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Bewerbung und Auswahlverfahren

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Ich84:
Es ist aufgefallen, dass die Stelle ohne Ausschreibung mit diesem Mitarbeiter besetzt werden sollte. Dem wurde entgegengetreten und daraufhin ausgeschrieben, wie beschrieben mit der Stellenausschreibung und seinen Kriterien. Meinerseits liegt hier ein unfaires Verfahren gegenüber den anderen Bewerbern vor. Ich habe damals gelernt das sorgfältig geprüft werden muss, dementsprechend aussortiert und die Bewerber, die die Kriterien erfüllen, einzuladen sind. Was mich beschäftigt ist die Gleichstellung zwischen eines Lehrgangs und einer geforderten erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung des Berufs. Man könnte meinen das... .

SamFisher:
Ist der Mitarbeiter bereits bei Euch angestellt und das wäre eigentlich nur eine Versetzung? Oder ist das ein Externer?

MoinMoin:

--- Zitat von: Ich84 am 03.09.2024 13:50 ---Es ist aufgefallen, dass die Stelle ohne Ausschreibung mit diesem Mitarbeiter besetzt werden sollte. Dem wurde entgegengetreten und daraufhin ausgeschrieben, wie beschrieben mit der Stellenausschreibung und seinen Kriterien. Meinerseits liegt hier ein unfaires Verfahren gegenüber den anderen Bewerbern vor. Ich habe damals gelernt das sorgfältig geprüft werden muss, dementsprechend aussortiert und die Bewerber, die die Kriterien erfüllen, einzuladen sind. Was mich beschäftigt ist die Gleichstellung zwischen eines Lehrgangs und einer geforderten erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung des Berufs. Man könnte meinen das... .

--- End quote ---
Dann sollte der PR dort einschreiten und der Einstellung eben aus genannten Gründen nicht zustimmen.
Dann müssen sie anders ausschreiben und können ihren Kandidaten dann ganz regulär auf Platz eins schreiben.

MoinMoin:
Und wenn es ein Mitarbeiter ist, der schon beim gleichem AG angestellt ist, dann kann der AG auch einfach diesem MA die Tätigkeiten übertragen, da ist mir kein Fall einer Konkurrentenklagen bekannt (denn dann müsste ja jede Höhergruppierung oder Versetzung ausgeschrieben werden), aber da lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

FearOfTheDuck:
Eben. Der AG hat es sich hier selbst schwer gemacht durch die (zu eng gefasste) Ausschreibung.

Der Konflikt zwischen Berufsausbildung vs. 6-Wochen-Kurs ist dabei nebensächlich und nur mit der Ausschreibung bedeutend. Was er unabhängig davon gleichsetzt oder anerkennt, steht auf einem anderen Blatt, das kann er festlegen, wie er mag.

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