Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Beschäftigungszeit durch Elternzeit unterbrochen

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Schlawuzi:
Ja, schade, dass man zu solchen Mitteln greifen muss und einen Rechtsbeistand braucht! Das ist der Nächte weg! Danke euch für die Antworten

TVOEDAnwender:
Ich würde für die Beschäftigungszeit den Rechtsweg nicht einschlagen, lohnt sich nicht. Außer der AG will dich ordentlich kündigen, dann kannst Du das aber eh mit der Kündigungsschtzklage klären. Die (lächerlich niedrige) Jubiläumszuwendung wäre bei dir ja erst in 5 Jahren fällig. Dann würde ich es erst bei Fälligkeit dieser klären wollen, falls Du bis dahin noch beim AG bist.

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