Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Macht die Erfordernis der Rückernennung Bewerbungsprozess komplizierter?
InternetistNeuland:
--- Zitat von: Rheini am 10.09.2024 07:54 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 09.09.2024 22:51 ---
--- Zitat von: Grandia am 09.09.2024 15:00 ---
--- Zitat von: Thomber am 09.09.2024 12:54 ---Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
--- End quote ---
Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.
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Du kannst dich auf den Posten bewerben und die Aufgaben auch zugeteilt bekommen um diese zu übernehmen. Es wird dir aber niemals möglich sein als A9 auf diesem A11 Posten eine Beförderung auf A10 zu erhalten. Somit bleibst du für immer A9.
--- End quote ---
Puhhh da hatte ich ja Glück das dies meine Dienststelle nicht wusste, als ich mit A9 auf ne A13 Stelle gesetzt wurde ....... und befördert wurde .....
--- End quote ---
Dann möge mir jemand den Sinn von Bündelstellen erklären und wieso das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass diese Bündelstellen maximal 3 Besoldungsgruppen abdecken dürfen, da in deinem Fall ja offensichtlich auf einer Stelle 4 mal befördert wurde.
§ 18 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
Grandia:
doi.org/10.5771/0947-9856-2013-5-245
Im Gegensatz zu einer reinen A15 Stelle, die einen Beamten der Gruppe A15für den Dienst erfordert oder eine Beförderung dorthin nach sich zieht, können bei Bündelstellen alle Beamten der in der Bündelstelle genannten Gruppen diesen Dienst absolvieren. Eine Beförderung zur möglichst höchsten ausgeschriebenen Stelle KANN, muss aber nicht geschehen.
Das wurde aber schon gesagt...
Organisator:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 10.09.2024 19:15 ---
--- Zitat von: Rheini am 10.09.2024 07:54 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 09.09.2024 22:51 ---
--- Zitat von: Grandia am 09.09.2024 15:00 ---
--- Zitat von: Thomber am 09.09.2024 12:54 ---Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
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Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.
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Du kannst dich auf den Posten bewerben und die Aufgaben auch zugeteilt bekommen um diese zu übernehmen. Es wird dir aber niemals möglich sein als A9 auf diesem A11 Posten eine Beförderung auf A10 zu erhalten. Somit bleibst du für immer A9.
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Puhhh da hatte ich ja Glück das dies meine Dienststelle nicht wusste, als ich mit A9 auf ne A13 Stelle gesetzt wurde ....... und befördert wurde .....
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Dann möge mir jemand den Sinn von Bündelstellen erklären und wieso das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass diese Bündelstellen maximal 3 Besoldungsgruppen abdecken dürfen, da in deinem Fall ja offensichtlich auf einer Stelle 4 mal befördert wurde.
§ 18 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
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Die genannte A13-Stelle ist eben keine Bündelstelle sondern spitz nach A13 bewertet.
Thomber:
--- Zitat ---Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.
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Soll also heißen, dass der ausschreibende Dienstherr in seinem Ausschreibungstext KEINE Erfordernisse formulieren darf/kann? Dann könnte man ja auch nicht verhindern, dass ein Masterabsolvent (z.B. aktuelle in A9) sich auf eineA13/14 Stelle bewirbt, richtig? Na ja, die Bewerbung kann man nicht verhindern, aber man kann Bewerber vom Verfahren ausschließen, wenn die Erfordernisse nicht erfüllt sind, oder nicht?
Grandia:
Exakt! Ist die Eignung/Befähigung nicht gegeben, dann kann ein Ausschluss im Verfahren erfolgen. Befähigung (ein Teil der Erfordernisse)hat aber nur bedingt was mit dem Amt bzw. der Eingruppierung zu tun, sondern mehr mit Bildungsweg, Fortbildung, vorangegangene Erfahrungen auf Dienstposten.
Vielleicht hilft es gedanklich Dienststelle und Amt/Besoldungsgruppe zu trennen.
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