Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wann endlich Stufenmitnahme bei Höhergruppierung
JH:
Hallo zusammen,
verglichen mit Kommunen und dem Bund gibt es beim TVL immer noch einen riesigen Nachteil, wenn es um das Thema Höhergruppierung geht. Die fehlende Stufenmitnahme bei Höhergruppierung ist ein echtes Problem. Jemand der frisch im öffentlichen Dienst (TVL ist) hat nicht so große Nachteile, wie jemand der langjährig in der Behörde oder im TVL ist und durch die Zurückstuftung nicht nur die gesammelte Stufenlaufzeit verliert sondern auch die Stufe.
Bspw. Von E9b Stufe 5 zu E11 Stufe 4. = 4 Jahre "verloren" plus die bereits angesammelte Stufenlaufzeit (die bei Bund und Kommune, meine ich auch wegfällt).
Damit haben Personen die länger im TVL Bereich sind Nachteile bei einer späteren Höhergruppierung, denn "Neue" (mit niedriger Stufe) sind schneller wieder in der vorherigen Stufe und haben bei der angesammelten Stufenlaufzeit auch nicht so einen hohen Verlust, das anfangs die Stufenlaufzeit schnell zur höheren Stufe führt. (Jemand in Stufe 2 kann ja maximal fast 2 Jahre Stufenlaufzeit verlieren bei einer Höhergruppierung).
Echter Wettbewerbsnachteil fürs Land. Weiß jemand, ob die Angleichung an die Regelungen an TVöD usw. bald angedaacht ist? Vermutlich gelten die Regeln dann auch erst mit einem neuen Tarifvertrag und nicht rückwirkend. "Pech für den, der kurz vorher die Stufe verliert".
FearOfTheDuck:
Da sie bei der letzten Tarifrunde kein Thema war...
cyrix42:
Moin. Du, JH, unterliegst einem Denkfehler: Die Stufen im TV-L bilden weder Beschäftigungszeit noch Erfahrung o.Ä. ab. Sie sind einfach eine zweite Dimension in der Entgelttabelle. Dementsprechend verliert man durch eine Höhergruppierung keine Stufe, da man ja in der höheren Entgeltgruppe bisher noch keine Stufe durchlaufen hat.
Aber ja, die stufengleiche Höhergruppierung im TVöD ist natürlich ein Vorteil ggü. der Regelung im TV-L.
Umlauf:
--- Zitat von: cyrix42 am 05.09.2024 21:49 ---Moin. Du, JH, unterliegst einem Denkfehler: Die Stufen im TV-L bilden weder Beschäftigungszeit noch Erfahrung o.Ä. ab. Sie sind einfach eine zweite Dimension in der Entgelttabelle. Dementsprechend verliert man durch eine Höhergruppierung keine Stufe, da man ja in der höheren Entgeltgruppe bisher noch keine Stufe durchlaufen hat.
Aber ja, die stufengleiche Höhergruppierung im TVöD ist natürlich ein Vorteil ggü. der Regelung im TV-L.
--- End quote ---
Und weil das so gut funktioniert, musste noch der Garantiebetrag erfunden werden.
troubleshooting:
Ich habe vor Jahren schon bei "meiner" Gewerkschaft immer wieder angefragt, warum das nicht Teil der Verhandlungsmasse ist. Der Personalratsvorsitzende meines Ex-AG's war bei den Verhandlungen mit dabei.
Es wurde immer "als Verhandlungsmasse" mit rein genommen, damit man etwas hat, was man aufgeben kann.
War so nebenbei einer der gründe, warum ich mich von den Gewerkschaften nicht mehr vertreten gefühlt habe, wenn auf alle Anliegen von mir und Kollegen immer nur als Antwort kam, dass das diesmal keine Rolle gespielt hätte, es gibt andere Themen, blabla...
In dem Bereich, wo ich tätig war führte es u.a. dazu, dass niemand mit Erfahrung mehr Leitungsposten machen wollte, da eben der Wechsel von 11/4 in die 12/3 gewesen wäre.
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