Hallo zusammen,
ich bin neu im Bereich TVöD Kommunen und freue mich über Euer ExpertInnenwissen zum Thema "Höherstufung bei Tätigkeitswechsel":
Wie verhält es sich bzgl. der rechtlichen Möglichkeiten (nicht: rechtliche Pflichten) der Anerkennung von förderlichen (nicht: einschlägigen!) Berufsjahren, wenn eine Person beim gleichen Arbeitgeber nach einer Befristeten Tätigkeit "A" im Anschluss eine neue Tätigkeit "B" mit neuem Arbeitsvertrag aufnimmt.
Bei Tätigkeit "A" handelt es sich um eine Eingruppierung in SuE, es wurden 4 Jahre als einschlägige/förderliche Berufserfahrung anerkannt.
Bei Tätigkeit "B" handelt es sich um eine andere Art der Tätigkeit. Es erfolgt eine Eingruppierung in TVÖD VKA. Aufgrund der Berufserfahrung könnten 10 Jahre für diese Art der Tätigkeit als förderlich anerkannt werden so dass sie - bei Neueinstellung nach internen Leitlinien in Stufe 5 eingestuft werden würde.
Ist das rein vom Tarifvertrag her auch möglich, wenn keine Neueinstellung vorliegt?
Ich habe irgendwo gelesen, dass eine Höherstufung bei Weiterbeschäftigung beim gleichen AG prinzipiell nicht geht, á la: einmal runtergestuft und Pech gehabt, musst du gehen und wiederkommen (wobei ich mir nicht bin ob das dann als Neueinstellung gilt).
P.S.: Dass es keinen rechtlichen Anspruch auf Höherstufung gibt ist mir klar.