Hallo,
ich weiß zwar nicht genau wie sehr das für Law/Administration zutrifft, aber zumindest für den nicht-technischen gehobenen Verwaltungsdienst im Allgemeinen denke ich die entsprechende Verwaltungs- und Prüfungsverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/gntdbwvvdv/index.html könnte zumindest etwas Aufschluss geben. Zumindest am eigenen, naheliegenden Beispiel des höherer technischer Verwaltungsdienst war die entsprechende Verordnung ziemlich zutreffend für den tatsächlichen Aufbau des AC diesen Sommer.
Im Text sind §12 bis §15 wahrscheinlich am Relevantesten.
§ 12 Bestandteile des Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.§ 13 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden:
1. Leistungstest,
2. Persönlichkeitstest,
3. biographischer Fragebogen,
4. Simulationsaufgabe und
5. Aufsatz.
(2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen Arbeitstag.und
§ 15 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
(1) Im mündlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden:
1. halbstrukturiertes Interview,
2. Gruppenaufgaben,
3. Präsentation,
4. Gruppendiskussion und
5. Referat.
(2) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel eineinhalb Arbeitstage.
(3) Am mündlichen Teil des Auswahlverfahrens kann ein Mitglied des Personalrats teilnehmen.Für den höheren Dienst waren die Zeiten aus der Verordnung im AC aber mehr ein utopisches Höchstmaß. So ist für den htD ein Arbeitstag vorgesehen, aber in Wahrheit war ich zum Mittag fertig.
In meinem AC hatten wir auch Bewerber für den gtD im Nebenzimmer, denen wurde auch wie uns im htD-Verfahren ein Aufsatz abverlangt.
Für ein paar andere Einblicke in die Verfahren kann ich
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,50469.msg546141.html#msg546141 zum Stöbern empfehlen, das hat mir vor dem AC doch deutlich geholfen einen Eindruck zu bekommen, auch wenn die meisten Einträge schon einige (viele) Jahre alt sind und vielleicht nicht super relevant für den gntD sind. Es scheint sich aber (glücklicherweise ?) wenig am AC zu verändern, so dass ich denke die meisten Einträge aus dem letzten Jahrzent sind noch zutreffend.
Was die Frage nach Truppenabzeichen als Fragethema angeht kann ich mir das nur bedingt vorstellen. Wir wurden im Gruppengespräch zu Teilen über Allgemeinwissen re. Bundesrepublik, Bundeswehr, Beamtenrecht gefragt, aber nicht im Detail zu Truppenabzeichen oder Kragenspiegelfarben. Nur entsprechend unserer htD Ausrichtung wurden wir einiges zu Waffensystemen der Bw gefragt.