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Fragen Bewerbungsgespräch Jobcenter?
atal:
Hallo,es geht um folgendes:
Bearbeitung von Bürgergeldanträgen mit mittlerem Schwierigkeitsgrad
Beraten der Bürger/innen zu allen Anliegen im Rahmen der Gewährung des Bürgergeldes
Beraten der Bürger/innen in Bezug auf vorrangige Sozialleistungen (z. B. Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, usw.)
Sorgfalt/Gewissenhaftigkeit
Kundenorientierung
Teamfähigkeit
Belastbarkeit
Lern- und Kritikfähigkeit
Kenntnisse des 2. Buches Sozialgesetzbuches (SGB II) und der angrenzenden Rechtsgebiete sowie des Verwaltungsrechts oder die Fähigkeit, sich schnell in neue Themenfelder einzuarbeiten.
Mit welchen allgmeinen und fachspezifischen Fragen ist idR zu rechnen?
Danke.
LG
Casa:
Inhalte aus den §§ 7, 11 - 12, 20, 21, 22, 24, 27, 28, 29, 33, 37, 38, 39 SGB II,
§§ 13, 14, 15, 38, 39, 42, 60 - 67 SGB I,
§§ 19, 20, 24, 25, 35 SGB X.
Fragmon:
--- Zitat von: Casa am 18.09.2024 13:48 ---Inhalte aus den §§ 7, 11 - 12, 20, 21, 22, 24, 27, 28, 29, 33, 37, 38, 39 SGB II,
§§ 13, 14, 15, 38, 39, 42, 60 - 67 SGB I,
§§ 19, 20, 24, 25, 35 SGB X.
--- End quote ---
Wer ein Vorstellungsgespräch anhand solcher Frage aufbaut (mündl. Prüfung SGB I,II,X) würde mir persönlich schon negativ auffallen.
Ich hoffe vielmehr, dass man dich zu deiner beruflichen Motivation befragt. Der Grundstock an Wissen ist schnell erlernt und braucht nicht im Vorfeld auswendig gelernt werden. Ich würde lieber anhand der Motivation erkennen wollen, ob du nicht nach einem halben Jahr wieder weg bist, da du dir die Arbeit doch anders vorgestellt hast. Insbesondere vom Jobcenter hat man je nach Tätigkeit sehr große Unterschiede zwischen den Vorstellungen des Bewerbers und der Wahrheit.
Sjuda:
Da schließe ich mich an.
Die Frage lässt vermuten, du nicht aus diesem Bereich kommst.
Wenn es wirklich spezifische Fachfragen geben sollte, wirst du diese mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht beantworten können. Es macht wenig Sinn, sich hinzusetzen, um im großen Stil auswendig zu lernen.
Sollte es Bewerber geben, die aus dem Bereich kommen, werden diese im Bereich Fachkenntnisse einfach besser abschneiden. Das ist dann eben so.
Vorbereiten kannst du dich natürlich trotzdem. Suche dir einfach im Internet ein paar Zusammenfassungen zum Bürgergeld, damit du wenigstens die grundlegenden Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsbestandteile bennenen kannst. Sich das SGB II mal durchzulesen bzw. zu überfliegen, ist sicher auch nicht verkehrt. Etwas vom SGB I und X gehört zu haben, ist auch hilfreich - zumindest könnte man wissen, was dort - ganz allgemein - geregelt ist. Welche angrenzenden Rechtsgebiete und andere Leistungen zu beachten sind, könnte man auch gehört haben.
Wenn du die Fragen nicht im Detail beantworten kannst, musst du eben geschickt ausweichen (z. B. "diese Detailfrage kann ich leider nicht beantworten da ich bisher keine Berührungspunkte mit dem Thema hatte. Mir ist aber bekannt, dass Einkommen und Vermögen berücksichtigt werden. Sollte die Entscheidung auf mich fallen, werde ich alles daran setzen, mich schnell einzuarbeiten. Vllt. noch ein Bsp. aus der Vergangenheit als Beleg).
Punkten musst du dann eben in anderen Bereichen. Motivation, Lernbereitschaft, Arbeitsweise etc.
Die Erfolgsaussichten hängen davon ab, wie detailliert die Fachfragen sein werden und wie das Bewerberfeld zusammengesetzt ist.
Casa:
--- Zitat ---Wer ein Vorstellungsgespräch anhand solcher Frage aufbaut (mündl. Prüfung SGB I,II,X) würde mir persönlich schon negativ auffallen.
--- End quote ---
Die Frage lautet, mit welchen fachspezifichen Fragen ist idR zu rechnen.
Die Fragen können zu den Inhalten des Gesetzes erfolgen.
Und wenn der Fragende kein Fachassistent ist, sondern bspw. VFA, dürfte er die von mir genannten selektierten Normen kennen und müsste die Inhalte gezielt wiederholen.
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