Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Nach der Anwärterzeit Urkunde eines anderen Dienstherren annehmen
Rheini:
--- Zitat von: Casa am 09.09.2024 16:04 ---
--- Zitat von: Rheini am 09.09.2024 08:42 ---Hat der TE schon hier sich geäussert, bei welchem Dienstherrn er die BaP Urkunde angeboten wird und bei welchem Dienstherrn er lieber BaP werden möchte?
--- End quote ---
Welche Rolle spielt das?
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Das schreibe ich dem TE, wenn er geantwortet hat.
Justizangehöriger74:
So ist es, ich werde mit Bestehen der Laufbahnprüfung aus dem Beamtenverhältnis auf Wiederruf entlassen und unmittelbar eine Urkunde von der aktuellen JVA X erhalten. Jedoch würde ich gerne bei der JVA Y meinen Dienst verrichten und dort eine Urkunde annehmen wollen. Das soll auch so mit der JVA X offen kommuniziert werden. Meine Frage ist einfach nur ob JVA X mir dies untersagen kann und ob ich hier dennoch einem Versetzungsantrag stellen muss? Beide JVA sind im selben Bundesland.
MarieH:
Die JVA ist nicht der Dienstherr. Dienstherr ist das Bundesland. Und deshalb kann die JVA sich auch nicht ernennen sondern der Dienstherr, der in beiden JVA's der gleiche ist. Als Beamter kannst du grundsätzlich in jeder JVA des Bundeslandes eingesetzt werden. Du solltest also unbedingt mit deinem Dienstherr einvernehmen herstellen.
Casa:
Wenn du in die JVA Y willst und dich JVA Y auch will, solltest du die Sache mit JVA Y und deinem Dienstherren klären. Bzw. kannst du immer deinen Wunsch ggü. JVA Y und deiner personalsachbearbeitenden Stelle bei deinem Dienstherren, aktuell wohl Jemand aus dem Bereich Ausbildung (Personal), mitteilen.
Nimmst du eine Urkunde an, kann dich das Land auf einer freien Stelle in jeder JVA des Bundeslandes einsetzen. Wenn dir dein zukünftiger Verwendungswunsch nicht gefällt, kannst du die Ernennungsurkunde ablehnen bzw. nimmst sie nicht an.
Rheini:
Schön war die Zeit wo jeder Beamte noch wusste, wer sein Dienstherr war.
×Ironie off×
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