Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Beamte des mittleren Dienstes überholen Aufstiegsbeamte des geh. Dienstes
Malkav:
--- Zitat von: axum705 am 29.10.2024 09:05 ---Ich erinnere an die Äußerung vom FM, dass ja theoretisch auch Miet- und Kapitaleinkünfte auf die Mindestbesoldung angerechnet werden könnten.
--- End quote ---
Also in SH werden Miteinnahmen jetzt schon bei der Bewilligung des Familienergänzungszuschlages gem. § 45a SHBesG angerechnet, da diese Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 3 EStG sind. Bei Kapitalerträgen ist dies nicht der Fall, was hinsichtlich der Gleichbehandlung gem. Art. 3 GG auch wieder schräg ist (Eine private Wohnung=Mieteinnahmen werden berücksichtigt; Aktie der Großvermieterin Vonovia = Dividende wird nicht berücksichtigt).
Ein Referent aus dem FM Bayern hat ja auch schon öffentlich angedeutet, dass man seiner Meinung nach auch das Vermögen des Beamten und des Partners berücksichtigen könnte (Krää, RiA 2023, 100, 104). Ich wage mal zu behaupten, dass kein Ministerialer sowas ohne Rückendeckung von oben raushauen würde. Also da kommt die nächsten Jahre noch einiges auf uns zu, wenn das BVerfG dem keinen Riegel vorschiebt.
HansGeorg:
--- Zitat von: axum705 am 29.10.2024 09:05 ---Ich hoffe, dass in der kommenden Entscheidung des BVerfG das Leistungsprinzip als hergebrachter Grundsatz konkretisiert wird und die Lösungen des Besoldungsdilemmas allein über Familienzuschläge eingeschränkt werden. Wenn man die aktuellen Ideen der Besoldungsgesetzgeber weiterdenkt, ist der Weg in die Bedarfsgemeinschaft schon vorgezeichnet. Ich erinnere an die Äußerung vom FM, dass ja theoretisch auch Miet- und Kapitaleinkünfte auf die Mindestbesoldung angerechnet werden könnten.
In BW finde ich die Einebnung schon sehr krass: Während es noch im Jahr 2021 zwischen Eingangsstufe A8/A13 mit zwei Kindern eine Bezügedifferenz von 61,1% gab, beträgt diese im Jahr 2025 nur noch 37,4%. Der Unterschied bei Singles, bei denen ja nur die Grundbezüge anfallen, beträgt dagegen 70,1% in 2024 und 62% in 2025, was natürlich innerhalb der 10 Prozentpunkte bleibt, die das BVerfG mal in den Raum gestellt hat und daher laut Landesregierung auch in Ordnung seien.
Ich meine aber, dass das BVerfG die 10 Prozentpunkte nur als Grenze definiert hat, ab der auf jeden Fall das Abstandsgebot eingeebnet ist. Das heißt nicht, dass es nicht auch schon bei weniger der Fall sein könnte. Zudem hat sich das BVerfG (ich meine 2017) auch zum Thema "Salami-Taktik", also schleichende Abschmelzung, schon dahingehend geäußert, dass das außerhalb der gesetzgeberischen Neubewertung und Neustrukturierung verboten sei.
--- End quote ---
Die 10% gelten aber von Besoldungsgruppe zur nächsten (z.B. A8 zu A9) und nicht von Eingangs- bis Endamt.
AVP:
--- Zitat von: axum705 am 29.10.2024 09:05 ---In BW finde ich die Einebnung schon sehr krass: Während es noch im Jahr 2021 zwischen Eingangsstufe A8/A13 mit zwei Kindern eine Bezügedifferenz von 61,1% gab, beträgt diese im Jahr 2025 nur noch 37,4%. Der Unterschied bei Singles, bei denen ja nur die Grundbezüge anfallen, beträgt dagegen 70,1% in 2024 und 62% in 2025, was natürlich innerhalb der 10 Prozentpunkte bleibt, die das BVerfG mal in den Raum gestellt hat und daher laut Landesregierung auch in Ordnung seien.
Ich meine aber, dass das BVerfG die 10 Prozentpunkte nur als Grenze definiert hat, ab der auf jeden Fall das Abstandsgebot eingeebnet ist. Das heißt nicht, dass es nicht auch schon bei weniger der Fall sein könnte. Zudem hat sich das BVerfG (ich meine 2017) auch zum Thema "Salami-Taktik", also schleichende Abschmelzung, schon dahingehend geäußert, dass das außerhalb der gesetzgeberischen Neubewertung und Neustrukturierung verboten sei.
--- End quote ---
Die 10% dürfte man so nicht rechnen können. Ich weiß gerade gar nicht ob es dazu vom BVerfG eine vernünftige Berechnung gab, 10% kann man auf viele Weisen interpretieren.
Teilweise wird auf die absoluten Geldbeträge abgestellt was mMn aber falsch sein dürfte (zB 2020 zwischen 2 Besoldungsgruppen 300€ Unterschied, 2025 dürften es 270 sein). Damit würde man langfristig alleine aufgrund der Inflation aber die Besoldungsgruppen sehr stark einebnen.
MMn müsste man auf die relative Steigerung Bezug nehmen. Wenn also A10 in den letzten 5 Jahren um 5% gestiegen ist, dann hätte A11 mindestens um 90% dieser Steigerung (sprich 4,5%) steigen müssen.
Anders als oben 270€ Unterschied wäre das Beispiel dann
A10: 3000 € + 5% = 3.150 €
A 11: 3.300 € + 4,5% = 3.348 €
Aus 300€ wurden dann 298€ absoluter Abstand (durch Inflation ist der Abstand aber natürlich trotzdem stark eingeebnet).
Evtl. kann aber auch jemand mitteilen ob und falls ja welche Berechnugsgrundlage da vom BVerfG bekannt ist.
Allgemein halte ich diese Regelung für ziemlich fragwürdig, denn egal wie man schlussendlich rechnet, auf lange Sicht gesehen wären damit eine fast völlige Einordnung der Besoldungsgruppen verfassungskonform. 10% immer wieder Abschmelzen über 50 Jahre kann man sich ja mal ausrechnen.
websgeisti:
--- Zitat von: AVP am 29.10.2024 00:13 ---Im Endeffekt lässt sich festhalten dass der öD allgemein insbesondere für gemütliche Menschen mit Ausbildung im mD ohne große Karriereambitionen sehr attraktiv ist. Mit Abi und Studium ist der gD sehr unattraktiv, insbesondere wenn lange in A9-10 verweilt wird. Im hD ist die Bezahlung für die Qualifikation und Verantwortung meist auch eher mäßig, auch wenn hier wenigsten noch Abstände zum gD bestehen.
--- End quote ---
Ich finde diese Aussage schon etwas bedenklich, weil indirekt allen im mD praktisch „Faulheit“ unterstellt wird. Wer „große Karriereambitionen“ hat, der geht doch eher in die freie Wirtschaft. Zudem sei gesagt, das irgendwer ja noch die Massenarbeit machen muss, es kann ja nicht jeder Sachgebietsleiter, Abteilungsleiter und Dienststellenleiter sein. Jemand im mD, der das möchte kann ja immer noch den Aufstieg oder modulare Qualifizierung machen. Oder sich entlassen lassen um dann etwas zu studieren und dann hoffen, das man bei einer Beamtenstelle eingestellt wird.
Taigawolf:
--- Zitat von: websgeisti am 29.10.2024 11:53 ---
--- Zitat von: AVP am 29.10.2024 00:13 ---Im Endeffekt lässt sich festhalten dass der öD allgemein insbesondere für gemütliche Menschen mit Ausbildung im mD ohne große Karriereambitionen sehr attraktiv ist. Mit Abi und Studium ist der gD sehr unattraktiv, insbesondere wenn lange in A9-10 verweilt wird. Im hD ist die Bezahlung für die Qualifikation und Verantwortung meist auch eher mäßig, auch wenn hier wenigsten noch Abstände zum gD bestehen.
--- End quote ---
Ich finde diese Aussage schon etwas bedenklich, weil indirekt allen im mD praktisch „Faulheit“ unterstellt wird. Wer „große Karriereambitionen“ hat, der geht doch eher in die freie Wirtschaft. Zudem sei gesagt, das irgendwer ja noch die Massenarbeit machen muss, es kann ja nicht jeder Sachgebietsleiter, Abteilungsleiter und Dienststellenleiter sein. Jemand im mD, der das möchte kann ja immer noch den Aufstieg oder modulare Qualifizierung machen. Oder sich entlassen lassen um dann etwas zu studieren und dann hoffen, das man bei einer Beamtenstelle eingestellt wird.
--- End quote ---
Ich habe die Aussage nicht so verstanden. Er hat ja auch keine Faulheit unterstellt.
Meine Meinung dazu ist, dass der mD unheimlich wichtig für das Funktionieren unserer Gesellschaft ist. Die Erhöhungen waren lange überfällig und ich gönne jedem mDler das von Herzen. Bedenklich finde ich eher, dass die Dienstherren die Abstände immer weiter abschmelzen wie dargstellt. Das ist dann auch ein Grund, warum die Qualität im gD und hD abnimmt. Wer mit was auf dem Kasten tut sich sowas für die Bezahlung dann an? Da muss man schon Überzeugungstäter sein. Auf Dauer richtet man damit den gesamten öD zu Grunde. In diese Richtung hatte ich AVP auch verstanden.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version