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[Allg] Macht die Erfordernis der Rückernennung Bewerbungsprozess komplizierter?

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InternetistNeuland:
https://dejure.org/gesetze/BBG/22.html

§ 22 Absatz 3

Ämter dürfen nicht übersprungen werden. D.h. du benötigst erst eine A10 um dich auf eine A11 zu bewerben.

Greif:
@InternetIstNeuland
Nö, passt noch immer nicht.
Bewerben kann Du Dich auf jeden Dienstposten innerhalb Deiner Laufbahngruppe.
Ob Du Dich gegen die Mitbewerber durchsetzen kannst steht auf einem anderen Blatt.
Von einer Sprungbeförderung hat niemand gesprochen. Du hingegen hattest diese aber stillschweigend gesetzt.

Nur weil sich jemand im Auswahlverfahren gegen die Mitbewerber durchgesetzt hat, bedeutet es nicht, dass diese Person auch zügig (beim Bund alle 365 Tage) durchbefördert wird.
Da können auch einmal drei, vier oder sieben Jahren vergehen bis der ehemals A10 besoldete die Einweisung in die A12 erhält.
Mir selber ist auch eine Behörde bekannt, die ganz stumpf die DP runter dotierte, wenn ein A10 sich erfolgreich auf einem A12 DP durchsetzen konnte. Selbst der Personalrat trug dies mit.

JohZi:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 06.09.2024 16:36 ---Als A9 kannst du dich maximal auf eine A10 bewerben. Was die Rückernennung angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

--- End quote ---

Wie andere schon geschrieben haben, das ist möglich. Eine Kommilitonin von mir sitzt sogar seit Endes des Studiums auf einer A11 Stelle und ein anderer hat sich erfolgreich von einer A9 auf eine A11 beworben. Man muss halt dann nur ein paar Jahre auf das höhere Geld warten.
Sollte ich mich bewerben und die A11 Stelle bekommen, würde ich bis Herbst 2026 noch die A9-Besoldung bekommen, dann bis Herbst 2027 A10 und dann endlich A11. So läuft das zumindest bei mir in der Stadtverwaltung.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: JohZi am 08.09.2024 15:38 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 06.09.2024 16:36 ---Als A9 kannst du dich maximal auf eine A10 bewerben. Was die Rückernennung angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

--- End quote ---

Wie andere schon geschrieben haben, das ist möglich. Eine Kommilitonin von mir sitzt sogar seit Endes des Studiums auf einer A11 Stelle und ein anderer hat sich erfolgreich von einer A9 auf eine A11 beworben. Man muss halt dann nur ein paar Jahre auf das höhere Geld warten.
Sollte ich mich bewerben und die A11 Stelle bekommen, würde ich bis Herbst 2026 noch die A9-Besoldung bekommen, dann bis Herbst 2027 A10 und dann endlich A11. So läuft das zumindest bei mir in der Stadtverwaltung.

--- End quote ---

Du kannst aber nur auf eine A11 befördert werden, wenn du eine A10 innehast. Sollte es sich um eine Bündelstelle A10/A11 handeln dann ist das möglich, dass du erst auf die 10 und dann auf die 11 kommst. Wenn du jedoch auf einer A9 Stelle sitzt und dich nur auf eine A11 bewirbst, kannst du faktisch niemals auf die A10 befördert werden.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Greif am 08.09.2024 14:21 ---@InternetIstNeuland
Nö, passt noch immer nicht.
Bewerben kann Du Dich auf jeden Dienstposten innerhalb Deiner Laufbahngruppe.
Ob Du Dich gegen die Mitbewerber durchsetzen kannst steht auf einem anderen Blatt.
Von einer Sprungbeförderung hat niemand gesprochen. Du hingegen hattest diese aber stillschweigend gesetzt.

Nur weil sich jemand im Auswahlverfahren gegen die Mitbewerber durchgesetzt hat, bedeutet es nicht, dass diese Person auch zügig (beim Bund alle 365 Tage) durchbefördert wird.
Da können auch einmal drei, vier oder sieben Jahren vergehen bis der ehemals A10 besoldete die Einweisung in die A12 erhält.
Mir selber ist auch eine Behörde bekannt, die ganz stumpf die DP runter dotierte, wenn ein A10 sich erfolgreich auf einem A12 DP durchsetzen konnte. Selbst der Personalrat trug dies mit.

--- End quote ---

Du schreibst ja selbst, dass die Dienstposten teilweise runter gestuft wurden. Das macht es ja dann zu einer Bewerbung auf eine A10 anstatt auf eine A12.

Bewerbung direkt auf 2 Stellen höher machen nur bei Bündelstellen Sinn.

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