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erneute Probezeit, Projektstelle

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MoinMoin:

--- Zitat von: sunholiday am 16.09.2024 09:42 ---ok das heißt der Kündigungsschutz greift generell erst nach 6 Monaten, und eine Kündigungsschutzklage in der Probezeit hat wenig bis sehr wenig Aussicht auf Erfolg?

--- End quote ---
So habe ich den gesetzliche Rahmen verstanden.
Siehe §1 KSchG
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

D.h. wenn jemand wie du, eine "Probezeit" vermeiden will, dann muss er im Vertrag reinschreiben lassen, dass das KSchG mit Einstellung gilt.

TVOEDAnwender:
Ich empfehle Dir mal folgendes Video anzuschauen:

https://www.youtube.com/watch?v=o807SbNgimU

Dort wird der Unterschied von Probezeit und KSchG-Wartefrist genau erklärt.

clarion:
Hallo Sunholiday, nette Kollegen gibt es überall und die bessere Work Life Balance erlebe ich jetzt im ganz normalen ÖD, viel besser als meine Jahre an einer niedersächsischen Universität. Z.B. hatten wir an der Uni keine Stempeluhren und haben uns dadurch  mit hohem Leistungswillen selbst ausgebeutet. Und zu guter Letzt. Der Zeitpunkt  wird so oder so kommen,  dass Du Dir etwas Unbefristetes suchen musst. Vielleicht  ist in drei oder sechs Jahren  aber der Arbeitsmarkt nicht mehr so rosig wie heute.

sunholiday:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 16.09.2024 14:56 ---Ich empfehle Dir mal folgendes Video anzuschauen:

https://www.youtube.com/watch?v=o807SbNgimU
Dort wird der Unterschied von Probezeit und KSchG-Wartefrist genau erklärt.

--- End quote ---

hm ok das kannte ich noch nicht. Ist natürlich schon eine sehr linke Nummer von Arbeitgebern den Arbeitnehmer hier bewusst in eine Falle laufen zu lassen, bei Verkürzung der Probezeit. Bin mir aber sicher, dass dies auch in Deutschland wohl noch oft durchgezogen wird.

Ok alles klar. Aber was mich jetzt mehr interessiert ist eben der Kündigungsschutz bzw. ob die Wartezeit hierfür wieder erneut beginnt.
Ich habe ja nun schon weit mehr als 6 Monate für meinen Arbeitgeber gearbeitet, zusammengerechnet nun 2,5 Jahre.
Wie sind denn die Rechtsauffassungen darüber wie lang eine Unterbrechung maximal sein darf so dass es keine neue Wartezeit beim Kündigungsschutz gibt. Gibt es da evt. Rahmen?



--- Zitat von: clarion am 16.09.2024 23:12 ---Und zu guter Letzt. Der Zeitpunkt  wird so oder so kommen,  dass Du Dir etwas Unbefristetes suchen musst. Vielleicht  ist in drei oder sechs Jahren  aber der Arbeitsmarkt nicht mehr so rosig wie heute.

--- End quote ---

ja das ist richtig.
Ich denke jedoch, dass sich gerade im IT Bereich die Lage eher noch verschärfen wird, es sei denn die ganze KI-Geschichte nimmt noch weiter Fahrt auf, so dass hierdurch wirklich Stellen wegfallen.
Das jüngste Beispiel Intel zeigt auch, dass es durchaus in die andere Richtung gehen kann, ich weiß. Eine Glaskugel hab ich da leider nicht.

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: sunholiday am 18.09.2024 16:43 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 16.09.2024 14:56 ---Ich empfehle Dir mal folgendes Video anzuschauen:

https://www.youtube.com/watch?v=o807SbNgimU
Dort wird der Unterschied von Probezeit und KSchG-Wartefrist genau erklärt.

--- End quote ---


Ok alles klar. Aber was mich jetzt mehr interessiert ist eben der Kündigungsschutz bzw. ob die Wartezeit hierfür wieder erneut beginnt.
Ich habe ja nun schon weit mehr als 6 Monate für meinen Arbeitgeber gearbeitet, zusammengerechnet nun 2,5 Jahre.
Wie sind denn die Rechtsauffassungen darüber wie lang eine Unterbrechung maximal sein darf so dass es keine neue Wartezeit beim Kündigungsschutz gibt. Gibt es da evt. Rahmen?


--- End quote ---

Die Rechtsmeinung dazu ist, dass nur kurze Unterbrechungen (z.B. Arbeitsverhältnis endet am Freitag und Montag startet das neue Arbeitsverhältnis)  die Wartefrist nach § 1 KSchG nicht wieder neu anfangen laufen zu lassen. Eine fünf Monatige Unterbrechung wird sicherlich nicht als "kurze Unterbrechung" gelten und die sechsmonatige Wartefrist wird von neuem beginnen.

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