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Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz

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shimanu:
Ich finde es auch bedenklich, wenn hier 2x 80 Prozent tätige Beamte mit einem Kind, in Summe 1,6 Stellen, nicht ausreichend sind um über dem Grundbedarf zu liegen und somit ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Das gleiche für mich mit A10 Stufe 6 als Alleinverdiener.

Lässt darauf rückschließen, dass die Besoldung nicht amtsangemessen zu seien scheint.

Organisator:

--- Zitat von: shimanu am 17.09.2024 17:01 ---Ich finde es auch bedenklich, wenn hier 2x 80 Prozent tätige Beamte mit einem Kind, in Summe 1,6 Stellen, nicht ausreichend sind um über dem Grundbedarf zu liegen und somit ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Das gleiche für mich mit A10 Stufe 6 als Alleinverdiener.

Lässt darauf rückschließen, dass die Besoldung nicht amtsangemessen zu seien scheint.

--- End quote ---

2xA8 bei 80% plus Kindergeld macht ca. 4750,-- € netto insgesamt. Irgendwie komisch, dass das nicht für 3 zum Leben ausreichen sollte....

Bei A10/6, netto ca. 4000, wirds für 3 schon knapper. Wobei da noch ggf. die KV der Ehefrau mit dazukommt.
Da gibts jedoch noch die Einkommensmöglichkeit der Ehefrau, bei den beiden A8ern nicht...

Casa:

--- Zitat ---2xA8 bei 80% plus Kindergeld macht ca. 4750,-- € netto insgesamt. Irgendwie komisch, dass das nicht für 3 zum Leben ausreichen sollte....
--- End quote ---

Könnte an einer zu teuren und/oder zu großen Wohnung liegen. Das sind dann keine 80m², 3 Zimmer, 740 € kalt, rund 950 € warm, sondern 93m², 3,5 Zimmer, 1.200 € kalt, 1450 € warm (Bornheim, Mietstufe IV).

Oder eben was noch Größeres. So eine Homeoffice braucht ja Platz.
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Rentenonkel:
Um meine Position erneut zu verdeutlichen und etwas Schärfe aus der Diskussion heraus zu nehmen:

Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag zum Kindergeld. Genau wie das Kindergeld handelt es sich dabei um eine steuerliche Ausgleichszahlung. Sie ist keine Sozialleistung.

Somit ergeben sich weder strafrechtlich relevante noch moralische Gründe, die dagegen sprechen, diese steuerliche Ausgleichszahlung in Anspruch zu nehmen.

Genauso steht es jedem unabhängig von der Anzahl der Kinder frei, einmal im Jahr eine Einkommenssteuererklärung abzugeben und so eine steuerliche Ausgleichszahlung in Anspruch zu nehmen.

Der Grund, warum diese steuerliche Ausgleichszahlung in großem Ausmaß überhaupt erforderlich ist, liegt eher in der mangelnden Berücksichtigung von Kindern bei der Einkommenssteuer als in mangelnder Einsatzbereitschaft der Eltern.

Insofern war der Hinweis von Matthäus durchaus sinnvoll, da den Kindergeldzuschlag erst bisher rund 1/3 der anspruchsberechtigten Eltern beantragt haben.

SimsiBumbu:

--- Zitat von: HlMatthäus am 18.09.2024 10:20 ---Zurück zum Thema: Liebe Kollegen mit kleinen oder schulpflichtigen Kindern. Stellt einen Antrag auf Kinderzuschlag oder Wohngeld!

--- End quote ---

Über Boomer schimpfen, aber selbst ein Boomer-Frauenbild haben.
Oder was ist mit den Kolleginnen mit kleinen oder schulpflichtigen Kindern.

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