Ich will ja nicht der "Mahner" sein, aber die Menge an Arbeit ergibt kein Höhergruppierungsanspruch.
Es kommt auf die Tätigkeiten, deren Zeitanteile und Wertigkeit an.
Eine VAO wird in so einer kleinen Kommune mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht selbst gemacht und erteilt, ebenfalls wird solch eine Kommune auch keine eigene Baurechtsbehörde haben. Sprich die ganzen rechtlichen Prüfungen und Freigaben werden vermutlich in den höheren Behörden stattfinden.
Bauanträge, Genehmigungsfreistellungen, Verkehrsrechtliche Anordnungen, GPS-Vermessung im Außendienst: wie gesagt je nachdem ob die Tätigkeiten selbständig erledigt werden, sind diese höherwertiger
Betreuung der Vereine, Ansprechpartner in der Verwaltung für unsere Vereine, Betreuung unserer BürgerApp, bestelle für die Verwaltung sowie öffentlichen Einrichtungen Büromaterial oder sanitäre Ausstattung und erstelle Videos für Social Media und die Homepage: das ist nicht wirklich eine höherwertigere Tätigkeit
Wie auch immer, sollte unterm Strich mindestens die E6 drin sein und je nach selbständiger Tätigkeit und höherwertigeren Aufgaben bis E8