Autor Thema: Höherstufung möglich bei Wechsel von TVÖD SuE in VKA?  (Read 2078 times)

alexita

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Hallo zusammen,

ich bin neu im Bereich TVöD Kommunen und freue mich über Euer ExpertInnenwissen zum Thema "Höherstufung bei Tätigkeitswechsel":

Wie verhält es sich bzgl. der rechtlichen Möglichkeiten (nicht: rechtliche Pflichten) der Anerkennung von förderlichen (nicht: einschlägigen!) Berufsjahren, wenn eine Person beim gleichen Arbeitgeber nach einer Befristeten Tätigkeit "A" im Anschluss eine neue Tätigkeit "B" mit neuem Arbeitsvertrag aufnimmt. 

Bei Tätigkeit "A" handelt es sich um eine Eingruppierung in SuE, es wurden 4 Jahre als einschlägige/förderliche Berufserfahrung anerkannt.

Bei Tätigkeit "B" handelt es sich um eine andere Art der Tätigkeit. Es erfolgt eine Eingruppierung in TVÖD VKA. Aufgrund der Berufserfahrung könnten 10 Jahre für diese Art der Tätigkeit als förderlich anerkannt werden so dass sie - bei Neueinstellung nach internen Leitlinien in Stufe 5 eingestuft werden würde.

Ist das rein vom Tarifvertrag her auch möglich, wenn keine Neueinstellung vorliegt?

Ich habe irgendwo gelesen, dass eine Höherstufung bei Weiterbeschäftigung beim gleichen AG prinzipiell nicht geht, á la: einmal runtergestuft und Pech gehabt, musst du gehen und wiederkommen (wobei ich mir nicht bin ob das dann als Neueinstellung gilt).

P.S.: Dass es keinen rechtlichen Anspruch auf Höherstufung gibt ist mir klar.

 

MoinMoin

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Hallo zusammen,

ich bin neu im Bereich TVöD Kommunen und freue mich über Euer ExpertInnenwissen zum Thema "Höherstufung bei Tätigkeitswechsel":

Wie verhält es sich bzgl. der rechtlichen Möglichkeiten (nicht: rechtliche Pflichten) der Anerkennung von förderlichen (nicht: einschlägigen!) Berufsjahren, wenn eine Person beim gleichen Arbeitgeber nach einer Befristeten Tätigkeit "A" im Anschluss eine neue Tätigkeit "B" mit neuem Arbeitsvertrag aufnimmt. 

Bei Tätigkeit "A" handelt es sich um eine Eingruppierung in SuE, es wurden 4 Jahre als einschlägige/förderliche Berufserfahrung anerkannt.

Bei Tätigkeit "B" handelt es sich um eine andere Art der Tätigkeit. Es erfolgt eine Eingruppierung in TVÖD VKA. Aufgrund der Berufserfahrung könnten 10 Jahre für diese Art der Tätigkeit als förderlich anerkannt werden so dass sie - bei Neueinstellung nach internen Leitlinien in Stufe 5 eingestuft werden würde.

Ist das rein vom Tarifvertrag her auch möglich, wenn keine Neueinstellung vorliegt?
Nein, da keine Neueinstellung und uU nein, weil kein Personalnotstand
Zitat
Ich habe irgendwo gelesen, dass eine Höherstufung bei Weiterbeschäftigung beim gleichen AG prinzipiell nicht geht, á la: einmal runtergestuft und Pech gehabt, musst du gehen und wiederkommen (wobei ich mir nicht bin ob das dann als Neueinstellung gilt).

P.S.: Dass es keinen rechtlichen Anspruch auf Höherstufung gibt ist mir klar.

 
Förderlichen Zeiten sind leider nur bei Neueinstellung tariflich nutzbar.

Vik2007

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Hallo zusammen, vll bin ich hier falsch, hoffe jedoch trotzdem eine Antwort auf meine Frage zu bekommen.
Ich möchte in ÖD wechseln und habe bereits eine Einstellungszusage erhalten in de sowohl die EG als auch die Stufe genannt ist. Heute habe ich den AV erhalten und dort ist nur die EG genannt die Stufe nicht. Da ich neu im ÖD bin und bisher nur AV aus der freien Wirtschaft kenne, werde mich interessieren ob die Einstellungszusage verbindlich ist oder muss die Stufe auch im Vertrag festgehalten werden?
Lieben Dank vorab für eure Rückmeldungen

FearOfTheDuck

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M.E. sollte die Stufe in der Zusage ausreichen. Immerhin ändert sie sich ja irgendwann.

MoinMoin

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Kann ein Risiko darstellen, es nicht in dem Vertrag mit drin stehen zu haben, dass du in Stufe x eingestellt wirst.

Ich hatte stets einen solchen Passus bei mir im AV stehen gehabt. 

Erhält Tätigkeiten der Eg x übertragen und wird in EG x Stufe y eingestellt.