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Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
MoinMoin:
--- Zitat von: Susa am 09.09.2024 12:55 ---Das meine ich eben auch. Der AG muss nach Vorlage der eAU auch Tage gutschreiben. Ob ich jetzt angerufen habe oder nicht. Natürlich macht er DU...DU...DU... weil man nicht angerufen hat, er es aber verlangt.
Beispiel: Bin im Urlaub, Mittwochs werde ich krank, geh zum Arzt (rufe nicht beim AG an). Arzt stellt mir sofort eine eAU aus für den Rest der Woche. Donnerstags schreibe ich eine Mail mit: Ich bin krank, die eAu kann ab sofort abgerufen werden.
Die Tage werden aber nicht gut geschrieben, da der AG sagt, ich hätte es sofort Mittwochs melden müssen. Obwohl meine Arbeitskraft im Urlaub nicht zur Verfügung stehen muss, geschweige denn irgendwie eingeteilt werden muss. Kann der AG das so einfach übergehen dann? Kommt mir ein bisschen wie Trotzreaktion vor. ;D
--- End quote ---
Zum einen hast du gegen das EFZG verstoßen, nicht gegen eine Dienstanweisung vom AG.
Insofern würde ich mir vorstellen können, dass der Urlaub ab Mittwoch dir gutgeschrieben werden muss.
Und ich gehe davon aus, dass der AG dir trotz verspäteter Meldung wegen der vorliegende AUB für Mittwoch das Entgelt nicht kürzen darf.
Aber der AG kann dir nur eine simple Abmahnung reinwürgen kann, weil du dich nicht gemeldet hast.
Denn es ist unerheblich für die Meldepflicht, dass du im Urlaub bist und er dadurch keinen Schaden haben kann.
Casa:
--- Zitat von: MoinMoin am 06.09.2024 12:29 ---
--- Zitat von: Casa am 06.09.2024 11:34 ---Zu unterscheiden ist die Pflicht zur Meldung und die Wirkung der AU.
--- End quote ---
Du meinst hier sicherlich AUB als die AU Bescheinigung, die der Arzt ausstellt.
--- End quote ---
Nein. Die AU hat eine Wirkung, die durch AUB nachgewiesen wird.
Klarer wirds, wenn man Ursache, Nachweis und Wirkung in anderen Konstellationen verbindet.
Ein Nachweis (AUB) ohne Ursache (AU) ist unbedeutend. Mit einer AUB ohne tatsächlich vorliegender AU wird man keine Gutschrift der Urlaubstage erhalten. Das ist insbesondere der Fall, wenn die AU im Rahmen einer Prüfung nicht bestätigt werden kann. Die AUB - als verkörperter Nachweis der entkräfteten AU - existiert aber weiter.
MoinMoin:
--- Zitat von: Casa am 09.09.2024 15:49 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.09.2024 12:29 ---
--- Zitat von: Casa am 06.09.2024 11:34 ---Zu unterscheiden ist die Pflicht zur Meldung und die Wirkung der AU.
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Du meinst hier sicherlich AUB als die AU Bescheinigung, die der Arzt ausstellt.
--- End quote ---
Nein. Die AU hat eine Wirkung, die durch AUB nachgewiesen wird.
Klarer wirds, wenn man Ursache, Nachweis und Wirkung in anderen Konstellationen verbindet.
Ein Nachweis (AUB) ohne Ursache (AU) ist unbedeutend. Mit einer AUB ohne tatsächlich vorliegender AU wird man keine Gutschrift der Urlaubstage erhalten. Das ist insbesondere der Fall, wenn die AU im Rahmen einer Prüfung nicht bestätigt werden kann. Die AUB - als verkörperter Nachweis der entkräfteten AU - existiert aber weiter.
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Interessanter Aspekt.
Wenn also der Arzt eine AUB ausgestellt hat, obwohl keine AU vorlag, dann ist die AUB weiterhin gültig? oder willst du damit sagen, existiert einfach nur als Stück Papier ohne Bedeutung weiter?
Laut BUrlG §9: Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Fazit: Also eine AU führt im Urlaub nicht zur Gutschrift der Urlaubstage. Sie hat damit dort keine Wirkung.
Eine Gutschrift gibt es nur wenn eine AUB vorliegt und auch nur für die Zeiten die in der AUB genannt sind.
Austausch123:
Wir haben ein Formular erstellt, dass Seitens von den Einrichtungen ausgefüllt werden muss und dann an die PA geschickt wird. Auch haben wir parallel eine zentrale E-Mail eingerichtet, wo die Mitarbeiter direkt die Angaben übersenden können, wo parallel auch die Einrichtung in Cc gesetzt werden soll. Es gibt grundsätzlich kein Feld, das nicht auszufüllen ist. Der Aufbau ähnelt dem ursprünglichen gelben Schein.
Hat so an sich gut geklappt. Ist zwar nicht weniger Papier an sich, aber zumindest alle Stellen informiert, die die Daten benötigen.
Lediglich die zentrale E-Mail mit Datenschutz etc. war anfangs ein Thema, inwieweit dies zulässig ist. Aber nachdem jeder von der PA die Mitarbeiter einsehen kann, wird nichts gesehen, was nicht zu sehen wäre.
Auch sind wir jetzt auf eine Excelliste umgestiegen, die für jede Einrichtung auf dem Laufwerk separat abgespeichert ist. Von der Handhabung auch gut umsetzbar, da die Einträge nach Angaben der MA erfolgen.
Ich bin dennoch froh, dass manch ein MA noch Papiermeldungen abgibt, da die Mitteilungen oftmals sehr träge und nicht mit allen Infos (z. B. Arbeitsunfall, etc. ) --> Forschungsarbeiten im Nachgang
Casa:
--- Zitat --- oder willst du damit sagen, existiert einfach nur als Stück Papier ohne Bedeutung weiter?
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Genau das wollte ich zum Ausdruck bringen.
--- Zitat ---Fazit: Also eine AU führt im Urlaub nicht zur Gutschrift der Urlaubstage. Sie hat damit dort keine Wirkung.
Eine Gutschrift gibt es nur wenn eine AUB vorliegt und auch nur für die Zeiten die in der AUB genannt sind.
--- End quote ---
Eben. Das Eine ist die Tatsache AU, das Andere der Nachweis der AU mittels AUB.
Im Hintergrund steht da freilich die Logik.
Anderes Beispiel, wenn auch nicht zwingend besser zugänglich.
1) A wirft einen Stein. 2) Der Stein trifft B am Kopf. 3) A schädigt B in seiner Gesundheit.
Nur in Zusammenschau der Sätze 1) und 2) ist das logische Ergebnis die Aussage in Satz 3).
Nicht logisch wären:
I
1) A wirft einen Stein. 3) A schädigt B in seiner Gesundheit.
- Der von A geworfene Stein müsste den B treffen, um ihn in seiner Gesundheit zu schädigen. Das ist nach der Aussage nicht der Fall.
II
2) Der Stein trifft B am Kopf. 3) A schädigt B in seiner Gesundheit.
- A müsste den Stein geworfen haben, um den B in seiner Gesundheit zu schädigen. Das ist nach der Aussage nicht der Fall.
Zurück zur AU.
1) Fritz ist in seines Urlaubs AU erkrankt. 2) Fritz reicht für die Tage seines Urlaubs bei seinem Arbeitgeber eine AUB ein. 3) Fritz bekommt seine Urlaubstage gutgeschrieben.
Nur 1) + 2) lassen den Schluss 3) zu.
Die Beispiele lassen sich hinsichtlich der Logik wahrscheinlich noch etwas besser darstellen, ich denke aber das Prinzip konnte ich vermitteln.
Auch mir fällt Logik ab und an schwer. Bei komplexeren Sachverhalten mache ich manchmal den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt. Oder ich arbeite stilistisch unsauber, weil ich das Ergebnis schon ziemlich deutlich vor meinem inneren Auge sehe. Mir hilft es die Sache erneut zu durchdenken, mich in den Leser hineinzuversetzen und die Tatsache, dass ich selbst ausbilde und Anderen eine "saubere" Arbeitsweise vermitteln soll. :-)
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