Autor Thema: Welche Eingruppierung ist im Bauamt gerechtfertigt?  (Read 3927 times)

Timo Werner

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Hallo zusammen,

ich arbeite seit 7 Jahren in einer Gemeinde mit 7500 Einwohnern in Niederbayern.
Mein Aufgabengebiet umfasst das bearbeiten von Bauanträgen, Genehmigungsfreistellungen, Verkehrsrechtliche Anordnungen, GPS-Vermessung im Außendienst, Betreuung der Vereine und bin auch der erste Ansprechpartner in der Verwaltung für unsere Vereine, Betreuung unserer BürgerApp, bestelle für die Verwaltung sowie öffentlichen Einrichtungen Büromaterial oder sanitäre Ausstattung und erstelle Videos für Social Media und die Homepage.

Meine Frage ist nun ob für diese ganzen Tätigkeiten die EG 5 noch angemessen ist?
Meine mittlerweile 3 Anträge auf Höhergruppierung in EG 6 wurden bisher nicht wirklich ernst genommen bzw. es wurde eine Höhergruppierung versprochen jedoch auf mehrmalige Nachfrage einfach immer wieder mit Ausreden verschoben. 

Ich verstehe es nicht da Bekannte ebenfalls in kleinen Gemeinden teilweise in EG 7 oder EG 8 eingruppiert werden für weniger Tätigkeiten.

Was haltet ihr davon und welche EG seht ihr als angemessen für mich und wie könnte ich weiter vorgehen?

Gruß
Timo

Kommunalgenie

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Antw:Welche Eingruppierung ist im Bauamt gerechtfertigt?
« Antwort #1 am: 12.09.2024 13:00 »
Interessanter Aufgabenzuschnitt^^

Je nach Zeitanteilen würde ich sagen, EG6-EG9b.

Eingruppierungsfeststellungsklage.

Timo Werner

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Antw:Welche Eingruppierung ist im Bauamt gerechtfertigt?
« Antwort #2 am: 12.09.2024 13:07 »
Hallo Kommunalgenie,

ja das stimmt wahrscheinlich bin ich auch der einzige der so eine Konstellation im ganzen Landkreis hat bzw. so viel verschiedene Tätigkeiten abarbeiten muss.

Verstehe es einfach nicht das mir keine Höhergruppierung gewährt wird ich habe eine wöchentliche Arbeitszeit von 43 Stunden damit ich alles unter einen Hut bekomme geschweige den von meinen 150 Übersunden Anfang des Jahre 210 Überstunden und 15 Tage Resturlaub. Werde des Öfteren für meine Arbeitsweise und Ideeneinbringung gelobt und trotzdem sobald das Thema Geld fällt verschränkt sich jeder.

ca. 50% der Arbeitszeit belaufen sich auf die Bauanträge, Genehmigungsfreistellungen und verkehrsrechtliche Anordnungen.

Wahrscheinlich wird es sich wirklich auf eine Eingruppierungsfeststellungsklage hinaus laufen :(

tiger

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Antw:Welche Eingruppierung ist im Bauamt gerechtfertigt?
« Antwort #3 am: 12.09.2024 13:21 »
Sorry alles unter E8 ist doch hier totaler Käse. Lächerlich was sich manche Kommunen rausnehmen. Ob das schon nicht grob absichtlich ist? Strafanzeige stellen? Geht sowas? Das ist Betrug am AN. Ganz einfach.

ich1974

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Antw:Welche Eingruppierung ist im Bauamt gerechtfertigt?
« Antwort #4 am: 12.09.2024 13:24 »
Hast Du eine Stellenbeschreibung und welche Aufgaben wurden denn wirksam übertragen?

Schokokeks

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Antw:Welche Eingruppierung ist im Bauamt gerechtfertigt?
« Antwort #5 am: 12.09.2024 13:31 »
Welche Ausbildung ist denn vorhanden?

Ich rate mal ins Blaue:

- keine Verwaltung (daher keine E6)
- kein Techniker
- Quereinsteiger, der den eigenen Anspruch hat, alles irgendwie zu schaffen

So eine Konstellation der eierlegenden Wollmilchsau ist in kleinen Kommunen mE sogar eher die Regel statt eines Einzelfalls.

Je mehr unterschiedliche Arbeitsvorgänge vorliegen, desto schwieriger wird eine eindeutige Eingruppierung in eine EG, gerade für die Personaler in kleineren Kommunen, die idR dann auch mehrere anderslautende Arbeitsvorgänge zu bewältigen haben.

E8 sehe ich auf den ersten Blick nicht wirklich, aber mindestens die E6
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Timo Werner

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Antw:Welche Eingruppierung ist im Bauamt gerechtfertigt?
« Antwort #6 am: 12.09.2024 13:36 »
Hallo Schokokeks,

habe bei der selben Gemeinde wo ich aktuell arbeite meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten absolviert.
Dieses auch mit gut bestanden.

Mir wurde während der Ausbildung schon mündlich versprochen das ich nach einem Jahr in EG5 auf die EG 6 höhergruppiert werde. Dies ist bis heute nach 7 Jahre im Betrieb (ohne Ausbildungszeit) leider nicht geschehen.

Das Thema Höhergruppierung habe ich bei mehreren Personalgesprächen immer wieder angesprochen jedoch wurde das nie berücksichtigt.

Ich weiß einfach nicht mehr weiter was ich noch alles machen soll.

Schokokeks

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Antw:Welche Eingruppierung ist im Bauamt gerechtfertigt?
« Antwort #7 am: 12.09.2024 13:39 »
Ich weiß einfach nicht mehr weiter was ich noch alles machen soll.

Andere Stellenanzeigen der Region studieren und dort bewerben...

Hast Du denn eine Stellenbeschreibung, die vom BKPV mal bewertet wurde?
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Timo Werner

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Antw:Welche Eingruppierung ist im Bauamt gerechtfertigt?
« Antwort #8 am: 12.09.2024 13:39 »
Hast Du eine Stellenbeschreibung und welche Aufgaben wurden denn wirksam übertragen?

Meine Stellenbeschreibung sind ganze 4 Seiten. Übertragen wurde mir alles wirksam was oben aufgezählt wurde da ich 2 Mitarbeiterstellen die in Rente gegangen sind nun mit verwalte.

Die Arbeitszeit in % wurde hier meines Erachtens so dermaßen gestrichen um nicht mehr als die EG 5 zahlen zu müssen.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Welche Eingruppierung ist im Bauamt gerechtfertigt?
« Antwort #9 am: 12.09.2024 13:42 »
Ich will ja nicht der "Mahner" sein, aber die Menge an Arbeit ergibt kein Höhergruppierungsanspruch.
Es kommt auf die Tätigkeiten, deren Zeitanteile und Wertigkeit an.

Eine VAO wird in so einer kleinen Kommune mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht selbst gemacht und erteilt, ebenfalls wird solch eine Kommune auch keine eigene Baurechtsbehörde haben. Sprich die ganzen rechtlichen Prüfungen und Freigaben werden vermutlich in den höheren Behörden stattfinden.

Bauanträge, Genehmigungsfreistellungen, Verkehrsrechtliche Anordnungen, GPS-Vermessung im Außendienst: wie gesagt je nachdem ob die Tätigkeiten selbständig erledigt werden, sind diese höherwertiger

Betreuung der Vereine, Ansprechpartner in der Verwaltung für unsere Vereine, Betreuung unserer BürgerApp, bestelle für die Verwaltung sowie öffentlichen Einrichtungen Büromaterial oder sanitäre Ausstattung und erstelle Videos für Social Media und die Homepage: das ist nicht wirklich eine höherwertigere Tätigkeit

Wie auch immer, sollte unterm Strich mindestens die E6 drin sein und je nach selbständiger Tätigkeit und höherwertigeren Aufgaben bis E8

Kommunalgenie

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Antw:Welche Eingruppierung ist im Bauamt gerechtfertigt?
« Antwort #10 am: 12.09.2024 13:46 »
Hallo Kommunalgenie,

ca. 50% der Arbeitszeit belaufen sich auf die Bauanträge, Genehmigungsfreistellungen und verkehrsrechtliche Anordnungen.

Wahrscheinlich wird es sich wirklich auf eine Eingruppierungsfeststellungsklage hinaus laufen :(

sollte das wirklich der Fall sein und dies steht so in der Stellenbeschreibung wird wohl eine 5 relativ mager sein.

Wenn du nicht unbedingt gleich klagen möchtest kannst du auch einen Fachanwalt (!) auf eigene Kosten das bewerten lassen und deinen AG dann auffordern das korrekte Entgelt zu zahlen, mit Verweis auf die Fachprüfung.
Wenn AG sich weigert -> klagen.

Organisator

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Antw:Welche Eingruppierung ist im Bauamt gerechtfertigt?
« Antwort #11 am: 12.09.2024 15:16 »
Hallo zusammen,

ich arbeite seit 7 Jahren in einer Gemeinde mit 7500 Einwohnern in Niederbayern.
Mein Aufgabengebiet umfasst das bearbeiten von Bauanträgen, Genehmigungsfreistellungen, Verkehrsrechtliche Anordnungen, GPS-Vermessung im Außendienst, Betreuung der Vereine und bin auch der erste Ansprechpartner in der Verwaltung für unsere Vereine, Betreuung unserer BürgerApp, bestelle für die Verwaltung sowie öffentlichen Einrichtungen Büromaterial oder sanitäre Ausstattung und erstelle Videos für Social Media und die Homepage.

Meine Frage ist nun ob für diese ganzen Tätigkeiten die EG 5 noch angemessen ist?
Meine mittlerweile 3 Anträge auf Höhergruppierung in EG 6 wurden bisher nicht wirklich ernst genommen bzw. es wurde eine Höhergruppierung versprochen jedoch auf mehrmalige Nachfrage einfach immer wieder mit Ausreden verschoben. 

Ich verstehe es nicht da Bekannte ebenfalls in kleinen Gemeinden teilweise in EG 7 oder EG 8 eingruppiert werden für weniger Tätigkeiten.

Was haltet ihr davon und welche EG seht ihr als angemessen für mich und wie könnte ich weiter vorgehen?

Gruß
Timo

Bei der Vielzahl der verschiedenen Aufgabengebeite würde ich schon gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sehen --> E6.

Darüber hinaus kommt es darauf an, inwieweit selbständige Leistungen erfolgen.

@ TE: Hast du einen eigenen Ermessens-, Entscheidungs- und Beurteilungsspielraum bei den Tätigkeiten?

Schmitti

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Antw:Welche Eingruppierung ist im Bauamt gerechtfertigt?
« Antwort #12 am: 12.09.2024 16:54 »
Mir wurde während der Ausbildung schon mündlich versprochen das ich nach einem Jahr in EG5 auf die EG 6 höhergruppiert werde.
Also war da schon erkennbar, wie gut der Arbeitgeber das Tarifrecht kennt.

Ich weiß einfach nicht mehr weiter was ich noch alles machen soll.
Solange wir in D Kommunalverwaltungen in dieser Größenordnung (und mit so zusammengewürfelten Stellen) am Leben erhalten, stehen doch genug Rathäuser in der Landschaft herum, um sich darunter einen besseren Arbeitgeber zu suchen. Gerade jetzt in der aktuellen Arbeitsmarktlage.

Rheini

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Antw:Welche Eingruppierung ist im Bauamt gerechtfertigt?
« Antwort #13 am: 13.09.2024 16:33 »
Hallo zusammen,

ich arbeite seit 7 Jahren in einer Gemeinde mit 7500 Einwohnern in Niederbayern.
Mein Aufgabengebiet umfasst das bearbeiten von Bauanträgen, Genehmigungsfreistellungen, Verkehrsrechtliche Anordnungen, GPS-Vermessung im Außendienst, Betreuung der Vereine und bin auch der erste Ansprechpartner in der Verwaltung für unsere Vereine, Betreuung unserer BürgerApp, bestelle für die Verwaltung sowie öffentlichen Einrichtungen Büromaterial oder sanitäre Ausstattung und erstelle Videos für Social Media und die Homepage.

Meine Frage ist nun ob für diese ganzen Tätigkeiten die EG 5 noch angemessen ist?
Meine mittlerweile 3 Anträge auf Höhergruppierung in EG 6 wurden bisher nicht wirklich ernst genommen bzw. es wurde eine Höhergruppierung versprochen jedoch auf mehrmalige Nachfrage einfach immer wieder mit Ausreden verschoben. 

Ich verstehe es nicht da Bekannte ebenfalls in kleinen Gemeinden teilweise in EG 7 oder EG 8 eingruppiert werden für weniger Tätigkeiten.

Was haltet ihr davon und welche EG seht ihr als angemessen für mich und wie könnte ich weiter vorgehen?

Gruß
Timo

Stellenbeschreibung ansehen, vergleichen mit der tatsächlichen Tätigkeit. Ansprechen des Vorgesetzen auf mögliche Diskrepanzen und falls es diese gibt, Einstellung der nicht in der Tätigkeitsbeschreibung aufgeführten Tätigkeiten. bzw. Forderung nach entsprechender Bezahlung.

Danach oder zeitgleich gang zum Anwalt bzw. Gewerkschaft und Personalrat (Kenntnisse in diesem Bereich sind wertvoll).

Evtl. entsprechendes Schreiben an die Personalstelle, da die Verjährung von Ansprüchen im Auge behalten werden sollten.

Ramirez

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Antw:Welche Eingruppierung ist im Bauamt gerechtfertigt?
« Antwort #14 am: 13.09.2024 22:50 »
Die Verantwortung für eine verkehrsrechtliche Anordnung liegt bei mir bei 9a bis 10, allerdings bei mehrspurigen Straßen mit Straßenbahn in der größeren Großstadt. Die Kollegen machen dann auch nur das für alle Baustellen in ihrem Bezirk.
Ich finde eher die Fülle schwierig, die verschiedenen Themen sind in Summe viel komplexer als Einzelteile, auch wen man da tiefer drin sein muss.