Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Erkrankung an Gleittagen
Casa:
Du musst doch sicherlich deine Abwesenheit mit einem Vorgesetzten absprechen. Damit hast du die genehmigte Gleitzeit. Bei AU bei Gleitzeit darf die Zeit nicht erstattet werden, weil dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Folglich hast du 8h mehr auf dem Arbeitszeitkonto, als du haben dürftest. Damit wird dem Arbeitgeber ein Vermögensnachteil zugefügt, in dem er dich für die 8h bezahlen muss, die du nicht haben dürftest.
Damit dürfte der Untreuetatbestand des für dieses System verantwortlichen Mitarbeiters des AG erfüllt sein.
KlammeKassen:
--- Zitat von: Casa am 18.09.2024 09:13 ---Du musst doch sicherlich deine Abwesenheit mit einem Vorgesetzten absprechen. Damit hast du die genehmigte Gleitzeit. Bei AU bei Gleitzeit darf die Zeit nicht erstattet werden, weil dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Folglich hast du 8h mehr auf dem Arbeitszeitkonto, als du haben dürftest. Damit wird dem Arbeitgeber ein Vermögensnachteil zugefügt, in dem er dich für die 8h bezahlen muss, die du nicht haben dürftest.
Damit dürfte der Untreuetatbestand des für dieses System verantwortlichen Mitarbeiters des AG erfüllt sein.
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Ausnahme offenbar jedoch, wenn es ein Arbeitszeitkonto gibt (ist bei mir aber zum Beispiel bei meinem Arbeitgeber nicht der Fall) , siehe § 10 Abs. 4 TVöD - bei Vorlage eines Attests
Casa:
Dann passts ja, wenn ein Arbeitszeitkonto vorliegt. :-)
UNameIT:
--- Zitat von: Casa am 18.09.2024 09:13 ---Du musst doch sicherlich deine Abwesenheit mit einem Vorgesetzten absprechen. Damit hast du die genehmigte Gleitzeit. Bei AU bei Gleitzeit darf die Zeit nicht erstattet werden, weil dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Folglich hast du 8h mehr auf dem Arbeitszeitkonto, als du haben dürftest. Damit wird dem Arbeitgeber ein Vermögensnachteil zugefügt, in dem er dich für die 8h bezahlen muss, die du nicht haben dürftest.
Damit dürfte der Untreuetatbestand des für dieses System verantwortlichen Mitarbeiters des AG erfüllt sein.
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Nur weil es gesetzlich nicht vorgesehen ist, heißt es doch nicht das der Arbeitgeber dieses nicht "pro-bono" in einer DV vereinbaren kann oder? Oder ist es etwa gesetzlich verboten diese Stunden wieder gutzuschreiben?
NelsonMuntz:
Es wird ja nichts "erstattet", sondern lediglich eine Sollzeiterfüllung durch Krankheit in Höhe von 1/5 der wöchentlichen AZ gebucht.
Wir haben keine tägliche Anwesenheitspflicht oder real abzuleistende, tägliche SOLL-Stunden, sondern müssen/können unsere Wochenarbeitszeit in einem weit gesteckten Arbeitszeitrahmen ableisten. Deshalb ist Gleitzeit auch nicht der korrekte Begriff, sondern vielmehr flexible Arbeitszeit.
Absprachen zu An- und Abwesenheiten dienen hier lediglich der Aufrechterhaltung der Operationsbereitschaft.
Im Gegenzug arbeiten viele Kollegen durch die großzügige HO-Regelung auch mit leichter Krankheit - In der klassischen Amtsstube müsste ein Vorgesetzter solche MA zum Schutze der Kollegen krank nach Hause schicken. Hier entsteht unserem AG also ein (ungerechtfertigter?) Vermögensvorteil.
Es ist ein Geben und Nehmen, auch wenn man formaljuritisch da u.U. reingrätschen könnte.
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