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Mobiles Arbeiten und die Mindestanwesenheit in der Dienstelle

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Umlauf:
Es geht nicht darum wie oft es vorkommt. Es geht ums Prinzip. In anders gelagerten Situationen geht es der Dienststelle auch sehr oft ums Prinzip. Selbst bei Kleinigkeiten, bei denen den Vorgesetzten die Übermittlung selbst peinlich ist, weil kleinlich.

Die Dienststelle erspart sich auch die Anmietung eines weiteren Gebäudes.

Wenn es im mich selbst gehen sollte: Ich bin 4 bis 5 Tage in der Woche in der Dienststelle.
Ganz nebenbei wird die DV zur flexiblen Arbeitszeit damit unterlaufen, da der Ausgleichsrahmen viel zu eng gezogen werden soll.

Organisator:

--- Zitat von: Umlauf am 11.09.2024 12:08 ---Es geht nicht darum wie oft es vorkommt. Es geht ums Prinzip. In anders gelagerten Situationen geht es der Dienststelle auch sehr oft ums Prinzip. Selbst bei Kleinigkeiten, bei denen den Vorgesetzten die Übermittlung selbst peinlich ist, weil kleinlich.

--- End quote ---

Du findest Prinzipenreiterei und Kleinlichsein der Dienststelle doof, willst darauf dann aber genau so reagieren?

Umlauf:
Ich finde nicht, dass ich auf Prinzipien reite, wenn ich eine nachvollziehbare Regelung fordere, die nicht nur den Standardmitarbeiter mit 5/40 berücksichtigt.
Wenn ich dann in die Regelungen der anderen Geschäftsbereichsbehörden schaue, finde ich nicht solche Regelungen, wie hier jetzt angedacht.

Bei einigen Mitarbeitern bringt es die Tätigkeit mit, dass sie häufig Dienstreisen durchführen müssen. Gerne auch 4 Tage.

Der Versuch, die flexible Arbeitszeitregelung nun zusätzlich hintenrum zu unterlaufen, ist auch nicht gerade die feine englische Art.

Ich bin eher ein Freund von klaren Regeln. Genau das war bisher nicht gegeben. Fragte man 5 Verantwortliche, bekam man 5 verschiedene sich z.T. Widersprechende Aussagen.
Das was die Dienststelle eigentlich mit der Neuregelung bezwecken möchte, kann sie bereits heute haben. Nur braucht man dafür Führungskräfte, die ihre Aufgabe auch wahrnehmen.

Ebenso lehne ich die Meinung einiger weniger Experten ab, die sagen: Ich war 5 Tage auf Dienstreise, also muss ich diesen Monat nicht mehr reinkommen. Da wird dann der entscheidende Teil der jetzigen Regelung überlesen.

Organisator:
Ajus meiner Sicht reicht es, den Standardmitarbeiter zu berücksichtigen und mit gesundem Menschenverstand die Intention der Regelungen auf die Ausnahmefälle anzuwenden.

Klischeehaft deutsch ist, für jeden denkbaren Ausnahmefall eine individuelle Regelung einzufordern, statt mit Augenmaß das notwendige Ermessen auszuüben.

Insoweit: Absprachen mit der entscheidungsbefugten Führungskraft für die Sonderfälle treffen und fein.

Umlauf:

--- Zitat von: Organisator am 11.09.2024 16:44 ---Ajus meiner Sicht reicht es, den Standardmitarbeiter zu berücksichtigen und mit gesundem Menschenverstand die Intention der Regelungen auf die Ausnahmefälle anzuwenden.

Klischeehaft deutsch ist, für jeden denkbaren Ausnahmefall eine individuelle Regelung einzufordern, statt mit Augenmaß das notwendige Ermessen auszuüben.

Insoweit: Absprachen mit der entscheidungsbefugten Führungskraft für die Sonderfälle treffen und fein.

--- End quote ---

Genau diese Absprache mit der Führungskraft soll es zukünftig nicht mehr geben.
Ausnahmen sollen nur noch über den Präsidenten gehen.

Nur Standardmitarbeiter:
Ich bin da eher bei Allgemeingültigkeit.
Sonst kommen wieder die Experten, die meinen jeden Stecknadelkopf kreativ als zulässige Ausnahme zu verstehen.


Anders gesagt, die Verfehlungen einer Weniger sollen jetzt alle Ausbaden. Obwohl einige Führungskräfte versagt haben.

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