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Probleme im Bezug auf Kündigung in der Probezeit

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HeikoBlume:
Guten Tag,

es geht sich um folgendes: Der AG hat festgestellt das es zwischen uns nicht passt. Er legte mir daraufhin einen Aufhebungsvertrag vor den ich natürlich nicht unterschrieben habe. Ich habe Ihm gesagt das er mir eine Kündigung ausstellen sollen und zwar so wie es die Kündigungsfrist des TV-L vorsieht. Ich habe allerdings schon im Gespräch gemerkt das der AG die Kündigungsfristen anscheinend nicht einhalten will den er ist meiner Ansicht nach verpflichtet laut der Kündigungsfrist mir die Kündigung fristgerecht zu übergeben. Er allerdings vertritt die Ansicht das ich diese erst mit Ablauf erhalte und zwar am letzten Tag des Monats.

Ich habe so etwas in meiner ganzen beruflichen Laufbahn noch nicht erlebt den ich kenne es so, das wenn es zwischen den Parteien nicht passt man die Kündigung überreicht seitens des AG und man dann freigestellt wird.

Der AG zeigt mir auch weiterhin das er nicht bereit ist mit mir zu kommunizieren, das soll heißen er ist noch nicht mal bereit mit mir in Kontakt zu treten.

 

TVOEDAnwender:
Er kann die Probezeit bzw. die Wartefrist nach dem KSchG bis zum letzten Tag ausreizen, wenn er dies will. Er geht halt nur das Risiko damit ein, dass ggfls. der rechtzeitige Zugang der Kündigung nicht mehr klappt, z.B. wenn er Dir die Kündigung persönlich am letzten Tag im Betrieb übergeben will und du zufälligerweise an diesem Tag arbeitsunfähig erkrankt sein solltest....
Einen Anspruch auf Freistellung hast Du nicht, auch nach einer ausgesprochenen ordentlichen Kündigung bist Du weiterhin verpflichtet bis zum letzten Tag Deine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen.

Casa:
Das sehe ich wie mein Vorredner.
Im öD ist der AG schon unter Untreuegesichtspunkten verpflichtet deine Arbeitskraft in Anspruch zu nehmen. Nur bei ganz gravierenden Umständen kommt eine Freistellung bis Ablauf der Kündigungsfrist überhaupt in Betracht. Die gravierenden Umstände würde ich in Art und Schwere vergleichbar mit Gründen für eine außerordentliche Kündigung einordnen. Lägen diese Gründe vor, würde der AG aber wohl außerordentlich kündigen.

TVOEDAnwender:

--- Zitat ---Ich habe allerdings schon im Gespräch gemerkt das der AG die Kündigungsfristen anscheinend nicht einhalten will den er ist meiner Ansicht nach verpflichtet laut der Kündigungsfrist mir die Kündigung fristgerecht zu übergeben.
--- End quote ---

Wenn ich Deine Aussage richtig interpretiere, vertritts Du wahrscheinlich die gleiche (falsche) Ansicht zu Kündigungsfristen innerhalb der Probezeit bzw. Wartefrist KSchG, die ich in diesem Thread schon einmal auseinandergenommen habe: 
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124120.msg366166.html#msg366166

HeikoBlume:
Wie ist die Sachlage wenn man bis zum Ende des Monats krankgeschrieben ist? Mir geht es um den Zugang der Kündigung.

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