könnte der AG machen, wenn er übertariflich bezahlen darf.
Kommunen dürfen das jedoch oftmals leider nicht.

KlammeKassen:

--- Zitat von: MoinMoin am 03.09.2024 12:59 ---Nun das könnte der AG machen, wenn er übertariflich bezahlen darf.
Kommunen dürfen das jedoch oftmals leider nicht.

--- End quote ---

....was immer wieder das große Problem ist. Und wenn sie es dürfen, tun sie es nicht ("Angst")

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