Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

§ 34 Abs. 2 TVöD

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Sofaplanet:
Hallo zusammen,

eines meiner Schäfchen hat sich mit einer Frage an mich gewandt, die ich trotz Recherche nicht eindeutig beantworten kann und ich hoffe daher auf euer Schwarmwissen.

Der Kollege ist mittlerweile über 40 Jahre alt, seit 06/2009 in drei Kommunen beschäftigt, bei der jetzigen seit 10/2012. Eine Gleichstellung nach SGB XI liegt seit 2014 vor.

Die Frage die sich stellt ist, gelten die Beschäftigungszeiten für den besonderen Kündigungsschutz von allen drei Kommunen zusammen oder jeweils nur einzeln?

Hintergrund ist, er befürchtet eine Änderungskündigung zusammen mit einer "Degradierung" in der Entgeltgruppe.

Vielen DAnk.

BBBB:
Wenn er seit 10/2012 beim aktuellen AG beschäftigt ist, hat er seine 15 Jahre ab 10/2027 bei diesem AG voll.

Casa:

--- Zitat ---Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses
Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber
als Beschäftigungszeit anerkannt.
--- End quote ---

§ 34 Abs. 3 S. 3 TVöD-VKA.

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: Casa am 04.09.2024 09:16 ---
--- Zitat ---Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses
Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber
als Beschäftigungszeit anerkannt.
--- End quote ---

§ 34 Abs. 3 S. 3 TVöD-VKA.

--- End quote ---

Das gilt nicht für die Kündigungsfristen.

Sofaplanet:

§ 34 Abs. 3 S. 3 TVöD-VKA.
[/quote]

Das gilt nicht für die Kündigungsfristen.
[/quote]

Und da genau liegt das Problem: Ich kann keine Stelle finden, die das eindeutig so wiedergibt, bzw. ein Urteil oder sonstige Grundlage. Mein Schäfchen sagt "Ja", ich meine "Nö".

Zumal sich § 34 ja ausdrücklich auch um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dreht, ist mein Schäfchen dieser Meinung.

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