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Sonderregelung Neueinstieg JSZ

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TVOEDAnwender:
Die VKA ist kein Arbeitgeber, sondern die Vereinigung mehrer Arbeitgeberverbände. Die einzelnen Kommunen / Arbeitgeber sind sehr unterschiedlich flexibel.

KlammeKassen:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 09.09.2024 19:15 ---Die VKA ist kein Arbeitgeber, sondern die Vereinigung mehrer Arbeitgeberverbände. Die einzelnen Kommunen / Arbeitgeber sind sehr unterschiedlich flexibel.

--- End quote ---

Die einzelnen KAV (= Bundesländer) müssen diese Regelungen aber erst einmal erlauben... es gibt sogar Seminare dazu, als Beispiel für Niedersachsen:

https://www.nsi-hsvn.de/fortbildung/fortbildungsprogramm/11230-24-06/kav-niedersachsen-uebertarifliche-leistungen-zulaessige-und-unzulaessige-anreize-in-der-niedersaechsischen-kommunalverwaltung.html

Der Titel: "KAV Niedersachsen: Übertarifliche Leistungen – zulässige und unzulässige Anreize in der niedersächsischen Kommunalverwaltung"

Beschreibung: "Doch Vorsicht, ohne Genehmigung keine übertariflichen Zahlungen! Die meisten niedersächsischen Kommunen sind als ordentliche Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen (KAV) tarifgebunden. Zudem fallen sie unter die Regelung des § 107 Abs. 2 NKomVG. Ohne gesonderte Genehmigung sowohl des KAV Niedersachsen als auch des Niedersächsischen Innenministeriums ist es nicht zulässig, tarifvertraglich nicht vorgesehene Zahlungen zu leisten oder sonstige übertarifliche und außertarifliche Leistungen zu erbringen."


Das klingt für mich nun nicht gerade danach, dass der einzelne Arbeitgeber sehr flexibel ist  ;); also doch - wie von mir behauptet - wenig Flexibilität aufgrund der VKA bzw. der einzelnen KAV, die der VKA unterstehen

TVOEDAnwender:
Der jeweilige KAV kann einen schlimmstenfalls die Kommune als Mitglied rausschmeißen. Andere Sanktionsmöglichkeiten hat der KAV nicht, er ist ja keine Behörde. Ich kann Dir aus NRW genügend kommunale Arbeitgeber nennen, die sch....en auf die Meinung des KAV (auch sehr große). Da der jeweilige KAV auch durch Beiträge finanziert wird (gemessen immer an der Beschäftigtenzahl) wird der sich es auch dreimal überlegen, ob er die jeweilige Kommune wegen über-/außertariflicher Leistungen rausschmeißt....
Ob in Niedersachsen eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Innenministerium) für die Gewährung von Über-/außertariflichen Leistungen durch einzelne Kommunen notwendig ist, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich die niedersächsische Kommunalverfassung nicht kenne. Ist jedoch von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet.

TVOEDAnwender:
Übrigens sehen die Satzungen der Gewerkschaften vor, dass Mitglieder die sich nicht an Streikaufrufen der Gewerkschaft beteiligen, aus der Gewerkschaft auszuschließen sind. Ich glaube, dass wird auch sehr selten durchgesetzt ;)

KlammeKassen:
Gut, dass du von Beispielen berichten kannst.

Bei uns kommt dann immer nur "geht nicht, erlaubt der KAV nicht." oder alternativ "Sparsame Mittelbewirtschaftung" (die bis auf beim Personal sonst in der Regel nicht sehr sorgsam beachtet wird  :D).

Ich denke, dass sich hier in naher Zukunft noch einiges ändern wird und auch ändern muss.

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