Nein, hast Du nicht.
Du hast einen Screenshot hinterlegt, aus dem hervorgeht, dass alles oder nichts in Bezug zum TVÖD vereinbart sein kann...
Naja das Foto des Arbeitsvertrages mit dem Ausschnitt:
"Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften -TvöD - (außer dem Abschnitt 3 Eingruppierung, Entgelf §§12 bis 20) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich (VKA) jeweils geltenden Fassung. Außerdem finden die im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen eisnchlägigen Tarifverträge Anwendung. "
ist für mich sehr aussagekräftig.
Ich frage mich nur ob es rechtlich zulässig ist einfach Abschnitte auszuklammern aus einem Tarifvertrag. Soweit ich weiß sagt das Gesetz in § 4 Abs.3 TVG: "(3) Abweichende Abmachungen sind nur dann zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten."
Dafür wäre aber zu wissen ist der Arbeitgeber Tarifgebunden (muss nach Tarif arbeiten) oder gilt der Tarifvertrag nur kraft einzelvertraglicher Vereinbarung.
Der Arbeitgeber ist zu 99,9% nicht tarifgebunden, sonst würde er keinen Haustarifvertrag / modifizierten Tarifvertrag abschließen.
Da steht nur das wir 95% bekommen
Das kann ich mir nicht vorstellen, da sich aus irgendetwas ja ein Entgelt bzw. eine Zuordnung zu einer Entgeltgruppe ergeben muss.