Autor Thema: Krankengeldzuschuss  (Read 3580 times)

Fragmon

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Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #15 am: 24.09.2024 08:56 »
Nein, hast Du nicht.

Du hast einen Screenshot hinterlegt, aus dem hervorgeht, dass alles oder nichts in Bezug zum TVÖD vereinbart sein kann...

Naja das Foto des Arbeitsvertrages mit dem Ausschnitt: 

"Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften -TvöD - (außer dem Abschnitt 3 Eingruppierung, Entgelf §§12 bis 20) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich (VKA) jeweils geltenden Fassung. Außerdem finden die im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen eisnchlägigen Tarifverträge Anwendung. "

ist für mich sehr aussagekräftig.

Ich frage mich nur ob es rechtlich zulässig ist einfach Abschnitte auszuklammern aus einem Tarifvertrag. Soweit ich weiß sagt das Gesetz in § 4 Abs.3 TVG: "(3)   Ab­wei­chen­de Ab­ma­chun­gen sind nur dann zulässig, so­weit sie durch den Ta­rif­ver­trag ge­stat­tet sind oder ei­ne Ände­rung der Re­ge­lun­gen zu­guns­ten des Ar­beit­neh­mers ent­hal­ten."

Dafür wäre aber zu wissen ist der Arbeitgeber Tarifgebunden (muss nach Tarif arbeiten) oder gilt der Tarifvertrag nur kraft einzelvertraglicher Vereinbarung.

Der Arbeitgeber ist zu 99,9% nicht tarifgebunden, sonst würde er keinen Haustarifvertrag / modifizierten Tarifvertrag abschließen.


Da steht nur das wir 95% bekommen

Das kann ich mir nicht vorstellen, da sich aus irgendetwas ja ein Entgelt bzw. eine Zuordnung zu einer Entgeltgruppe ergeben muss.

Schmitti

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Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #16 am: 24.09.2024 09:49 »
Unsere Gemeinde ist sowieso nicht so mit Zahlungen. Und laesst manches unter den Tisch fallen. Im Arbeitsvertrag ist nur die Entgeldzahlung ausgenommen. Wir bekommen nur 95% vom Lohn.
Gemeinde = Kommune? Oder Kirchengemeinde o.ä.?

Marymaus2024

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Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #17 am: 24.09.2024 10:52 »
Arbeitgeber ist die Stadt. Tarifgebunden Tvoed VKA Sue

Umlauf

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Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #18 am: 24.09.2024 11:02 »
Arbeitgeber ist die Stadt. Tarifgebunden Tvoed VKA Sue

Dann müsste es von der Gewerkschaft in irgendeiner Form abgesegnet sein. Sonst wäre es zu mindest für Gewerkschaftsmitglieder unzulässig.

Marymaus2024

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Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #19 am: 24.09.2024 12:39 »
Kann ich irgendwie den AV einstellen?

Schmitti

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Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #20 am: 24.09.2024 12:49 »
Arbeitgeber ist die Stadt. Tarifgebunden Tvoed VKA Sue
Dann müsste es von der Gewerkschaft in irgendeiner Form abgesegnet sein. Sonst wäre es zu mindest für Gewerkschaftsmitglieder unzulässig.
Je nach Bundesland ist die Gemeinde auch kommunalrechtlich zur Anwendung des Tarifvertrags verpflichtet.

foo

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Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #21 am: 24.09.2024 18:57 »
Arbeitgeber ist die Stadt. Tarifgebunden Tvoed VKA Sue
Dann müsste es von der Gewerkschaft in irgendeiner Form abgesegnet sein. Sonst wäre es zu mindest für Gewerkschaftsmitglieder unzulässig.
Je nach Bundesland ist die Gemeinde auch kommunalrechtlich zur Anwendung des Tarifvertrags verpflichtet.

In welchem Bundesland wäre das z. B.?