Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Nach der Anwärterzeit Urkunde eines anderen Dienstherren annehmen
Beamter:
--- Zitat von: Bruce Springsteen am 06.09.2024 06:32 ---Geht nur über Antrag, außer du bist für 2 Minuten komplett aus dem Beamtenverhältnis entlassen. ;) Davon gehe ich mal nicht aus, also erfolgt die Versetzung im Rahmen der Raubernennung, in dem du die neue Urkunde annimmst und die alte damit automatisch erlischt.
Dafür müssen sich aber vorab die alte und neue Dienststelle absprechen, wann der Zeitpunkt ist. Du musst deine alte Dienststelle schon in Kenntnis setzen, wenn du eine neue Stelle annimmst. ;)
--- End quote ---
Qualität der Beiträge abnehmend
clarion:
Moin bei Beamten auf Widerruf ist doch die Widerrufsbedingung doch schon in der Urkunde formuliert, i.d.R. das Bestehen der Prüfungen. Ab der Minute in der die Bedingung eintritt, ist man kein Beamter mehr. Natürlich kann man in der Minute danach eine neue Ernennungsurkunde eines beliebigen Dienstherrn annehmen. Zum guten Ton gehört es m.E., diese Absicht rechtzeitig zu kommunizieren.
Rheini:
Hat der TE schon hier sich geäussert, bei welchem Dienstherrn er die BaP Urkunde angeboten wird und bei welchem Dienstherrn er lieber BaP werden möchte?
Casa:
--- Zitat von: Rheini am 09.09.2024 08:42 ---Hat der TE schon hier sich geäussert, bei welchem Dienstherrn er die BaP Urkunde angeboten wird und bei welchem Dienstherrn er lieber BaP werden möchte?
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Welche Rolle spielt das?
Bruce Springsteen:
--- Zitat von: Beamter am 08.09.2024 11:43 ---Qualität der Beiträge abnehmend
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Vier nichts aussagende Worte. ♥
Zum Thema: Er zieht es in Erwägung...
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