Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Macht die Erfordernis der Rückernennung Bewerbungsprozess komplizierter?
Thomber:
--- Zitat von: Grandia am 11.09.2024 10:54 ---Exakt! Ist die Eignung/Befähigung nicht gegeben, dann kann ein Ausschluss im Verfahren erfolgen. Befähigung (ein Teil der Erfordernisse)hat aber nur bedingt was mit dem Amt bzw. der Eingruppierung zu tun, sondern mehr mit Bildungsweg, Fortbildung, vorangegangene Erfahrungen auf Dienstposten.
Vielleicht hilft es gedanklich Dienststelle und Amt/Besoldungsgruppe zu trennen.
--- End quote ---
Danke!
(In der Praxis formulieren Dienstherren aber oftmals Anforderungen an das "Amt"/ die Besoldungshöhe der Bewerber und verschicken auch dann halt Absagen.
Gesucht wird ein A15er für eine A15-Stelle
oder
gesucht wird ein A11er für eine A10/11-Stelle z.B. Bewerber, die diese Anforderungen nicht erfüllen sind raus. Ob das nun rechtens ist, mag ein Volljurist entscheiden, auf jeden Fall ist das so aber die laufende Praxis
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