Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
HlMatthäus:
--- Zitat von: Organisator am 17.09.2024 12:11 ---
--- Zitat von: HlMatthäus am 17.09.2024 11:54 ---Also ich hole schonmal das Popcorn raus während du mir noch erklärst wie wir beide 41h / Woche arbeiten sollen bei nem 8h Kitaplatz.
--- End quote ---
Nicht sonderlich schwierig und auch nicht die einzigen, die das managen. Einer bringt zur Kita, einer holt ab, so zum Beispiel. Dazu noch Homeoffice und schon wirds gar kein Problem.
Außerdem kann auch noch überlegen, ob tatsächlich beide Elternteile die Arbeitszeit reduzieren müssen.
Ohne die Details zu kennen verbietet sich jedoch die Aussage sowohl dass Teilzeit zwingend erforderlich ist, als auch dass Vollzeit auf jeden Fall möglich ist.
Dazu reicht ganz wenig funktionierende Hirnmasse aus und man muss kein Kinderhasser sein.
--- End quote ---
Und genau da kommen wir wieder an den Punkt, an dem es jedem selbst überlassen ist sein leben zu gestalten. Ich kenne die Fälle die du beschreibst, nämlich das beide Vollzeit arbeiten. Allerdings ist es überspitzt gesagt so, dass sie dann halt einfach mit den Kindern Abendessen und sie ins Bett bringen. Das ist nicht die Vorstellung von Familie die wir haben. Wer das möchte gerne, aber ich hoffe das wird niemals als Voraussetzung gesehen, weil dann kann ich es gleich lassen mit der Fortpflanzung wenn mein Kind tatsächlich den ganzen Tag woanders ist.
Aber das ist ein anderes Thema. Ich könnte noch Seitenweise dazu schreiben. Hier geht es um die Info, dass Kollegen einen Antrag auf Kinderzuschlag bzw. wie sich herausgestellt hat einen Antrag auf Wohngeld stellen können um ggf. besser über die Runden zu kommen.
Umlauf:
--- Zitat von: Organisator am 17.09.2024 12:11 ---
--- Zitat von: HlMatthäus am 17.09.2024 11:54 ---Also ich hole schonmal das Popcorn raus während du mir noch erklärst wie wir beide 41h / Woche arbeiten sollen bei nem 8h Kitaplatz.
--- End quote ---
Nicht sonderlich schwierig und auch nicht die einzigen, die das managen. Einer bringt zur Kita, einer holt ab, so zum Beispiel. Dazu noch Homeoffice und schon wirds gar kein Problem.
Außerdem kann auch noch überlegen, ob tatsächlich beide Elternteile die Arbeitszeit reduzieren müssen.
Ohne die Details zu kennen verbietet sich jedoch die Aussage sowohl dass Teilzeit zwingend erforderlich ist, als auch dass Vollzeit auf jeden Fall möglich ist.
Dazu reicht ganz wenig funktionierende Hirnmasse aus und man muss kein Kinderhasser sein.
--- End quote ---
Das haben wir jahrelang so gemacht. Dabei konnten wir beide trotzdem zusammen am späten Nachmittag alle zusammen sein. Aber das ist auf Grund der Rahmenbedingungen nicht allgemein übertragbar.
Ich sehe auch keinen Rechtsmissbrauch, wenn die Betreuungssituationen es gar nicht anders zulassen.
Aber trotzdem schon traurig, dass es überhaupt bei Normalverdienern notwendig wird.
Organisator:
--- Zitat von: HlMatthäus am 17.09.2024 12:18 ---Und genau da kommen wir wieder an den Punkt, an dem es jedem selbst überlassen ist sein leben zu gestalten.
--- End quote ---
Jedoch nur soweit, als dass er anderen nicht zur Last fällt.
Ein Reduzieren der Arbeitszeit in Sozialleistungsregionen, nur weil man "andere Vorstellungen von Familie hat" und dadurch ein Inanspruchnehmen von Leistungen der Allgemeinheit halte ich dann doch nicht mehr für den Bereich, der jedem selbst überlassen ist.
Die Allgemeinheit springt ein, wenn man sich nicht mehr selbst zu helfen weiss. Nicht, wenn man sich nicht selbst helfen möchte.
Lichtstifter:
@ Matthäus
Kampf gegen Windmühlen...
Ja, Kinder sind Privatvergnügen, aber mit unmittelbarer Wirkung auf die Allgemeinheit. In der Demographie entwickeln wir uns von der zerzausten Tanne zum Pilz.
Bin auf den Gesichtsausdruck der Antinatalisten gespannt, wenn sich nur genug Menschen ihr Leben ohne Kinder gestalten.
Lass uns im Thema zu weiteren Lösungen in unserer Situation finden. Aber nur wenn wir keine Straftaten begehen, stimmt's?
Ich hoffe ich darf gegen meinen Dienstherren klagen. Aber nur, wenn ich ihm nicht noch mehr zur Last falle. Obwohl, wenn ich angemessen besoldet werde muss ich die Sozialkassen nicht plündern.
Rentenonkel:
Früher war alles besser.
Da konnte ein Schuhverkäufer aus Illinois mit seinem Gehalt ein Haus kaufen und eine Familie mit 2 Kindern ernähren.
Heute gelingt das noch nicht einmal einer Familie, in der beide Elternteile berufstätig sind, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von insgesamt 64 Stunden.
Hier drängt sich allerdings auf, dass das Gesamteinkommen nicht deswegen zu niedrig ist, weil die Familie als Ganzes zu wenig Leistungsbereitschaft zeigt, sondern weil der Gesetzgeber das Existenzminimum besteuert und somit zu wenig Netto vom Brutto verbleibt.
Um es in den Worten des BVerfG zu sagen:
Zwar hat der Senat dem Steuergesetzgeber in der Vergangenheit unter Durchbrechung des Grundsatzes, dass kein Steuerpflichtiger infolge einer Besteuerung seines Einkommens darauf verwiesen werden dürfe, seinen existenznotwendigen Bedarf durch Inanspruchnahme von Staatsleistungen zu sichern, zugebilligt, sich bei einem erheblichen Preisgefälle auf dem Wohnungsmarkt hinsichtlich der Wohnkosten bei der Bemessung des Grundfreibetrags an einem „unteren Wert“ zu orientieren. Er hat dies aber unter der Bedingung getan, dass der Gesetzgeber zugleich zur ergänzenden Deckung des Bedarfs nach dem Einzelfall bemessene Sozialleistungen, wie etwa ein Wohngeld, zur Verfügung stellt (vgl. BVerfGE 87, 153 <172>).
So verstanden ist das Wohngeld eine Teilerstattung der selbst eingezahlten Steuern, weil man in einer Stadt wohnt, die einen höheren Mietspiegel als I hat und somit zu viel Steuern zahlt.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version