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Erkrankung an Gleittagen
KlammeKassen:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 17.09.2024 19:29 ---OK, nein, du hast Dich nicht falsch ausgedrückt - ich war vielmehr durch unsere Gleitzeitregelung geblendet ;)
Eine über Gleitzeitstunden fest vereinbarte Freistellung ist wohl tatsächlich wie ein Wochenende zu betrachten. Hier gibt es dann keinen Anspruch auf "Wiederherstellung" der so in Krankheit verbrachten Zeit.
Bei uns gibt es den Gleittag in dieser Form aber gar nicht, sondern man bleibt nach Absprache mit den Vorgesetzten schlicht der Arbeit fern. Die nicht erbrachte Arbeitsleistung wird dann automatisch über das Gleitzeitkonto verrechnet. Reicht man aber eine AU ein, entsteht jene Arbeitsschuld erst gar nicht und es kommt so auch zu keiner Verrechnung.
Von daher kann ich dann doch nicht weiterhelfen, ob es in anderen Behörden die Möglichkeit gibt, fest vereinbarte Freistellungen auch wieder zurückzuziehen.
--- End quote ---
Das ist ja megaunbürokratisch bei euch. Bei uns muss das digital beantragt werden und auch ein "Stellvertreter" (wie bei Urlaub auch) absegnen. Dann weiß das System nämlich auch, dass eine Erfassung von 0,00 Stunden für den Tag korrekt ist. Sonst würde das System Probleme verursachen (fehlende AU oder fehlende Außentätigkeit oder ähnliches)
NelsonMuntz:
--- Zitat von: KlammeKassen am 17.09.2024 20:21 ---Das ist ja megaunbürokratisch bei euch. Bei uns muss das digital beantragt werden und auch ein "Stellvertreter" (wie bei Urlaub auch) absegnen. Dann weiß das System nämlich auch, dass eine Erfassung von 0,00 Stunden für den Tag korrekt ist. Sonst würde das System Probleme verursachen (fehlende AU oder fehlende Außentätigkeit oder ähnliches)
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Die Regelung zur Gleitzeit sind bei uns tatsächlich hoch flexibel, aber das gilt eben auch für unsere Arbeitszeiten. Ich habe z.B. heute noch einen Change von 18:00-19:45 begleitet. Überstundenabbau ist auch stundenweise möglich, also kann ich bei entsprechend vorhandener Vertretung (die muss es eben auch im Rahmen der Servicezeiten geben) auch einen 4,5,6 oder 7-Stunden-Tag machen, oder auch mal 2 Stunden Pause, um das Auto in Werkstatt zu bringen. Unser AZ-System zählt ganz primitiv IST- und SOLL-Zeiten und saldiert am Monatsende. Bei einer AU wird IST-Zeit mit einem Standardtag gesetzt, bei Urlaub (der natürlich explizit zu buchen ist) entsteht keine SOLL-Zeit. Die Verantwortung für eine durchgehende Betriebsbereitschaft liegt auf Referenten-Ebene, also ganz ohne interne Absprache geht das dann auch nicht.
Das sind so die "Goodies", die man AG-seitig zur Verbesserung der Attraktivität entwickeln kann, wenn einem beim Gehalt so ein wenig die Hände gebunden sind.
clarion:
Die korrekte Umsetzung ist aber die, dass der Gleitzeittag verfällt. Bei mehrere Gleitzeittagen hintereinander, die bei uns aber gar nicht möglich sind, kommt es wohl auf Goodwill das Arbeitgeber an bzw. darauf ob man da die Zeiterfassung durch den sofortigen Eintrag der AU noch ändern kann. An den Gleittagen schuldet man halt keine Arbeitszeit also ist es genau wie am Wochenende reine Privatsache ob man leidend auf dem Sofa liegt oder Kurzurlaub macht,
Casa:
--- Zitat von: clarion am 17.09.2024 21:26 ---Die korrekte Umsetzung ist aber die, dass der Gleitzeittag verfällt. Bei mehrere Gleitzeittagen hintereinander, die bei uns aber gar nicht möglich sind, kommt es wohl auf Goodwill das Arbeitgeber an bzw. darauf ob man da die Zeiterfassung durch den sofortigen Eintrag der AU noch ändern kann. An den Gleittagen schuldet man halt keine Arbeitszeit also ist es genau wie am Wochenende reine Privatsache ob man leidend auf dem Sofa liegt oder Kurzurlaub macht,
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Jupp. Alles andere halte ich im öD sogar für strafbar.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: clarion am 17.09.2024 21:26 ---Die korrekte Umsetzung ist aber die, dass der Gleitzeittag verfällt. Bei mehrere Gleitzeittagen hintereinander, die bei uns aber gar nicht möglich sind, kommt es wohl auf Goodwill das Arbeitgeber an bzw. darauf ob man da die Zeiterfassung durch den sofortigen Eintrag der AU noch ändern kann. An den Gleittagen schuldet man halt keine Arbeitszeit also ist es genau wie am Wochenende reine Privatsache ob man leidend auf dem Sofa liegt oder Kurzurlaub macht,
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Es gibt ja keinen expliziten "Gleitzeittag" bei uns, der im System als solcher vermerkt ist und im Voraus gebucht werden muss, sondern lediglich einen Arbeitstag, an dem 0 Stunden Arbeit geleistet wurden, aber 8 Stunden SOLL-Zeit entstehen. Jene SOLL-Zeit ist aber auch nur ein virtueller Wert, da die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleitung nur anhand der kumulierten monatlichen Salden bemessen wird.
Wo hier konkret die von Casa angeführte Strafbarkeit ensteht, würde mich tatsächlich interessieren.
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