Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Charakterisierung / Beschreibung §2 Abs. 1 Satz 5 NachwG - Höhergruppierung
MoinMoin:
Ja, sehr grenzwertig, insbesondere da man davon ausgehen kann, das dem Angestellten sehr viel Geld vorenthalten wurde.
Leider Klagen solche Angestellte dann doch nicht um hier mal Pflöcke einzuschlagen.
Ist halt der übliche öD Saftladen was Personalmanagement angeht.
Und grandios, dass der AG zu gibt, dass er keine Ahnung hat, worum und wofür er seine Angestellten eingestellt und eingesetzt hat.
Das wäre doch ein Schmaus, diese Begründung vor Gericht zu hören.....
UNameIT:
--- Zitat von: MoinMoin am 07.09.2024 10:55 ---Ja, sehr grenzwertig, insbesondere da man davon ausgehen kann, das dem Angestellten sehr viel Geld vorenthalten wurde.
Leider Klagen solche Angestellte dann doch nicht um hier mal Pflöcke einzuschlagen.
Ist halt der übliche öD Saftladen was Personalmanagement angeht.
Und grandios, dass der AG zu gibt, dass er keine Ahnung hat, worum und wofür er seine Angestellten eingestellt und eingesetzt hat.
Das wäre doch ein Schmaus, diese Begründung vor Gericht zu hören.....
--- End quote ---
Kommt drauf an, wenn er ne gute Rechtschutz hat würde ich bei ner Rückstufung schon klagen oder zumindest den Anwalt einschalten. Wie begründet ihr die Rückstufung?
Gibt es keine Stellenausschreibung von damals? Man hat ja keine Stelle ausgeschrieben mit Verwaltungsangestellter ohne Beschreibung der Tätigkeit....... oder n Stellenplan?
TarifEule:
Wir begründen, dass erst jetzt die tariflichen Eingruppierungsmerkmale dieser höheren Entgeltgruppe erfüllt sind und seine Tätigkeiten anspruchsvoller geworden sind, aber halt nicht so wirklich belegbar. Stellenausschreibung habe ich keine gesehen, ist meiner Ansicht nach auch eher eine Anzeige zum Werben von Personal und nicht eine wirksame Übertragung von auszuübenden Tätikeiten. Eine ältere Bewertung der Stelle liegt auch nicht vor. Wie schon erwähnt, hier wird gesagt, das wird schon immer so gemacht. Vielleicht gibts auch irgendeine interne Anweisung. Ich bin halt relativ neu bei der Kommune und wundere mich eben.
MoinMoin:
Und die höhe der EG wurde halt ausgewürfelt und nicht sachgerecht ermittelt, so scheint es.
TarifEule:
Das kann ich leider nicht sagen. Die wurde irgendwann geschaffen und jetzt erstmals bewertet. So stehts zumindest auf dem Stellenbewertungsbogen, erstmalige Bewertung. Wie man zur Einschätzung der Entgeltgruppe bei Stellenschaffungen kommt, entzieht sich meiner Kenntnis. Kann mir schwer vorstellen, dass die zu den jeweiligen Haushaltsjahren erstmal einer Bewertung unterzogen werden.
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