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Ausgestaltung Rufbereitschaft TV-L

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troubleshooting:

--- Zitat von: Klimaanlage am 18.09.2024 11:22 ---..., der Betrieb wie er bisher sichergestellt wird, würde dann überhaupt nicht mehr funktionieren, es ist so schon mit 2 Personen schwierig, man darf z.B. nicht krank werden wenn der Kollege im Urlaub ist oder krank wird. Et hätt noch emmer joot jejange

--- End quote ---

Finde nur ich das mehr als grenzwertig vom Arbeitgeber?

Mal dein Beispiel aufgegriffen: Du bist im Urlaub und dein Kollege wird krank. Was dann? Zurückrufen geht nur in sehr sehr engen Grenzen, also im absoluten Notfall, wenn die Fa. ansonsten hops geht z.B. Nichtmal Gefahr für Leib und Leben würde da greifen, da diese unmittelbar ist und direktes handeln gebietet, somit sicherlich nicht zweckmäßig von einem MA mit langer Anfahrt aus dem Urlaub beseitigt wäre. Es würde z.B. bei einem Auslandsaufenthalt auch mal richtig teuer für den AG, da er ja alle, wirklich alle Kosten dann übernehmen müsste. Noch dazu bist du ja im Urlaub eh nicht verpflichtet, aufs Telefon (so du denn dem AG überhaupt deine Telefonnummer mitgeteilt hast) zu schauen.

Und das 2. Beispiel, dass du nicht krank werden "darfst", wenn der Kollege nicht im Dienst ist, ist sicherlich eh nur im übertragenen Sinn gemeint, aber daran sieht man, dass ein Bereitschaftsdienst nie mit nur 2 Personen funktioniert.

Klimaanlage:
einen "was dann" Plan gibt es wirklich nicht, sollte mal der Fall eintreffen und das Gebäude muss zu bleiben, wird sicher dran gearbeitet.

Aber es ist in 30 Jahren noch kein mal vorgekommen. Ich bin jetzt 1 Jahr hier und wusste durch meinen Vorgänger auf was ich mich einlasse.

Was die ständige RB familiär mit kleinen Kind zuhause bedeutet, habe ich vielleicht etwas unterschätzt, meine Frau macht das aber noch mit, in den technischen Mitarbeiter EG Regionen, kann ich halt nirgends mehr verdienen, auch wenn das RB Schmerzensgeld höher sein könnte.

An die große Glocke wird das alles freilich nicht gehangen, das funktioniert nur mit 2 Personen die nicht wegen Schnupfen oder Rücken zuhause bleiben und auch tatsächlich bereit wären einen Urlaub abzubrechen wenn dem anderen etwas ernsthaftes passieren würde.

MoinMoin:

--- Zitat von: Klimaanlage am 17.09.2024 09:56 ---In dem Urteil lese ich nun, das ich bei Rufbereitschaft auch noch privaten Aktivitäten nachgehen kann, was aber bei uns nur sehr, sehr eingeschränkt möglich ist.

--- End quote ---
Wenn der AG es verlangt ist es doch Bereitschaftsdienst (und ihr müsstet in der Zeit quasie am Dienstort sitzen)


--- Zitat ---Gibt es hier keine konkreten zeitlichen Vorgaben? Ich könnte mich also auch 3 Stunden entfernt in einer anderen Stadt aufhalten bei Rufbereitschaft, oder anfangen Fußball zu spielen wo ich die Alarmmeldung dann erst 2 Stunden später lesen kann?

--- End quote ---
Schon mal ausprobiert? Denn wenn der AG nur Rufbereitschaft, dann dürfte er das nicht kritisieren.
Bzw. man muss es uU nicht auf die Spitze treiben, aber Fußballtraining oder an einem Spiel aktiv teilnehmen, würde ich als nachvollziehbar und normale persönliche und familiäre Angelegenheiten ansehen, die man dafür nicht einschränken muss.
Klar muss gewährleistet werden, dass du mitten im Spiel auch mitbekommst, dass du ausgewechselt werden musst.  8)

Das der AG es nicht so wichtig nimmt, erkennt man daran, dass ihr nur zu zweit seit.

Klimaanlage:
ne, das haben wir noch nicht ausprobiert. Wir hatten es aber schon, das die Polizei nicht mal 30 Minuten gewartet hat und man dann Nachts alleine vor Ort war mit ausgelöster Alarmanlage.
Bei uns laufen aber leider auch gerade einige Sachen mit wenig Wertschätzung für das was wir "leisten". Daher könnte es sein, das dieses Thema Bereitschaft mal Oben auf den Tisch kommt.

MoinMoin:
Ist allerdings auch ein Bumerang.
Wenn Bereitschaft angeordnet wird (und damit mehr Geld bezahlt wird), dann kann auch verlangt werden, dass ihr in 5 Minuten vor Ort seit.

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