Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Macht die Erfordernis der Rückernennung Bewerbungsprozess komplizierter?
InternetistNeuland:
--- Zitat von: Grandia am 09.09.2024 15:00 ---
--- Zitat von: Thomber am 09.09.2024 12:54 ---Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
--- End quote ---
Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.
--- End quote ---
Du kannst dich auf den Posten bewerben und die Aufgaben auch zugeteilt bekommen um diese zu übernehmen. Es wird dir aber niemals möglich sein als A9 auf diesem A11 Posten eine Beförderung auf A10 zu erhalten. Somit bleibst du für immer A9.
Rheini:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 09.09.2024 22:51 ---
--- Zitat von: Grandia am 09.09.2024 15:00 ---
--- Zitat von: Thomber am 09.09.2024 12:54 ---Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
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Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.
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Du kannst dich auf den Posten bewerben und die Aufgaben auch zugeteilt bekommen um diese zu übernehmen. Es wird dir aber niemals möglich sein als A9 auf diesem A11 Posten eine Beförderung auf A10 zu erhalten. Somit bleibst du für immer A9.
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Puhhh da hatte ich ja Glück das dies meine Dienststelle nicht wusste, als ich mit A9 auf ne A13 Stelle gesetzt wurde ....... und befördert wurde .....
Organisator:
--- Zitat von: Rheini am 10.09.2024 07:54 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 09.09.2024 22:51 ---
--- Zitat von: Grandia am 09.09.2024 15:00 ---
--- Zitat von: Thomber am 09.09.2024 12:54 ---Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
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Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.
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Du kannst dich auf den Posten bewerben und die Aufgaben auch zugeteilt bekommen um diese zu übernehmen. Es wird dir aber niemals möglich sein als A9 auf diesem A11 Posten eine Beförderung auf A10 zu erhalten. Somit bleibst du für immer A9.
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Puhhh da hatte ich ja Glück das dies meine Dienststelle nicht wusste, als ich mit A9 auf ne A13 Stelle gesetzt wurde ....... und befördert wurde .....
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Der kleine aber feine Unterschied ist, dass man auf einer Planstelle A11 möglicherweise nicht nach A10 befördert werden kann. Dem A11-Dienstposten ist das aber egal, mit welcher Planstelle er hinterlegt ist.
Von daher kann man sich selbstverständlich mit A9 auf eine A11 bewerben und - schlaue Haushaltswirtschaft vorausgesetzt - auch nach A10 und nach A11 befördert werden.
Thomber:
--- Zitat ---Puhhh da hatte ich ja Glück das dies meine Dienststelle nicht wusste, als ich mit A9 auf ne A13 Stelle gesetzt wurde ....... und befördert wurde .....
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Das war sicherlich verdient aber bei der gelebten Praxis in 99,9% aller anderen Behörden gehörte auch VIEL Glück dazu, stimmt.
Ostseestrandliebhaber:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 09.09.2024 22:51 ---
--- Zitat von: Grandia am 09.09.2024 15:00 ---
--- Zitat von: Thomber am 09.09.2024 12:54 ---Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
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Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.
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Du kannst dich auf den Posten bewerben und die Aufgaben auch zugeteilt bekommen um diese zu übernehmen. Es wird dir aber niemals möglich sein als A9 auf diesem A11 Posten eine Beförderung auf A10 zu erhalten. Somit bleibst du für immer A9.
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Wenn das richtig sein sollte...dann dürfte rein logisch auch nicht der A9er auf den Dienstposten A11 gesetzt werden. Wenn ich mich recht entsinne an Beamtenrecht (ich hatte es mal ;D); muss man hier ganz klar trennen zwischen der Wertigkeit des konkret funktionellen Dienstposten (haushaltsrechtlich mit einer Planstelle untersetzt) und dem zugewiesenen Amt im statusrechtlichen Sinn. Beide müssen nicht gleich sein, in der Regel ist das statusrechtliche Amt niedriger oder gleich der Wertigkeit des Dienstpostens. Der Bewerber mit dem statusrechtlichen Amt A9 kann sich auf einen Dienstposten seiner Laufbahn bis A13 (theoretisch sogar bis A16, weil bei uns z. B. keine laufbahnrechtliche Schranke mehr vorhanden ist) bewerben. Meist wird durch die ausschreibende Behörde aber über die Anforderungen (min. statusrechtliches Amt Axx oder z. B. Jurastudium) der Bewerberkreis eingegrenzt. Ob man am Ende durch eine Beförderung ein höheres statusrechtliches Amt (Beförderung auf das nächsthöhere Amt) soweit der Dienstposten das her gibt, erhält, steht im Ermessen des Dienstherrn unter Beachtung der Bestenauslese.
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