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Sonderregelung Neueinstieg JSZ
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: KlammeKassen am 10.09.2024 19:29 ---
Bei uns kommt dann immer nur "geht nicht, erlaubt der KAV nicht." oder alternativ "Sparsame Mittelbewirtschaftung" (die bis auf beim Personal sonst in der Regel nicht sehr sorgsam beachtet wird :D).
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Die gibt es hier auch noch. Mein alter AG hat auch immer die Karte "KAV" gezogen, wenn er auf eine (außer-/übertarifliche) Regelung keinen Bock hatte. Also nur wenn es um eine Regelung für das Fußvolk ging. In gewissen Leitungsebenen waren ÜT/AT-Regelungen nie das große Problem, auch war die Rechtsmeinung des AG bei Eingruppierungen dort nicht so fest an den Regelungen der Entgeltordnung angelegt, wie beim gemeinem Sachbearbeitervolk.
MoinMoin:
Das ist natürlich ein bekanntes Muster. Liegt eben daran, dass das Fußvolk keinen individuelle Druck ausübt. Und die Leitungsebenen besser verhandeln können.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: MoinMoin am 11.09.2024 07:41 ---Das ist natürlich ein bekanntes Muster. Liegt eben daran, dass das Fußvolk keinen individuelle Druck ausübt. Und die Leitungsebenen besser verhandeln können.
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Und weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Lustigerweise gab es die einzigen EG 12 bzw. A 13 Sachbearbeiterstellen (ohne Leitungsverantwortung) in der ganzen Behörde (wir reden über eine sehr große Behörde) nur im Personal- und Organisationsbereich, ansonsten gabs eine solche Rechtsmeinung bzw. (beamtenrechtliche) Bewertung (ohne Leitungsverantwortung) in keinem einzigen Fachbereich. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
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