Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Mobiles Arbeiten und die Mindestanwesenheit in der Dienstelle
clarion:
Ja das ist nun mal so. Wenn sich Leute daneben benehmen, wird sanktioniert. Und wenn sich zu viele daneben benehmen, dann trifft es Alle. Die können sich dann bei den Kollegen bedanken.
Der Dienstherr muss gar kein Homeoffice gewähren!
MoinMoin:
--- Zitat von: clarion am 12.09.2024 07:03 ---Ja das ist nun mal so. Wenn sich Leute daneben benehmen, wird sanktioniert. Und wenn sich zu viele daneben benehmen, dann trifft es Alle. Die können sich dann bei den Kollegen bedanken.
Der Dienstherr muss gar kein Homeoffice gewähren!
--- End quote ---
In Niedersachsen schon, da es die Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG über Telearbeit und mobile Arbeit
in der niedersächsischen Landesverwaltung gibt.
clarion:
Ich meine mich zu erinnern, dass diese 81iger unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit den betrieblichen Abläufen steht.
Umlauf:
--- Zitat von: clarion am 12.09.2024 07:03 ---
Der Dienstherr muss gar kein Homeoffice gewähren!
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Da es nur 75% Arbeitsplätze gibt und auch keine weitere Immobilie angemietet werden soll,
Bleibt dem Dienstherren gar nichts anderes übrig. Sonnst müsste er Mitarbeiter freistellen und gleichzeitig bezahlen. Er käme in den Annahmeverzug. Sprich es haben beide Seiten etwas davon.
Da wir sehr Mint-lastig sind, brennt das Fachkräfteproblem heißer als woanders.
MoinMoin:
--- Zitat von: clarion am 12.09.2024 07:13 ---Ich meine mich zu erinnern, dass diese 81iger unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit den betrieblichen Abläufen steht.
--- End quote ---
Sicherlich wie alle Vereinbarungen, ich denke Feuerwehr bekommt idR kein HO.
Unter dem Askept würde aber der Satz: Der AG muss keinen Urlaub gewähren auch stimmen ;D
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