Autor Thema: [Allg] Macht die Erfordernis der Rückernennung Bewerbungsprozess komplizierter?  (Read 2670 times)

Thomber

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Und wieder einmal gilt.....   Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle:  Erforderrnis:  A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.

Grandia

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Und wieder einmal gilt.....   Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle:  Erforderrnis:  A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.

Thomber

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Und wieder einmal gilt.....   Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle:  Erforderrnis:  A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.


Beispiel aus dem Leben:

Das ist eine Ausschreibung für eine A10/A11 Stelle. Wäre für einen A9er doch was Schönes, oder?
Aber...   

Das bringen Sie mit
    Staatliche Beamte (m/w/d) der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, die mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A10 innehaben..


Es gibt nun einmal "harte" Anforderungen und "wir wünschen uns..."   

Eukalyptus

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WENN die Ausschreibung das Erfordernis beinhaltet, bereits ein Amt der Wertigkeit XYZ inne zu haben, dann ist das Voraussetzung. Wenn die Ausschreibung dieses Erfordernis (bei den qualifizierenden Merkmalen = muss) nicht beinhaltet, dann eben nicht.

Klassiker also: "Es kommt darauf an.".

InternetistNeuland

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Es ist richtig, dass man regulär nur von A10 auf A11 kommt. Eine Bewerbung von A9 zu A11 ist dennoch möglich. A10 kann nur nicht übersprungen werden, muss also einschließlich Bewährung und Wartefrist von einem Jahr durchlaufen werden.
Im perfekten Fall vergehen von der Besetzung der Stelle bis zur Höherstufung also 1,5 Jahre, falls die letzte Beförderung schon mehr als 6 Monate her ist und für A10 ein halbes Jahr Bewährung gilt. Das einzige Problem ist der Laufbahnvorteil von Mitbewerbern.

Dein Beispiel funktioniert nur, wenn es sich um eine Bündelstelle A10 / A11 handelt.

Solange der Bewerber keine Planstelle mit A10 gewinnt, kann er auch nicht auf A10 befördert werden.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-005.html#:~:text=F%C3%BCr%20die%20betroffenen%20Dienstposten%20hat,auf%20ihren%20Dienstposten%20zu%20bef%C3%B6rdern.
Da geht es doch nur darum, dass ein Dienstposten mehreren  Besoldungsgruppen zugeschrieben werden kann.

Lies bitte die Laufbahnverordnung, insbesondere Paragraph 12 durch. Ich kenne einige, die sich auf höhere Stellen beworben haben, einer davon hat sogar A15 vo. A13 aus innerhalb von 1,5 Jahren geschafft.

Wenn die Stelle nicht als Bündelstelle ausgeschrieben war, machen die sich mit solchen Aktionen angreifbar vor Gericht, wenn jemand anderes klagt der gerne eine A14 bekommen hätte.

InternetistNeuland

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Und wieder einmal gilt.....   Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle:  Erforderrnis:  A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.

So ist es. Wenn gewollt und XYZ zustimmen dann geht fast alles.

Beamter

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Es ist richtig, dass man regulär nur von A10 auf A11 kommt. Eine Bewerbung von A9 zu A11 ist dennoch möglich. A10 kann nur nicht übersprungen werden, muss also einschließlich Bewährung und Wartefrist von einem Jahr durchlaufen werden.
Im perfekten Fall vergehen von der Besetzung der Stelle bis zur Höherstufung also 1,5 Jahre, falls die letzte Beförderung schon mehr als 6 Monate her ist und für A10 ein halbes Jahr Bewährung gilt. Das einzige Problem ist der Laufbahnvorteil von Mitbewerbern.

Dein Beispiel funktioniert nur, wenn es sich um eine Bündelstelle A10 / A11 handelt.

Solange der Bewerber keine Planstelle mit A10 gewinnt, kann er auch nicht auf A10 befördert werden.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-005.html#:~:text=F%C3%BCr%20die%20betroffenen%20Dienstposten%20hat,auf%20ihren%20Dienstposten%20zu%20bef%C3%B6rdern.
Da geht es doch nur darum, dass ein Dienstposten mehreren  Besoldungsgruppen zugeschrieben werden kann.

Lies bitte die Laufbahnverordnung, insbesondere Paragraph 12 durch. Ich kenne einige, die sich auf höhere Stellen beworben haben, einer davon hat sogar A15 vo. A13 aus innerhalb von 1,5 Jahren geschafft.

Wenn die Stelle nicht als Bündelstelle ausgeschrieben war, machen die sich mit solchen Aktionen angreifbar vor Gericht, wenn jemand anderes klagt der gerne eine A14 bekommen hätte.

Lass es doch gut sein. Mehrere Leute haben die bereits gesagt, dass Du falsch liegst.

InternetistNeuland

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Es ist richtig, dass man regulär nur von A10 auf A11 kommt. Eine Bewerbung von A9 zu A11 ist dennoch möglich. A10 kann nur nicht übersprungen werden, muss also einschließlich Bewährung und Wartefrist von einem Jahr durchlaufen werden.
Im perfekten Fall vergehen von der Besetzung der Stelle bis zur Höherstufung also 1,5 Jahre, falls die letzte Beförderung schon mehr als 6 Monate her ist und für A10 ein halbes Jahr Bewährung gilt. Das einzige Problem ist der Laufbahnvorteil von Mitbewerbern.

Dein Beispiel funktioniert nur, wenn es sich um eine Bündelstelle A10 / A11 handelt.

Solange der Bewerber keine Planstelle mit A10 gewinnt, kann er auch nicht auf A10 befördert werden.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-005.html#:~:text=F%C3%BCr%20die%20betroffenen%20Dienstposten%20hat,auf%20ihren%20Dienstposten%20zu%20bef%C3%B6rdern.
Da geht es doch nur darum, dass ein Dienstposten mehreren  Besoldungsgruppen zugeschrieben werden kann.

Lies bitte die Laufbahnverordnung, insbesondere Paragraph 12 durch. Ich kenne einige, die sich auf höhere Stellen beworben haben, einer davon hat sogar A15 vo. A13 aus innerhalb von 1,5 Jahren geschafft.

Wenn die Stelle nicht als Bündelstelle ausgeschrieben war, machen die sich mit solchen Aktionen angreifbar vor Gericht, wenn jemand anderes klagt der gerne eine A14 bekommen hätte.

Lass es doch gut sein. Mehrere Leute haben die bereits gesagt, dass Du falsch liegst.

Können mir gerne auch 1 Millionen Leute sagen. Ohne Gesetzesgrundlage gilt meine Aussage. Auf einer A11 Stelle kannst du nicht auf A10 befördern werden, solange es sich nicht um eine Bündelstelle handelt oder das Ministerium eine Ausnahmeregelung anwendet.

Alles andere würde Bündelstellen komplett obsolet machen.... Man könnte ja dann immer A11 ausschreiben und bräuchte keine A10/A11 Bündelstellen mehr.
« Last Edit: 09.09.2024 21:55 von InternetistNeuland »

Grandia

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Aber es gibt doch Gesetzesgrundlagen. Das versuchen wir ja die ganze Zeit zu vermitteln. Sogar mit Nennung der Paragraphen und Zitate. Es gibt auch Beispiele, in der reguläre Bewerbungen über mehrere Gruppen bei ganz normalen Ausschreibungen funktioniert haben.
Ich bin jetzt allerdings auch fertig. Wenn sich hier 2 finden, die ihr Handwerk absolut nicht verstehen wollen, so sei es drum. Unbelehrbarkeit bedeutet eben nicht immer schon alles zu wissen.

InternetistNeuland

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Aber es gibt doch Gesetzesgrundlagen. Das versuchen wir ja die ganze Zeit zu vermitteln. Sogar mit Nennung der Paragraphen und Zitate. Es gibt auch Beispiele, in der reguläre Bewerbungen über mehrere Gruppen bei ganz normalen Ausschreibungen funktioniert haben.
Ich bin jetzt allerdings auch fertig. Wenn sich hier 2 finden, die ihr Handwerk absolut nicht verstehen wollen, so sei es drum. Unbelehrbarkeit bedeutet eben nicht immer schon alles zu wissen.

Ich kann nur nochmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zitieren: "Für die betroffenen Dienstposten hat die Bundesanstalt sogenannte Bündelstellen der Besoldungsgruppen A 11 und A 12 eingerichtet, die es ermöglichen sollen, die Beamten auf ihren Dienstposten zu befördern."

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-005.html#:~:text=F%C3%BCr%20die%20betroffenen%20Dienstposten%20hat,auf%20ihren%20Dienstposten%20zu%20bef%C3%B6rdern

Das Bundesverfassungsgericht sagt eindeutig, dass erst durch die Bündelung eine Beförderung auf den eigenen Dienstposten möglich ist.

InternetistNeuland

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Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.

Du kannst dich auf den Posten bewerben und die Aufgaben auch zugeteilt bekommen um diese zu übernehmen. Es wird dir aber niemals möglich sein als A9 auf diesem A11 Posten eine Beförderung auf A10 zu erhalten. Somit bleibst du für immer A9.

Rheini

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Und wieder einmal gilt.....   Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle:  Erforderrnis:  A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
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Du kannst dich auf den Posten bewerben und die Aufgaben auch zugeteilt bekommen um diese zu übernehmen. Es wird dir aber niemals möglich sein als A9 auf diesem A11 Posten eine Beförderung auf A10 zu erhalten. Somit bleibst du für immer A9.


Puhhh da hatte ich ja Glück das dies meine Dienststelle nicht wusste, als ich mit A9 auf ne A13 Stelle gesetzt wurde ....... und befördert wurde .....

Organisator

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Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.

Du kannst dich auf den Posten bewerben und die Aufgaben auch zugeteilt bekommen um diese zu übernehmen. Es wird dir aber niemals möglich sein als A9 auf diesem A11 Posten eine Beförderung auf A10 zu erhalten. Somit bleibst du für immer A9.


Puhhh da hatte ich ja Glück das dies meine Dienststelle nicht wusste, als ich mit A9 auf ne A13 Stelle gesetzt wurde ....... und befördert wurde .....

Der kleine aber feine Unterschied ist, dass man auf einer Planstelle A11 möglicherweise nicht nach A10 befördert werden kann. Dem A11-Dienstposten ist das aber egal, mit welcher Planstelle er hinterlegt ist.

Von daher kann man sich selbstverständlich mit A9 auf eine A11 bewerben und - schlaue Haushaltswirtschaft vorausgesetzt - auch nach A10 und nach A11 befördert werden.

Thomber

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Zitat
Puhhh da hatte ich ja Glück das dies meine Dienststelle nicht wusste, als ich mit A9 auf ne A13 Stelle gesetzt wurde ....... und befördert wurde .....

Das war sicherlich verdient aber bei der gelebten Praxis in 99,9% aller anderen Behörden gehörte auch VIEL Glück dazu, stimmt.   

Ostseestrandliebhaber

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Und wieder einmal gilt.....   Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle:  Erforderrnis:  A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.

Du kannst dich auf den Posten bewerben und die Aufgaben auch zugeteilt bekommen um diese zu übernehmen. Es wird dir aber niemals möglich sein als A9 auf diesem A11 Posten eine Beförderung auf A10 zu erhalten. Somit bleibst du für immer A9.

Wenn das richtig sein sollte...dann dürfte rein logisch auch nicht der A9er auf den Dienstposten A11 gesetzt werden. Wenn ich mich recht entsinne an Beamtenrecht (ich hatte es mal  ;D); muss man hier ganz klar trennen zwischen der Wertigkeit des konkret funktionellen Dienstposten (haushaltsrechtlich mit einer Planstelle untersetzt) und dem  zugewiesenen Amt im statusrechtlichen Sinn. Beide müssen nicht gleich sein, in der Regel ist das statusrechtliche Amt niedriger oder gleich der Wertigkeit des Dienstpostens. Der Bewerber mit dem statusrechtlichen Amt A9 kann sich auf einen Dienstposten seiner Laufbahn bis A13 (theoretisch sogar bis A16, weil bei uns z. B. keine laufbahnrechtliche Schranke mehr vorhanden ist) bewerben. Meist wird durch die ausschreibende Behörde aber über die Anforderungen (min. statusrechtliches Amt Axx oder z. B. Jurastudium) der Bewerberkreis eingegrenzt. Ob man am Ende durch eine Beförderung ein höheres statusrechtliches Amt (Beförderung auf das nächsthöhere Amt) soweit der Dienstposten das her gibt, erhält,  steht im Ermessen des Dienstherrn unter Beachtung der Bestenauslese.