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[Allg] Macht die Erfordernis der Rückernennung Bewerbungsprozess komplizierter?

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JohZi:
Guten Tag,

seit Ende meines dualen Studiums sitze ich seit Oktober 2022 auf einer A9 Stelle. In meiner Behörde ist nun eine interessante A11-Stelle ausgeschrieben und ich bin am Überlegen mich zu bewerben.

Allerdings stelle ich mir die Frage, was passiert, wenn ich mich irgendwann in ein paar Jahren wieder auf eine niedrigere Stelle, also z.B. A10, bewerben würde? Dies könnte ggf. passieren, falls ich mich dazu entscheide wieder zurück in meine Heimat zu ziehen, denn dort ist pure Einöde und ich habe noch nie eine Stellenausschreibung höher als A10 gesehen (ich beobachte die Stellenpools der dortigen Gemeinden/Städte/Landkreise seit über einem Jahr).

Ich habe schon gegooglet und hier im Forum gesucht und herausgefunden, dass man bei der Bewerbung direkt mitteilen sollte, dass man mit einer "Rückernennung" einverstanden ist. Also grundsätzlich ist das alles möglich.

Da aber solche Rückernennungen sicherlich nicht so oft vorkommen und viele vor allem kleinere Gemeinden/Städte sowas vielleicht noch nie gemacht haben, frage ich mich, ob die Chancen einer Einstellung damit geringer werden? Ich kann mir vorstellen, dass wenn sich zwei gleich geeignete Personen auf eine A10 bewerben und bei einer eine Rückernennung erforderlich wäre, sich dann für die andere Person entschieden werden würde, einfach weil es für die Personalstelle unkomplizierter wäre? Oder ist eine solche Rückernennung keine große Arbeit?

Ich würde mich über Einschätzungen und Erfahrungen sehr freuen!

InternetistNeuland:
Als A9 kannst du dich maximal auf eine A10 bewerben. Was die Rückernennung angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Eukalyptus:
Eine Rückernennung ist, praktisch gesehen, nur das Übergeben einer Urkunde. Ob der (neue Dienstherr?) dir nun eine A10- oder eine A11-Urkunde übergibt macht für ihn aus meiner Sicht keinen Unterschied.

Ebensowenig sehe ich ein Problem darin, sich als A9 auf eine A11 Stelle zu bewerben. Ob man sie bekommt, ist eine ganz andere Frage (wenn es z.B. andere Bewerber mit A10 gibt, die eine bessere oder auch nur gleichlautende Beurteilung haben..).

Beamter:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 06.09.2024 16:36 ---Als A9 kannst du dich maximal auf eine A10 bewerben. Was die Rückernennung angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

--- End quote ---


Gerne ein Gesetz dazu zitieren. Bis dahin bleibt die Aussage falsch.

was_guckst_du:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 06.09.2024 16:36 ---Als A9 kannst du dich maximal auf eine A10 bewerben. Was die Rückernennung angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

--- End quote ---

..als A9er kannst du dich auf jede Stelle, die deiner Qualifizierung entspricht, bewerben...also hier bis A13gD...

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