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Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz

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Lichtstifter:
Sei dann bitte so nett und mache uns diese Berechnung transparent.

Ist wahrscheinlich von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich. Haben evtl. bei manchen Posten auch einen Ermessensspielraum. Aber je mehr man geltend macht und dem Sachbearbeiter etwas zum Streichen serviert, berücksichtigt er vielleicht den ein oder anderen Posten, der ohne die Vielzahl von beanspruchten Posten sonst der Streichung zum Opfer gefallen wäre.

GeBeamter:
Mich wundert ja, dass egal wer den Haushaltstopf bewirtschaftet, aus dem die Mittel für den Kinderzuschlag abfließen, Beamten ein Anspruch gewährt wird. Eigentlich widerspricht der Anspruch auf Zuschlag dem Alimentationsprinzip. Dh wenn der Haushaltstopf beispielsweise bei den Kommunen wäre (wie beim Wohngeld), würde ich mir als Verantwortlicher gut überlegen, ob Beamte diese Transferleistungen beanspruchen können. Erschreckend, dass viele überhaupt einen Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag hätten.

Hans Müller:
Weiterer Tipp: Als Haupt- oder sogar als Alleinverdiener Steuerklasse 5 beantragen.

Dann zahlt man zwar erst mal mehr Steuern, aber dieser bekommt man ja im nächsten Jahr zurück.

Vorteil dieser legalen Gestaltung: Gezahlte Steuern senken komplett das Einkommen im Betrachtungszeitraum und erhöhen damit den Kinderzuschlag.

Dass man die gezahlten Steuern im Folgejahr zurückerstattet bekommt, senkt den Kinderzuschlag rückwirkend nicht.

Kritik an diesem Tipp bitte für sich behalten. Legale Steuergestaltung ist legale Steuergestaltung. Ich habe die Gesetze nicht gemacht. Das einzige, was ich tue, ist lesen und selbstständig denken.

Lichtstifter:
So ich war heute schon eifrig an meinem Wohngeld-Antrag konnte aber nach einer gewissen Zeit meine Bemühungen einstellen, als ich im Feld eigenes Vermögen angelangt war.

Ich lebe selber zur Miete, bin aber Eigentümer eines Einfamilienhauses, welches mir vor vielen Jahren von meinen Eltern übertragen wurde. Diese wohnen mit einem lebenslangen Wohnrecht darin und da es darin keine abgetrennten Bereiche gibt, wohne ich selber nicht darin.

Ich werde morgen mal bei der Wohngeldstelle nachfragen, wie es sich in diesem Falle verhält, wenn man das Eigentum weder nutzen noch verkaufen kann.

Ich nehme an, dass das dann mein Pech ist und ich mich als A8 / 6 mit einer Nebentätigkeit behelfen muss, bis der Zustand mit der amtsangemessenen Besoldung bereinigt wurde.

Finanzer:

--- Zitat von: Lichtstifter am 30.09.2024 19:49 ---So ich war heute schon eifrig an meinem Wohngeld-Antrag konnte aber nach einer gewissen Zeit meine Bemühungen einstellen, als ich im Feld eigenes Vermögen angelangt war.

Ich lebe selber zur Miete, bin aber Eigentümer eines Einfamilienhauses, welches mir vor vielen Jahren von meinen Eltern übertragen wurde. Diese wohnen mit einem lebenslangen Wohnrecht darin und da es darin keine abgetrennten Bereiche gibt, wohne ich selber nicht darin.

Ich werde morgen mal bei der Wohngeldstelle nachfragen, wie es sich in diesem Falle verhält, wenn man das Eigentum weder nutzen noch verkaufen kann.

Ich nehme an, dass das dann mein Pech ist und ich mich als A8 / 6 mit einer Nebentätigkeit behelfen muss, bis der Zustand mit der amtsangemessenen Besoldung bereinigt wurde.

--- End quote ---

Geht es in dem Bereich Vermögen des Wohngeldantrages um die Höhe des Vermögens?
Meiner Meinung nach müssten Sie den Barwert der Wohnrechtes vertmindernd gegenrechnen.

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