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Muss AG Akten bzgl. Stellenbesetzung, Bewerber offenlegen? Bestenauslese?

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njocki:
Hallo,

ich habe mich nun vermehrt bei anderen Behörden beworben.

Es gab das ein oder andere Gespräch, da bin ich raus und ich dachte, dass ich den Job so gut wie sicher habe. Und immer eine Absage erhalten.

Zuletzt ein Gespräch gehabt, wo ich noch auf die Rückmeldung warte. Was mich da irgendwie stutzig gemacht hat, dass am Ende gesagt wurde, dass übernächste Woche das entsprechende Gremium (kleine Kommune = Gemeindevorstand) eine Sitzung hat und über die Stellenbesetzung berät. Man würde dem eine Empfehlung seitens des Personalamts bzw. des Vorstellungsgesprächsgremiums aussprechen. Entweder folgt er diesem oder er hat andere Vorstellungen.

Nun war ich immer der Ansicht, dass der Beste genommen werden muss.

Der Beste nur bzgl. des Fachlichem oder der Beste allgemein - auch im Hinblick, wer evtl. am besten menschlich passen könnte und wer die besten Antworten auf irgendwelche "Psychofragen" gegeben hat?

Wenn nun der Beste, wie auch immer der rechtlich definiert ist, dem Gemeindevorstand vorgeschlagen wird, der aber den Besten gar nicht haben will, sondern den Cousin zweiten Grades von der Nichte von der Bürgermeisterin, der aber nicht der Beste war, sondern nur auf den Plätzen platziert war, macht mich das doch irgendwie stutzig, traurig, nachdenklich ... und wütend.

Nun habe ich gehört, dass man generell das Recht hat, nach einer Absage, dem AG mitzuteilen, dass man sämtliche Akten bzgl. Stellenbesetzungsverfahren einsehen möchte, um sich einen Überblick darüber verschaffen zu können, ob man denn wirklich nicht der Beste war und falls doch, dass man rechtliche Schritte einleiten kann.

Ist dem wirklich so?

Wie formuliert man denn eine solche Forderung?

Und wenn man das bei einem AG gemacht hat, braucht man sich bei dem wohl auch nicht mehr zu bewerben, oder!?

Danke euch.

Gruss

Casa:
Ist so.

Dass man alle die für Auswahl einschlägigen Unterlagen sehen möchte, inkl. Bewerberunterlagen und der Aufzeichnungen aus den Vorstellungsgesprächen. Frist 14 Tage.

njocki:
Okayyy ...

Aus welcher Rechtsgrundlage ergibt sich dieses Recht?

clarion:
Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz und ziemlich umfassender Rechtssprechung.

Ich glaube zwar nicht, dass man dir tatsächlich Unterlagen zukommen lassen muss, die Personendaten der Mitbewerber enthalten. Man muss Dir aber anonymisierte Synopsen und den Auswahlvermerk zukommen lassen.

Wenn das tun willst, würde ich einfach höflich von Deinem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch machen.

FearOfTheDuck:
Wie es beim einzelnen AG ankommt, wenn du Akteneinsicht haben möchtest,, kann dir letztlich nur der einzelne AG sagen.

Dort wo der Enkel des Kochs des zweiten Schwagers von Napoleons Bürgermeister magischerweise die Bestenliste erklommen hat, wird es eher weniger gut ankommen.

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