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§ 9 Verlängerung der Arbeitszeit (Teilzeit- und Befristungsgesetz)

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Casa:

--- Zitat ---Schreiben 1: Umsetzungsbescheid, 26 Stunden ohne Hinweis auf Befristung am 19.05.23 durch den Amtsleiter/dezentrale Personalsachbearbeiterin.
--- End quote ---

Das reicht mir dafür, dass du auf der Stelle 26h/Woche arbeiten musst und für 26h zu bezahlen bist.

Wegen der Tarifautomatik bist du sowieso entsprechend der Bewertung der Stelle zu bezahlen.


M. E. sind Umsetzung, Arbeitszeit und Bewertung der Stelle geklärt.




Falls jemand fragt, du kannst dich bis auf Weiteres nicht erinnern, ein 2. Schreiben erhalten zu haben.
Personalsachbearbeitung anschreiben und fragen, was genau sie meinen und auf die Umsetzung zu 26h bei Entgeltgruppe x verweisen.
Mal gucken, was sie dann sagen.

Schulsekretärin:

--- Zitat von: Casa am 21.09.2024 19:48 ---
--- Zitat ---Schreiben 1: Umsetzungsbescheid, 26 Stunden ohne Hinweis auf Befristung am 19.05.23 durch den Amtsleiter/dezentrale Personalsachbearbeiterin.
--- End quote ---

Das reicht mir dafür, dass du auf der Stelle 26h/Woche arbeiten musst und für 26h zu bezahlen bist.

Wegen der Tarifautomatik bist du sowieso entsprechend der Bewertung der Stelle zu bezahlen.


M. E. sind Umsetzung, Arbeitszeit und Bewertung der Stelle geklärt.
--- End quote ---

Lieben Dank für diese Info. So sehe ich das auch. Aber die dezentrale Personalerin sperrt sich. Ich meine, ich arbeite jetzt seit dem 01.08.2023, also über ein Jahr, mit 26 Stunden und werde auch entsprechend bezahlt.

Aber sie ist bisher nicht bereit, meinen Arbeitsvertrag entsprechend anzupassen. Ich hänge offiziell immer noch bei 15 Wochenstunden.

Ich glaube, ich komme leider ohne Anwalt nicht weiter.

TVOEDAnwender:
Nur Nebenabreden im TVöD bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die wöchentliche Arbeitszeit gehört zur Hauptpflicht, so dass eine Änderung dieser auch in anderer Form (mündlich, Textform) ausreichend ist.
Fraglich ist, ob hier eine wirksame Vertragsänderung stattgefunden hat oder nicht. Dies könnte u.U. an der Frage liegen, ob diejenigen die Dir das 1. Schreiben geschickt haben, befugt waren für den Arbeitgeber Arbeitsverträge abzuschließen.

Schulsekretärin:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 22.09.2024 14:17 ---Nur Nebenabreden im TVöD bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die wöchentliche Arbeitszeit gehört zur Hauptpflicht, so dass eine Änderung dieser auch in anderer Form (mündlich, Textform) ausreichend ist.
Fraglich ist, ob hier eine wirksame Vertragsänderung stattgefunden hat oder nicht. Dies könnte u.U. an der Frage liegen, ob diejenigen die Dir das 1. Schreiben geschickt haben, befugt waren für den Arbeitgeber Arbeitsverträge abzuschließen.

--- End quote ---

Okay, ein weiterer Aspekt. Vielen Dank für den Hinweis. Wie gesagt, da ich selbst keinen Schritt weiterkomme und auch keine Kraft mehr habe, ständig gegen Windmühlen zu kämpfen, übergbebe ich den Vorgang einer Anwaltskanzlei, die auf Arbeitsrecht (öffentlicher Dienst) spezialisiert ist.

Mein Arbeitsvertrag lautet ja leider weiterhin auf lediglich 15 Wochenstunden. Sollte man mich jetzt auf 15 Stunden zurückstufen, ich hätte keine Chance. Ich frage mich, weshalb ich überhaupt das Bewerbungsverfahren für die andere Stelle mit 26 Stunden durchlaufen habe... Sorry, bin total gefrustet.

shenja:
Ich bin jetzt seit mehr als 25 Jahren im öD aber wenn ich umgesetzt wurde oder meine EG gestiegen ist, habe ich immer nur ein Schreiben erhalten. Ich musste da noch nie etwas unterschreiben. Kenne das jetzt auch in mehreren Behörden gar nicht anders.

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