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Probleme im Bezug auf Kündigung in der Probezeit
Casa:
--- Zitat von: HeikoBlume am 10.09.2024 14:40 ---Wie ist die Sachlage wenn man bis zum Ende des Monats krankgeschrieben ist? Mir geht es um den Zugang der Kündigung.
--- End quote ---
Dann kommt die Kündigung in einem Umschlag im häuslichen Briefkasten an.
Abgesehen davon ergeben sich bei absehbarer Kündigung und einer AU bis Ende der Kündigungsfrist Zweifel an der Erkrankung. Bis zur klärung ist der AG gut beraten, wenn er das Arbeitsentgelt für die Zeit der AU nicht auszahlt.
Alien1973:
Er wird ja wohl eine AU von einem Arzt haben...
Aber auch da kann es Probleme geben. Mein Hausarzt hatte mich krank geschrieben, allerdings nur für eine Woche. Bei der folgenden Woche durfte er mich nicht mehr Krank schreiben, da mein damaliger AG Beschwerde bei der Bayerischen Ärztekammer gegen meine AU eingereicht hat. Ich hatte damals eine Gastroskopie mit beginnendem Magengeschwür, die AU war alles andere als geschwindelt. Dann bin ich halt zu dem Arzt gefahren, der die Gastroskopie durchgeführt hat und aufgrund des Befundes hat mich dann der Krank geschrieben. Beim ersten mal war's mein Hausarzt in Rücksprache mit dem Facharzt.
Also war ich die letzten zwei Wochen bis zur Kündigung krank und mein damaliger AG musste mir meinen Resturlaub auch noch auszahlen. Den hatte er mir nämlich verweigert zu nehmen. Laut Anwalt bei betrieblichen Erfordernissen zulässig, auch wenn bereits gekündigt.
Wo Mittel, da auch Wege....
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: Casa am 10.09.2024 14:43 ---
--- Zitat von: HeikoBlume am 10.09.2024 14:40 ---Wie ist die Sachlage wenn man bis zum Ende des Monats krankgeschrieben ist? Mir geht es um den Zugang der Kündigung.
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Dann kommt die Kündigung in einem Umschlag im häuslichen Briefkasten an.
Abgesehen davon ergeben sich bei absehbarer Kündigung und einer AU bis Ende der Kündigungsfrist Zweifel an der Erkrankung. Bis zur klärung ist der AG gut beraten, wenn er das Arbeitsentgelt für die Zeit der AU nicht auszahlt.
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Schau einfach das dir AU nicht genau zur Kündigungsfrist läuft, also lass dich in Zweifel ein paar Tage länger AU schreiben..
Casa:
--- Zitat ---Schau einfach das dir AU nicht genau zur Kündigungsfrist läuft, also lass dich in Zweifel ein paar Tage länger AU schreiben..
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Auch das kann Zweifel wecken.
Abgesehen davon ist die Methode Schwanz einziehen ziemlich unteridisch. Es geht wohl um 14 Tage bzw. ganze 10 Arbeitstage.
MoinMoin:
--- Zitat von: HeikoBlume am 10.09.2024 14:40 ---Wie ist die Sachlage wenn man bis zum Ende des Monats krankgeschrieben ist? Mir geht es um den Zugang der Kündigung.
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Wo ist eigentlich dein Problem?
Der AG möchte früher das AV beenden und nicht bis Monatsende abwarten, dass du weg bist, du willst es verständlicherweise nicht, sondern bis Monatsende Geld bekommen.
Dann geht man zur Arbeit oder der AG stellt dich frei. Die Zustellung der Kündigung ist da für den AG doch auch kein Problem, egal ob Krank, fingiert AU, Urlaub oder untergetaucht.
Apropos Urlaub: Wenn man seinen Urlaub nicht beantragt, dann hat man auch kein Anspruch drauf, dass er ausbezahlt wird und er "verfällt" (sofern man ihn hätte nehmen können).
Oder?
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